Sorry, wenn ich nicht so richtig auf deine Überschrift: Riesterrente für Grenzgänger" geachtet habe. Und klar doch, du hast in den meisten Fällen völlig Recht! Allerdings, die BfA Rente muss leider in beiden Staaten - D + F - versteuert werden. Deshalb gehen ja auch die Grenzgänger-Rentner zurzeit so massiv auf die Straße. Versteuern in D (und wohnen in F) heißt: Versteuern in D und auch komplett in deiner Steuererklärung F noch angeben (müssen). Nach dem Doppelbesteuerungs-Abkommen ist NUR Ein-kommen in Frankreich (und nicht in Deutschland) zu be- und versteuern. DAS GILT ABER NICHT BEI BfA-RENTE!!! "Glaab mer's doch"

Vielleicht mache ich das aber auch nicht richtig deutlich? Also, deutscher Rentner, 90% Rentenzahlung aus BfA - saa'n mer emol 1000 Euro mtl. = 12.000 Euro im Jahr. Versteuert wird (bei Wohnen in F) "beschränkt" (beschränkt, wie das Wort schon sagt) heißt, du zahlst, da keine Berücksichtigung des Freibetrages von 8004 alleine schon 1500 Euro Steuer in Deutschland. Dann - würde man deinem Beispiel folgen (ach, wäär das scheen) musst du deine KOMPLETTE BfA-Rente nochmals als Einkommen in VOLLER Jahreshöhe - nämlich 12000 - hier erneut deklarieren und erhältst auch nicht deine gezahlte Steuer von 1500 von den 12000 abgezogen, sondern nur deinen Crédit d'Impôt.
Aber, mal ein Beispiel aus französischer Praxis!
Ehefrau bezieht eine Rente aus -F- i.H. v. 10.000,00 €, der Steuerpflichtige ein Rente aus -F- i.H.v. 10.600,00 und seit 2009 eine Rente von der BfA (es wird sogar bis zum Jahr 2005 rückversteuert) in Hö-he von 13.000,00 €.
Besteuerung in Deutschland (beschränkt)
Rente von der BfA 13.000,00 €
Steuerpflichtiger Teil der Rente 58% (für 2009, für 2010=60%)
Einkommensteuer 1.528,00 €
Solidaritätszuschlag 84,04 €
Summe: 1.612,04 €
Besteuerung in Frankreich
Französische Renten (CRAV + ARCCO) 10.600,00 €
Deutsche Rente 13.000,00 €
Insgesamt 23.600,00 €
Abschlag ./. 10% 2.360,00 € 21.240,00 €
Einkünfte Ehefrau:
Französische Rente 10.000,00 €
Abschlag ./. 10% 1.000,00 €
9.000,00 €
Zu versteuern: 21.240,00 + 9.000,00 = 30.240,00 €
Steuern lt. Tabelle für ein Ehepaar: 2 parts 1.589,00 €
Rückvergütung (Art. 20 Abs. 2 DBA D-F)
1.589,00 E x 11.700,00 € (13.000,00 € ./. 10%)
30.240,00 € 615,00 €
Zu zahlende Steuern in Frankreich (definitiv) 1.589,00 € ./. 615,00 € = 974,00 €
Insgesamt zu zahlen (D + F) 1.612,04 + 974,00 € = 2.586,04 €
Würden die Steuerpflichtigen sämtliche Einkünfte
(inkl. der Rente i.H. v. 13.000,00 €) NUR in Frankreich versteuern,
wären in Frankreich lediglich 1.589,00 € Steuern zu zahlen.
Nur zu zahlen in Frankreich 1.589,00 €
Die Mehrbelastung im Verbleich mit einer Nichtgrenzgänger-
Familie in Frankreich beläuft sich somit auf:
(2.586,04 € - 1.589,00 €) = 997,04 €
Pifolog, wird’s jetzt klarer, was ich meinte?
Jetzt schwirren mir aber auch die Zahlen im Kopf rum,
liebe Grüße Gabrielle
P.S.
Sorry, ich kriege da keine richtige Tabelle gebacken. Bitte um Nachsicht! Aber, die Berechnung stimmt!