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Autor Thema: Auszahlung privater Versicherung aus D  (Gelesen 6399 mal)

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Offline grenzgängerin

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Auszahlung privater Versicherung aus D
« am: 17. Oktober 2011, 12:24:18 »
Hallo,

wir hatte gestern im Freundeskreis diskutiert über die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung (Einmalzahlung) In D würde die Versicherung die Krankversicherung sofort abziehen. Wenn die Auszahlung nach F erfolgt, wäre dies ohne diesen Abzug.

Jetzt meine Frage an die Expertinnen und Experten: kommt dann die frz. Versicherung und will ihren Anteil?

fragt die grenzgängerin

Offline Gabrielle

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Re: Auszahlung privater Versicherung aus D
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2011, 17:56:35 »
Wenn die private Rentenversicherung AUSSCHLIEßLICH privat bedient wurde, nein! Wurden aber Beiträge vom Arbeitgeber UND Arbeitnehmer gezahlt und wurden diese Beiträge steuerlich geltend gemacht, dann ist Folgendes der Fall: Dies ist dann gängige Praxis bei Rentenversicherungsbeiträgen, die z.B. über eine sog. Direktversicherung eingezahlt wurden! Arbeitgeber zahlt z.B. 1/3 und der Arbeitnehmer 2/3 in diese Direktversicherung = private Rentenversicherung. Die Regelung, die seit 2004 in Deutschland Gültigkeit hat, besagt: "Aufgrund der Steuerersparnis, muss auf die Kapitalauszahlung Krankenkassenbeitrag gezahlt werden (UND Beitrag Pflegeversicherung)". Hat in diesem Falle aber nur Auswirkung, wenn man gesetzlich krankenversichert ist. Ist/war der Arbeitnehmer privat versichert, muss er diesen Krankenkassen- + Pflegekassenbeitrag NICHT entrichten!

"Du" bekommst bei zeitlich anstehender Auszahlung übrigens von der Versicherung einen Fragebogen, auf welchem "du" angeben musst, bei welcher gesetzl. Krankenkasse "du" versichert bist, respektive, OB "du" privat versichert bist. Die Versicherung meldet dann deiner gesetzl. Krankenkasse, dass an "dich" Betrag X zur Auszahlung gelangt.

Ach ja, außerdem musst du diese Zahlung an deine gesetzl. Krankenkasse AUCH leisten (wird übrigens auf 10 Jahre verteilt, man muss also den Beitrag nicht in einer Summe entrichten), wenn du ausschließlich NUR noch in Frankreich wohnhaft bist.
Hat also nichts damit zu tun, WOHIN der Betrag ausgezahlt, sprich, überwiesen wird!

Nein, die frz. Versicherung will keinen Anteil (falls du die frz. Krankenkasse meinst?!).

Falls noch Nachfragen, bitte bei mir melden. Gruß Gabrielle


Offline Ralph

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Re: Auszahlung privater Versicherung aus D
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2011, 20:30:56 »
Hallo Gabrielle,

Du scheinst da ja Profi zu sein.
Wie sieht es dann mit der Besteuerung von rein privaten Rentenversicherungen aus wenn man in F lebt ?
Ich hab da ja noch ne Weile hin....bin aber bisher eigentlich von keiner Besteuerung ausgegangen. Vertrag ist von 96.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Gabrielle

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Re: Auszahlung privater Versicherung aus D
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2011, 09:19:59 »
Hi Ralph,
weniger Profi, informierte "Betroffene" der Volksfürsorge mit dortiger Direktversicherung (also, anteilige Zahlung des mtl. Beitrags über den Arbeitgeber, der seinen Beitrag übrigens in Deutschland steuerlich bei sich geltend machen kann).

Wenn du weiterhin in Frankreich lebst, wird deine REIN private Rentenversicherung weder in Deutschland versteuert, noch "verkrankenkasst", so weit ich aber weiß, musst du in Frankreich versteuern!

Bedeutet im Klartext, bekomme ich dereinst meine Kapitalauszahlung in Deutschland, "verkranken- und verpflegekasse" ich auf diesen Beitrag bei meiner Krankenkasse in Deutschland (da immer gesetzlich versichert, nie privat). Muss aber in Frankreich versteuern (inkl. der französischen Sozialabgaben) - und zwar von dem ersten Cent an - zusätzlich "darf" ich dann meine Rentenzahlung (da 90% der Rente aus der Rentenkasse in Deutschland) in Deutschland versteuern. Wie du ja sicher weißt, gilt bei Rentenzahlungen kein DBA!
Leider spielt es in Frankreich keine Rolle, von WANN dein Vertrag datiert. Das wäre wichtig in Deutschland, Stichwort: nachgelagerte Besteuerung, da spielt die Laufzeit schon eine Rolle  - aber, das wäre ein anderes Thema.

Liebe Grüße und allen einen schönen Tag - Gabrielle.

Offline Ralph

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Re: Auszahlung privater Versicherung aus D
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2011, 09:34:56 »
Hallo Gabrielle,

ist schon toll das man dafür das man mit seinem bereits besteuerten Geld dafür bestraft wird im Alter nicht dem Staat auf den Taschen zu liegen und dafür nochmal bezahlen muß....

Wie war der Spruch .....von der Wiege bis zur Bahre, zahle zahle zahle.....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Gabrielle

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Re: Auszahlung privater Versicherung aus D
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2011, 09:49:45 »
Ja Ralph,
wie Recht du hast! Vor allem, sorgt man selbst für sich vor, erfährt man meist erst hinterher, indem permanent die Gesetzeslage geändert wird, WAS man zusätzlich Neues abdrücken "darf". Das ist für mich das eigentlich perfide daran. Denn, hätte man vorher, vor Abschluss einer Vorsorge jeglicher Art eine Vorahnung, was da "später" an neuen Kostenbeiträgen auf einen zukommt, hätte man ja die Chance, sich für etwas anderes zu entscheiden. Wobei, apropos Rentner in Frankreich - und das betrifft ja auch unsere französischen Freunde und Freundinnen. Die "dürfen" neuerdings ihre Rentenzahlungen aus Deutschland - und, viele haben ja in Deutschland gearbeitet - auch RÜCKWIRKEND (ab 2005 !) IN Deutschland versteuern. Ich "arbeite" ja viel für meine französischen NachbarInnen, bei Bescheiden jeglicher Art aus Deutschland. Und weiß von daher um das Elend, dass die z.B. nachträglich (bedingt durch diese nachträgliche Gesetzesänderung in "Ditscheland") 1000-de Euro nach Deutschland abführen "dürfen". Und, zumindest "meine" Voisins sind keine hochberenteten SeniorInnen. Traurig, aber wahr. So vereint uns zumindest ein gemeinsames "Elend"!

Nochmals liebe Grüße.