wenn du in F arbeitest zahlst du auch da in die rentenkasse ein und erwirbst somit dort einen anspruch auf rente, wenn du mindestens ein jahr einbezahlt hast, bei weniger wird die zeit, die du in F einbezahlt hast in D als beitragszeit angerechnet. in D ist es aber auch moeglich freiwillig einzubezahlen, dies ist dann aber deutlich mehr, da ja der arbeitgeberanteil wegfaellt, allerdings zahlst du ja dann 2 mal, da dies dich in F nicht von der zahlung befreit