Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Altervorsorge, Rente, Riester oder was kann man von der Steuer absetzen??  (Gelesen 18662 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Ajnat

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 46
    • Profil anzeigen
Hallo an Alle

ich habe fast alle Artikel zum oben genannten Thema gelesen und
mir stellt sich nun eine Frage:  Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge habt ihr so getroffen?

Riester lohnt sich bei mir nicht, da: keine Kinder und zu alledem leider nicht in F von der Steuer absetzbar.
Meine private Zusatzrente, die in D schon lange läuft, kann ich auch nicht von der F Steuer absetzen. (was ich aber gerade beim Grenzgängerverein mal angefragt habe).

Welche Renten-Pakete oder Riester-ähnlichen-Angebote kennt ihr so aus Frankreich? Was könnt ihr für Beispiele nennen?
Welche zusätzliche Altersvorsorge ist typisch in Frankreich? Welche ist bei der Steuerklärung relevant/absetzbar?
Gibt es überhaupt eine Art der Vorsorge aus D (z.B. auch die Lebensversicherungen) die in Frankreich von der Steuer abgesetzt werden können?


Ich wäre froh, wenn ein paar wertvolle Tipps zusammen kommen, da in diesem Forum das Thema schon das eine oder andere mal angefragt wurde...
aber bisher keine Beispielliste zusammen gekommen ist.

LG

Tanja
 




Offline Silence

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 30
    • Profil anzeigen
Hallo,
also ich finde riestern lohnt sich trotzdem, auch ohne Kinder und steuerliche Absetzbarkeit. Wenn Du 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in einen Riestervertrag packst, bekommst Du 154 Euro vom deutschen Staat jährlich dazu. Hab ich so gemacht.
Grüße Silence

Offline Ajnat

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 46
    • Profil anzeigen
Hallo Silence  :winkerwinker:

prinzipiell bin ich deiner Meinung. Aber nachdem ich mich in die Materie eingelesen hatte (aktuelles Heft Finanztest Riester Rente ist sehr gut)
wurde mir auch klar.. das für meinen Fall die Rendite nicht so hoch ausfällt, da in vielen der Berechnungen (z.B. Wohnriestern) die Absetzbarkeit der
Beiträge mit ein berechnet werden sollte. Eigentlich auch ganz klar... bekomme ich Geld vom Staat zurück und lege dieses wiederum an,
bringt das  einige € auf dem Sparbuch, die mir ansonsten fehlen werden.

Deshalb lese ich mich durch die Materie (D und F) und habe demnächst auch einen Beratungstermin bei der franz. Bank.
Für dieses Gespräch wollte ich mich aber auch gerne vorab schlau machen.

Deshalb der Beitrag bzw. die Frage hier im Forum.

LG
Tanja

Offline Silence

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 30
    • Profil anzeigen
Hallo Tanja,

hast ne PM.
Grüße Silence

Offline edgard

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 272
  • Güllepumpentreiber-überzeugter Nebenstreckenfahrer
    • Profil anzeigen
Was sich wohl lohnt ist eine sog. Direktversicherung - die Beiträge werden vom Bruttolohn (Urlaubs- bzw. weihnachtsgeld) vom Arbeitgeber direkt abgeführt. Der AG ist auch Versicherungsnehmer, der AN ist der Begünstigte.
Sapere Aude!

Offline Ajnat

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 46
    • Profil anzeigen
Hallo@all

Danke für die Infos...

So ne direkte-Altersvorsorge habe ich...die vom Brutto abgezogen wird.

Mir ging es mehr darum, was für Angebote es in Frankreich gibt.

Aber es scheint so, dass die meisten die schon genannten Vorsorge-Pakete gewählt haben und
weniger Angebote aus F nutzen...

schade ist dabei nur, dass man diese Beiträge aus deutschen Verträgen nicht bei der Steuererklärung in Frankreich geltend machen kann  :anixwissen:
und somit ja auch mehr Steuern zahlen muss :-\

Vielleicht erfahre ich ja beim Grenzgängerverein und beim Termin auf der Bank etwas interessantes.

Bis dann



Offline edgard

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 272
  • Güllepumpentreiber-überzeugter Nebenstreckenfahrer
    • Profil anzeigen
Ja - nur wird die Direktversicherung ja direkt einbehalten und verschwindet" damit von Deinem Steuer-Brutto... dafür wird dann ja die Rentenzahlung besteuert.
Sapere Aude!

Offline Gabrielle

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 489
    • Profil anzeigen
Ja, ihr Lieben, soweit alles richtig.
Aber bitte nicht vergessen: Bei Rente (oder einmalige Kapitalauszahlung aus Direktversicherung) da geht das so:
Erhält man - weil überwiegend in Deutschland gearbeitet - seine Rente (BfA) zu 90% aus Deutschland, MUSS in Deutschland UND Frankreich besteuert werden! Hinzu kommt, wohnt man dann in Frankreich, wird die Rente aus Deutschland nur beschränkt abzugsfähig - heißt, Beispiel: bei € 1000 mtl. Rente aus Deutschland zahlt man in Deutschland € 1.500,00 an Steuer und "darf" - ohne Abzug dieser € 1.500 - den kompletten Rentenbetrag von 12.000 € (mtl. 1000) dazu auch noch in Frankreich besteuern. (Man erhält dann aber aus Frankreich den sog. Crédit d'impôt)
Rente aus der Direktversicherung wird NUR in Frankreich besteuert. Und - das auch noch! - auf die Rente aus der Direktversicherung zahlt man (seit 2004) auch noch den aktuellen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zusätzlich an seine Krankenversicherung in Deutschland.
Liebe Grüße Gabrielle

Offline edgard

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 272
  • Güllepumpentreiber-überzeugter Nebenstreckenfahrer
    • Profil anzeigen
Hi Gabrielle, Danke für diese ausführliche Info!
Mir ist dabei nur Eines nicht klar - warum der deutsche Steuerabzug in F nicht zur Anrechnung kommt...
Sapere Aude!

Offline Sabine

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 257
    • Profil anzeigen
Riestern würde ich nicht. Soweit ich weiß, müssen die in Deutschland erhaltenen Zuschüsse zurückgezahlt werden, wenn ich bei der Auszahlung im Ausland wohne.
Und ich will nicht nach D zurück.

Meine Bank (CA) hat einen "Rentenvertrag" im Angebot -gibt's bestimmt auch bei anderen Banken.
Die Beiträge können von der Steuer (bis zu einem bestimmten Betrag) in Frankreich abgezogen werden

LG
Sabine

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Riesterrente für Grenzgänger.
Naja ?!?

Ich versuchs mal mit Fakten und einer nüchternen Gegenüberstellung.

Vorteile:
Es gibt staatliche Prämien.
Die Prämien bleiben bei Wohnort im Ausland mittlerweile erhalten.
Der Erhalt des eingezahlten Kapitals wird garantiert.

Nachteile:
Keine steuerlichen Vorteile.
Keine Beteiligung des Arbeitgebers.
Die Beiträge müssen jährlich überprüft und angepasst werden, um die volle Prämie zu bekommen.
Prämien für Kinder gibt es nur solange Kindergeld bezahlt wird.
Beträchtliche 'versteckte' Gebühren bei Abschluss, in der Ansparphase und auch bei Rentenbezug.
Die Verzinsung des eingezahlten Kapitals ist undurchsichtig. Je nach Typ gibt es gar keine Garantie oder geringe Zinsen auf nur einen Teil der Einzahlungen.
Bei Rentenbezug müssen die Auszahlungen voll versteuert werden, also auch das selbst eingezahlte Kapital.

Ich weiß, es gibt noch mehr Aspekte, doch habe ich mich hier auf die rententypischen beschränkt.

Grüße

Offline Ajnat

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 46
    • Profil anzeigen
Hallo @all!!

Vielen Dank...an ALLE!

@pifolog : ich sehe es genauso, konnte es nur nicht so gut ausdrücken...    das bestätigt nur meine Auffassung der Sachlage.

@Sabine: ich lass mich auch dahingehend beraten, denn die "Doppel Besteuerung" würde im Fall einer französischen Zusatzrente dann ja hoffentlich wegfallen.
von der @Gabrielle ja auch geschrieben hat...


verzwickte Sache...  :-\

LG

Tanja

Offline edgard

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 272
  • Güllepumpentreiber-überzeugter Nebenstreckenfahrer
    • Profil anzeigen
"Bei Rentenbezug müssen die Auszahlungen voll versteuert werden, also auch das selbst eingezahlte Kapital."

Dafür sind die Einzahlungen aber abzugsfähig, oder?
Sapere Aude!

Offline Gabrielle

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 489
    • Profil anzeigen
@ edgard
„Mir ist dabei nur Eines nicht klar - warum der deutsche Steuerabzug in F nicht zur Anrechnung kommt...“.
Ja, das frage ich mich auch. Fakt ist aber, dass es SO gehandhabt wird. Ist genau so, als wenn man z.B. als Beamter oder als Angestellte/r im Öffentlichen Dienst (Deutschland) auch immer seine Steuer in Deutschland zahlen muss (nennt sich: Kassenstaatsprinzip, der Deutsche Staat zahlt Gehalt, also beansprucht er auch die Steuer) und wohnt man in F, dann kann man auch diese bereits abgezogene und einbehaltene Steuer nicht in Gänze in Frankreich abziehen. Dafür erhält man dann auch da den erwähnten Crédit d’Impôt.
@ Sabine
Pifolog hat Recht! Die Zuschüsse bei Riester müssen NICHT mehr zurückgezahlt werden. Das war ein jahrelanger Kampf der EU gg. Deutschland und wurde vor einigen Monaten dann endlich so durchgesetzt.
Nochmal @ edgard
„Bei Rentenbezug müssen die Auszahlungen voll versteuert werden, also auch das selbst eingezahlte Kapital." Welchen Rentenbezug meinst du? BfA-Rente (wenn überwiegend, also 90%) dann erfolgt die Rentenauszahlungsbesteuerung in Deutschland UND Frankreich. Lebt man weiterhin in F, MUSS auch zusätzlich in F versteuert werden. Siehe auch mein Beispiel, leider dann nur die Möglichkeit der „be-schränkten“ Ver- und Besteuerung in Deutschland. Bedeutet, den (zurzeit) Freibetrag für Singles von € 8004 (Paar: € 16.008) wird NICHT gewährt und dazu kann man die gezahlte Steuer an D nicht komplett von der Jahresrente abziehen - s.: Crédit d’Impôt. Rentenbezüge aus privater Vorsorge (Direktversicherung etc.) werden dagegen „nur“ in Frankreich versteuert.
„Dafür sind die Einzahlungen aber abzugsfähig, oder?“. Das kommt darauf an, wo man versteuert. Einzahlungen in Deutschland und dortige Versteuerung JA, Frankreich erkennt private Vorsorge in Deutschland nicht als abzugsfähig an. Zahlt man in eine private Rentenkasse in Frankreich und versteuert man auch in Frankreich, dann ja, Deutschland erkennt die private Vorsorge in Frankreich aber NICHT an, wenn man in Frankreich versteuert. Das gleiche Prozedere z.B. auch bei „Spenden“. Spenden (z.B. an politische Parteien oder andere Organisationen) in Deutschland sind bei Versteuern in Frankreich NICHT abzugsfähig - und umgekehrt.
Ja, ja, alles „knoddelig“!
Liebe Grüße Gabrielle

Offline zag

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Hallo zusammen,

also Riestern lohnt sich absolut, so lange man auch Banksparpläne ohne zuätzliche Kosten geht (siehe hierzu Finanzntest 12/2010). Die staarlichen Zuschüsse bleiben voll erhalten. Somit sind mindestens jährlich 154 Euro geschenkt.

VG