das bei Grenzguänger gerne mal andere Preise / Rechte gelten.
Da kannst du schon recht haben, deshalb ist es wichtig dass man im Elsass einen
elsässischen Bekanntenkreis, besser noch Familie hat.
Das hilft dir aber nun nichts mehr, das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Du solltest nun vergleichen und nachschauen wann du die jeweiligen Versicherungen kündigen kannst.
Meist kann man die Versicherungen am Geburtsdatum kündigen (=Abschlussdatum) in Frankreich.
Kleiner Tip:
Ich habe alles bei der caisse d'epargne (franz. Sparkasse).
Da kannst man nicht viel verkehrt machen, da die Sparkasse sich mit den Versicherungsbeiträgen und Leistungen immer irgendwo im Mittel bewegt.
So ist das in D ja auch mit der Sparkasse.
Trotzdem vergleich ich immer.
Z.B. würde ich nie zur Groupbama (hoffentlich richtig geschrieben) gehen, habe schon zu viel schlechtes gehört.
Hoffe dir geholfen zu haben.