spirou, ich sehe das genauso wie du.
Das ist ein Haftpflichtschaden, der mit der Kfz. Haftpflicht nichts zu tun hat. Man sollte darauf achten, dass die Mutter den Schaden an ihre Haftpflichtversicherung weitergibt. Ich hoffe nur (im Familienkreis so nämlich vor kurzem erlebt), dass die Versicherung eine Schadensregulierung nicht ablehnt, weil das Kind für seinen verursachten Schaden nicht haftbar gemacht wird. Ging meiner Cousine so, der hatte ein Kind mit seinem Fahrrad die Autoseite verkratzt.
Allerdings, wie spirou schreibt: … da in F bei einem Unfall mit Blechschaden keine Polizei kommt um den Unfall aufzunehmen, zum glück, das sollten sie in D auch mal einführen… dem kann ich nicht zustimmen. Wenn es hinterher strittig wird und der Unfallverursacher noch glaubt, nachweisen zu können (müssen), dass der Unfallgeschädigte eine Mitschuld hat, dann wird es ohne polizeiliche Unfallaufnahme später kompliziert.
Grüße Gabrielle