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Autor Thema: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug  (Gelesen 6501 mal)

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Hi !

Bin gestern mit dem Auto meines Vaters welches in Deutschland angemeldet ist meinen Sohn abholen gegangen.
Zu meinem Unglück warf ein Kind mit ner halb vollen Mehrwegwasserflasche nach einem anderen, welches zu seinem Glück ausweichen konnte.
Die Wasserflasche flog auf die Motorhaube des 5 Wochen alten Fahrzeuges und verursachte dort 2 Beulen.
Die Mutter des jungen hat die Haftpflichtversicherung des Kindes ( MAE ) angerufen, welche eine Constat amiable zum ausfüllen schicken und gemeint ich soll die Autoversicherung informieren, da es in Frankreich üblich ist dass sich die Versicherungen einig machen.
Der Versicherungsvertreter der deutschen Versicherung, welcher selber in Frankreich wohnt hat gemeint dass sich die deutsche Versicherung da nicht einmischt da sie nach deutschem Recht arbeitet und nicht nach französichem.
Er meinte ich solle einfach der Haftpflichtversicherung eine Rechnung vom Schaden schicken.
Ich könnte der MAE die internationale Versicherungskarte schicken, aber was soll das bringen ?

Der Schaden wird auf jeden Fall repariert und es besteht auch die Möglichkeit dieses bei einer französichen Werkstatt zu tun.
Bilder habe ich gemacht, soll ich noch nen Kostenvoranschlag machen lassen ?

Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich am besten verhalte ?

Vielen Dank und viele Grüße
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Offline Eliott

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Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« Antwort #1 am: 22. Mai 2015, 05:02:28 »
Hi,

in der Regel wird sich die fr. Versicherung bei dir melden, natürlich nur wenn der Schaden vom Gegenüber auch gemeldet wurde.
Diese teilen dir dann mit, ob sie den Schaden sehen wollen.


Kostenvoranschlag geht in F gar nicht, fr. Versicherungen bezahlen nur nach richtiger Rechnung.

Grüße

Offline spirou

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Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« Antwort #2 am: 22. Mai 2015, 07:42:07 »
Hallo,

der Schaden hat mit der KFZ Haftpflicht von deinem Vater doch gar nichts zu tun.
Es handelt sich doch micht um einen Verkehrsunfall.
Der Schaden muß von den Eltern, die für ihr Kind haften oder deren Privathaftpflicht bezahlt werden.
Ich glaube kaum daß sich die KFZ Versicherung der Eltern des Kindes dafür interessieren wird.
Deswegen weiß ich auch nicht was du mit dem constat amiable machen willst, der ist ja nur für Verkehrsunfälle
gedacht um den Unfallhergang zu schildern, da in F bei einem Unfall mit Blechschaden keine Polizei kommt um den Unfall aufzunehmen.
( zum glück, das sollten sie in D auch mal einführen)

Grüße

Offline Gabrielle

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Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« Antwort #3 am: 22. Mai 2015, 08:38:39 »
spirou, ich sehe das genauso wie du.

Das ist ein Haftpflichtschaden, der mit der Kfz. Haftpflicht nichts zu tun hat. Man sollte darauf achten, dass die Mutter den Schaden an ihre Haftpflichtversicherung weitergibt. Ich hoffe nur (im Familienkreis so nämlich vor kurzem erlebt), dass die Versicherung eine Schadensregulierung nicht ablehnt, weil das Kind für seinen verursachten Schaden nicht haftbar gemacht wird. Ging meiner Cousine so, der hatte ein Kind mit seinem Fahrrad die Autoseite verkratzt.
Allerdings, wie spirou schreibt: … da in F bei einem Unfall mit Blechschaden keine Polizei kommt um den Unfall aufzunehmen, zum glück, das sollten sie in D auch mal einführen… dem kann ich nicht zustimmen. Wenn es hinterher strittig wird und der Unfallverursacher noch glaubt, nachweisen zu können (müssen), dass der Unfallgeschädigte eine Mitschuld hat, dann wird es ohne polizeiliche Unfallaufnahme später kompliziert.

Grüße Gabrielle   

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Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« Antwort #4 am: 22. Mai 2015, 09:01:27 »
Hallo !

Danke an alle die geantwortet haben.
Aber dazu noch eins.
Ich frage, da ich vor über 10 Jahren schon mal ein solches Problem hatte.
Es war damals mit meinem Auto, welches in France zugelassen und geparkt war.
Da war bei der Haftpflicht des Kindes alles klar und wartete darauf dass meine KFZ-Versicherung antwortete.
Ich bekam von der Haftpflichtversicherung des Kindes gar nichts, sondern brachte seinem Vater einen Devis über den Schaden.
Nachdem sich unsere KFZ Versicherung nicht bewegte , bin ich mir bei den Vater die Unterlagen in Kopie holen gegangen und damit zum Chef unseres Versicherungsbüros und nach 2 Tagen konnte ich mein Auto reparieren lassen.

Man sollte nicht vergessen, da es sich hier um einen Sonderfall handelt und Versicherungen nie gerne zahlen.
Ich möchte mich nur davor schützen einen Fehler zu machen.
Und nicht ich will den Constat ausfüllen, den schickt die Haftpflichtversicherung.
So hat es jedenfalls der Sachbearbeiter der MAE nach Telefonat mit der Mutter des Kindes gesagt.



Offline Gabrielle

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Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« Antwort #5 am: 22. Mai 2015, 18:05:40 »
Hallo Theo,
also mir ist vor 5 Wochen im Saarland auch ein Mensch beim Rückwärtsfahren vom Parkplatz ins Auto (Fahrerseite) gebrettert. Wobei, ich stand am Straßenrand. Da brauchte ich von meiner frz. Kfz-Haftpflicht eine Bescheinigung (für die deutsche HUK), dass meine frz. Versicherung mir nichts (außerdem oder zusätzlich) zahlt. Ich bin dann persönlich zu meinem Büro (Allianz in Frankreich) gefahren, habe dann alles geschildert und einen Tag später hatte ich die Bescheinigung der Nichtzahlung seitens der frz. Versicherung. Wohlgemerkt, es ging ausschließlich dabei um die Kfz-Haftpflicht.
Wobei ich immer noch nicht verstehe, wieso du bei einem "normalen" Haftpflichtschaden eine Constat amiable benötigen solltest? Darf ich mal fragen, wieso du vor 10 Jahren von der Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes nichts bekommen hattest. Ich würde persönlich bei meiner Versicherung vorsprechen und mich nicht darauf verlassen...So hat es jedenfalls der Sachbearbeiter der MAE nach Telefonat mit der Mutter des Kindes gesagt...
Gruß Gabrielle

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Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« Antwort #6 am: 16. Juni 2015, 16:57:29 »
Hi !

Constat amiable wurde von der Versicherung MAE verlangt.
Wir haben es so ausgefüllt, linke Seite Auto und rechte Seite kind.
Die Angabe unserer Versicherung haben wir dabeigemacht.
Bist jetzt ist ca. 3 Wochen nichts passiert ausser dass ein ein Brief kam welcher nicht für uns war.
Meine Frau hat dort angerufen und die meinten wir sollen den Brief wegwerfen und warten.
Nur warten auf was ?
Es liegt alles vor, auch ein Gutachten.
Wie lange kann ich mit der Schadensregulierung rechnen ?



Gruß
theo


Offline Gabrielle

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Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« Antwort #7 am: 16. Juni 2015, 18:31:09 »
Hi Theo,

bei uns gab es vor gut vier Jahren einen Haftpflichtschaden beim Nachbarn (beim Grillen wurde des Nachbars Hecke abgebrannt), allerdings durch einen Deutschen mit deutscher Haftpflichtversicherung. Das musste dann auch noch in Frankreich gemeldet werden (in Deutschland ja sowieso) und mit dem ganzen Hin und Her dauerte es gut 2 Jahre bis beglichen wurde (ich weiß noch, unsere Nachbarn sind schier verzweifelt, weil ständig etwas von der frz. und der deutschen Haftpflichtversicherung an Angaben nachgefordert wurde und die sich dann anschließend immer gegenseitig über den neuesten Stand informierten).

Hoffe nun aber doch, bei dir geht das schneller?!

Allen einen schönen Feierabend - Gabrielle

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Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« Antwort #8 am: 16. Juni 2015, 20:59:01 »
Hallo Gabrielle !

So lange werde ich mit Sicherheit nicht warten.
Wir sind auch mit unserem Sohn bei der gleichen Versicherung.
Nächste Woche rufe ich dort an frage woran es hängt, und ob Sie der Anwalt zur Schadensregulierung auffordern soll.

Offline Eliott

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Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« Antwort #9 am: 04. Oktober 2015, 21:31:34 »
Wie ist die Sache nun ausgegangen?