Grenzgaenger Forum

Autor Thema: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?  (Gelesen 6811 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Magnus

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
"plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« am: 19. August 2009, 10:03:54 »
Hi All,

habe gerade meinen Einkommenssteuerbescheid für 2008 (Grenzgänger Wohnen F - Arbeiten D) bekommen.
Dem entnehme ich das ich einen recht ordentlichen Betrag "plafond epargne retraite" noch nutzen kann.
Hat jemand ne Idee was ich sinnvollerweise machen kann? nach meinem Verständnis ist das sowas wie eine steuerliche Absetzungsmöglichkeit zur Altersvorsorge.

Danke für eure Hilfe
Magnus

Offline Saarbrücker

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 480
    • Profil anzeigen
Re: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« Antwort #1 am: 20. August 2009, 09:37:40 »
Hallo Magnus,

so isses. Dazu musst du aber eine franz. Altersversorge nutzen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, lass dich beraten.
(Steuerberater,Bank etc.)
Diese Info habe ich direkt vom Centre de Impôt.

gruß saarbrücker

Offline Magnus

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Re: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« Antwort #2 am: 20. August 2009, 09:56:31 »
hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht? vielleicht schon das Beratungsangebot durchlaufen und einen guten Tip? wie sieht es mit dem Anspruch aus wenn man im Rentenalter nicht mehr in F wohnt?

Martin123

  • Gast
Re: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2009, 13:04:29 »
Hallo,

mein Verständnis war genauso wie bei Magnus, und ich habe die selbe Frage. Finde ich übrigens nett, daß solche Infos auf auf dem Avis d'Impot stehen.


Ich habe im Centre de Impôt nachgefragt und man hat mir bestätigt, daß Rentenversicherungen gegen "justicatif" durchgehen. Auch jetzt im Oktober, nachträglich für 2008.  

Ist es denn sicher, daß nur die franz. Versicherungen anerkannt werden? Hat jemand versucht auch die Abzüge an die gesetzliche deutsche Rentenversicherung anzugeben ("justicatif" = Gehaltszettel), oder ggf. auch private Rentenversicherungen aus Deutschland ("justicatif"= "jährliche Mitteilungen zur vorlage beim Finanzamt").
Werden solche als "epargne retraite" in F dann anerkannt?

Danke,
Martin
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2009, 13:12:00 von Martin123 »

Offline Magnus

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Re: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« Antwort #4 am: 05. November 2009, 08:41:36 »
Hi All,

gestern war ich bei der Credit Agricole und habe mich mal informiert. Meine Vermutungen sind korrekt, der auf der Einkommenssteuerabrechnung angegebene Betrag zeigt tatsächlich auf was mir als steuerfreie Altersvorsorgemaßnahme zu steht.
Ich habe das bisher noch nie genutzt, da sind schon ein paar tausend EUR zusammengekommen.

Ein Rechenbeispiel: sagen wir mal mir stehen 5.000,- EUR zu. Wenn ich noch dieses Jahr 5.000,- EUR in eine dafür anerkannte Vorsorgemaßnahme investiere kann ich diese bei meiner Einkommenssteuererklärung für 2009 vom Brutt-Einkommen abziehen. Sind die letzten 5.000,- EUR meines Einkommens mit einem Steuersatz von 30% besteuert spare ich also 1.500,- EUR an Steuern was einer staatlich geförderten Rentenvorsorge gleich kommt.

Die Credit Agricole bietet dafür eine Lebensversicherung die als Anlageformen Aktienfonds (europaweit oder weltweit) sowie eine Bankanleihe vorsieht. Die Rendite 2008 lag bei 3,9% (wird jeweils erst am Anfang des Folgejahrs festgelegt, keine Mindestrendite allerdings Kapitalschutz). Der Ausgabeaufschlag liegt bei happigen 3,75% der Anlage. Auf das angelegte Kapital kann ich ab 65 Jahren zugreifen, dieses dann wahlweise als Rente oder als Auszahlung auf einen Schlag nutzen. Ein Anspruch besteht auch wenn man dann nicht mehr in F wohnt.

Ich werde die Tage mal noch bei Aviva und vielleicht bei einer anderen Bank vorbei schauen um herauszufinden was die so bieten.

Hat sonst noch jemand Informationen hierzu?

Gruß
Magnus

Offline moni

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 510
    • Profil anzeigen
Re: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« Antwort #5 am: 05. November 2009, 09:19:28 »

Hmmm, wir hatten etwas Ähnliches, allerdings mehr einen Sparvertrag bei der BNP angeboten bekommen und dort die klare Auskunft erhalten, dass wir die Ansprüche verlieren, wenn wir aus Frankreich wegziehen. Gibt's noch mehr Erfahrungen im Forum?

Gruß
Moni

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« Antwort #6 am: 06. November 2009, 20:30:46 »
Hallo,

der Auszahlungsanspruch im Rentenfall bleibt selbst nach Wegzug aus Frankreich. Diese Aussage habe ich auch schon vor Jahren bekommen. Allerdings ist ein Weiterzahlen aus dem Ausland nicht mehr möglich.
Doch ist diese zusätzliche Altersrente lukrativ? Anlage in Aktien mit saftigen Gebühren??
Alternative: Es auch geht als Versicherung. Gebühren, selbst wenn aktuell ok,  können sich im Laufe der Jahre ändern. Staatlich garantiert sind im Rentenfall 90% der Summe der Einzahlungen.

In beiden Fällen ist die Zusatzrente zu 100% einkommensteuerpflichtig, egal ob Wohnung in F oder D.

@Magnus. Du hast eine PM zur Frage nach Genossenschaftsanteilen.

Grüße

Offline Magnus

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Re: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« Antwort #7 am: 20. November 2009, 14:48:53 »
na ja, ich werde in den nächsten Wochen mal schauen welche Angebote es noch gibt. Der Anreiz vom Bruttogehalt was anlegen zu können, demnach von dem Geld, was einer Besteuerung von 30% unterliegt, ist schon reizvoll. Das die Einkünfte später dann man Einkommensteuerpflichtig sind ist klar, imho kann man auch von den derzeit als steuerfrei auszuzahlenden Varianten nicht davon ausgehen das das in knapp 30 Jahren immer noch so ist.

Magnus

btw ... danke für die Info zu Genossenschaftsanteilen, schaue ich mir auch noch an.

Offline Saarbrücker

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 480
    • Profil anzeigen
Re: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« Antwort #8 am: 21. November 2009, 19:15:30 »
Hallo Gleichgesinnte,
im Moment hört es sich gut an Steuern zu sparen und für später was anzulegen.
Der Haken bleibt doch - Volle Versteuerung der Zusatzrente.
Wie hoch dieser Steuersatz einmal sein wird :mad:??
Ich habe von diesen Steuersparmodellen Abstand genommen und einen anderen Weg
eingeschlagen. Sparen mit versteuertem Geld. Dabei brauchen nur die Erträge versteuert zu werden.

a+ der Saarbrücker

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: "plafond epargne retraite" - wie in Anspruch nehmen?
« Antwort #9 am: 21. November 2009, 19:52:48 »
Hallo,

genau das ist das Perfide an diesen Sparplänen.
Du versteuerst nämlich bei Auszahlung nicht nur die Zinsen (Wertzuwachs, Beteiligung oder wie man es nennen will) sondern auch dein eingezahltes Geld.
Lohnen kann sich das wohl nur, wenn die Einzahlungsphase lang mit hoher Steuerersparnis ist ( Spitzensteuersatz 30 oder 40%) und im Rentenfall der Steuersatz niedrig.

Grüße