Hallo,
kann man pauschal nicht so beantworten. In manchen Gemeinden wird die Müllgebühr mit der Grundsteuer eingezogen, so auch bei mir. Die Grundsteuer bezahlt der Eigentümer, nicht der Mieter. Wenn er die Gebühr zu 50% auf den Mieter umlegt, und 50% selbst zahlt, dann kann er auch seine Säcke mit in die Tonne tun. Wenn Du 100% der Müllgebühr zahlst, und er nix, dann zockt er ab. Ohne Nebenkostenabrechnung und Originalbeleg der Müllgebühren kannst Du das nicht sagen.
Gruß Mathis