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Autor Thema: Wohnen in Frankreich Heiraten in Deutschland  (Gelesen 10138 mal)

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Offline Bingo

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Re: Wohnen in Frankreich Heiraten in Deutschland
« Antwort #15 am: 18. März 2019, 15:00:22 »
Hm, in den 90igern brauchte das Standesamt in D noch eine Ehefähigkeitsbescheinigung von demjenigen, der in F wohnte.
Die wollten damit auf Nummer sicher gehen, dass man nicht schon mit jemandem anderen in F verheiratet ist.

Es war jede Menge Papierkrieg und darüber platzten nach und nach auch 2 Termine. Hatten dann bis zum 3. soviel Zeit gelassen, dass der Amtsschimmel auch ja ausgewiehert hatte...

Offline Dragonvamp

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Re: Wohnen in Frankreich Heiraten in Deutschland
« Antwort #16 am: 18. März 2019, 15:05:36 »
Danke Dragonvamp,
weisst Du aus eigener Erfahrung ob dies für die Eheschliessung ausreichend ist?
Sollte ich es auf deutsch übersetzen lassen?

Sorry dass ich so nachhacke, der Hochzeitstermin ist schon am 05.04.19


Nein leider nicht. Ich habe bis dato noch nicht geheiratet.
Konnte die das, daher, nur mir der meldebecheinigung beantworten

Viel Erfolg

Offline Burnee81

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Re: Wohnen in Frankreich Heiraten in Deutschland
« Antwort #17 am: 18. März 2019, 15:08:49 »
Das wäre ein Desaster...hoffe das es sich seit den 90ern verbessert hat, es ist schliesslich viel passiert.
Hoffe es kann mich jemad beruhigen... :-\

Offline Bingo

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Re: Wohnen in Frankreich Heiraten in Deutschland
« Antwort #18 am: 18. März 2019, 16:10:02 »
Die Daumen sind gedrückt  :doppeld: