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Grenzgänger => Technik => Thema gestartet von: +Hägar+ am 05. September 2012, 22:20:16

Titel: Wo muss ich meinen Fernseher in Frankreich anmelden?
Beitrag von: +Hägar+ am 05. September 2012, 22:20:16
siehe link:

http://www.de-fra.com/articles/wo-muss-ich-meinen-fernseher-in-frankreich-anmelden?utm_source=DEFRA&utm_campaign=92a8ec8606-september_05_09_2012&utm_medium=email#.UEewJ6DdeZc

".....Finanzamt statt Gebühreneinzugszentrale

Für sämtliche Fernseher (bzw. sonstige Geräte, die für den Empfang von Fernsehprogrammen geeignet sind), die Sie an derselben Adresse für private Zwecke besitzen, müssen Sie jährlich nur eine einzige Gebühr zahlen (Stand 2010: 121 € in Großstädten). Die Anmeldung hat innerhalb von 30 Tagen ab Erwerb des Geräts bzw. ab dem Umzug nach Frankreich beim Finanzamt zu erfolgen.
Viel Geld, aber dennoch um einiges günstiger als in Deutschland

Die Gebühr mag auf dem ersten Blick hoch erscheinen, es handelt sich allerdings um die knappe Hälfte des Betrags, den Sie in Deutschland (17,98 € /pro Monat) auf ein ganzes Jahr gerechnet, bezahlen müssten.

Grundsätzlich wird die volle Fernsehgebühr im Voraus zu Jahresbeginn gezahlt. Seit 2005 werden die redevance audiovisuelle und die taxe d’habitation (Wohnsteuer) gleichzeitig bezahlt.

Weitere Informationen sowie den aktuell genauen Beitrag finden Sie unter www.service-public.fr. ........."

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