Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Duddits am 22. August 2012, 10:33:22

Titel: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: Duddits am 22. August 2012, 10:33:22
Hallo Grenzgänger :winkerwinker:

Also ich bin 2009 nach Frankreich gezogen (arbeite in Deutschland) und habe für dieses Jahr auch zwei Steuererklärungen(Deutschland und Frankreich) abgegeben.

Jetzt 2011 bekomme ich plötzlich Post vom deutschen Finanzamt,ich solle die SE für 2011 einreichen.
Meine Frage ist jetzt,ist das so richtig? Und wenn ja,welche Angaben braucht das deutsche Finanzamt oder muß ich wirklich alle Details angeben?

Grüße,

Frank
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: Eric am 22. August 2012, 10:49:24
Bist du Angestellter ?
Hat das dt. Finanzamt eine Grenzgängerbescheinigung ?
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: Duddits am 22. August 2012, 11:16:59
Hallo Eric,

Ich bin Arbeiter und glaube mich zu erinnern,2009 eine Grenzgängerbescheinigung auf dem deutschen Finanzamt abgegeben zu haben.
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: banjo am 22. August 2012, 11:29:45
Dann besorge Dir bei Deinem Arbetgeber den Steuerbefreiungsbescheid und schicke den ans dt. FA. Ich hoffe mal, dass der Arbeitgeber den hat. Er bekommt ihn autom. vom dt. FA zugeschickt, wenn Du dort das Grenzgängerformular eingereicht hast. Beachte, dass das Einreichen alleine nicht reicht - der AG darf erst dann die Lohnsteuer einbehalten und an Dich auszahen, wenn er im Besitz des Befreiungsbescheids ist.
Dieser Bescheid muss bei Arbeitgeberwechsel oder spät. alle 3 Jahre von Dir erneuert werden.
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: Eliott am 22. August 2012, 11:38:45
Hi,
denke auch, dass nur eine Kleinigkeit fehlt.
Meine Erfahrung mit dem d. Finanzamt ist, dass die es einfach nicht glauben wollen, dass man nun Grenzgänger ist und somit manche Papiere öfter einfordern.

Habe auch zwei Steuererklärungen für 2010 gemacht, eine in D eine in F.
Nun wollen die deutschen noch die Steuererklärung für 2010 aus Frankreich.
Sonst muss ich laut denen, das ganze Jahr in D versteuern, ist so zusagen der Beweis im Umzugsjahr, dass ich auch wirklich hier in F versteuert habe.
So hat es mir die nette Dame erklärt.

Grüße
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: banjo am 22. August 2012, 11:45:49
Also wenn eine gültige Befreiung vorliegt, dann ist man befreit. Das sollte eigentlich reichen. Evt. hat dt. FA in Stadt A von der Bescheinigung des dt. FA in Stadt B nichts mitbekommen..
Wichtig ist halt, dass diese Befreiungsbescheinigung auch wirklich existiert und nicht vom austellenden FA verpennt wurde.
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: Duddits am 22. August 2012, 11:59:54
Für meinen Arbeitgeber mußte ich nach drei Jahren eine neue Bescheinigung zur Befreiung vom franz. FA ausfüllen und bestätigen lassen.
Ist das für das dt. FA auch erforderlich?Ich meine,die Befreiung alle drei Jahre zu erneuern.
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: banjo am 22. August 2012, 12:14:55
Du musst das Formular ans 3-fach ans franz. FA senden, dann bekommst Du 2 Exemplare abgestempelt zurück, eines ist für Dich, eines fürs dt. FA. Der AG bekommt keines sondern vom dt. FA die Freistellungsbescheinigung. Aber das Vorgehen steht groß und breit auf der letzten Seite des Formulars.
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: Eric am 22. August 2012, 12:43:23
Für meinen Arbeitgeber mußte ich nach drei Jahren eine neue Bescheinigung zur Befreiung vom franz. FA ausfüllen und bestätigen lassen.
Ist das für das dt. FA auch erforderlich?Ich meine,die Befreiung alle drei Jahre zu erneuern.

Auf dem Kopf der ersten Seite steht ja auch noch drauf , wer welches Exemplar bekommt .
Ich würde einfach beim dt.Finanzamt anrufen und die Situation klären
Bei vorliegender Bescheinigung musst du keine Steuererklärung in Deutschland ausfüllen .
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: Duddits am 22. August 2012, 13:12:37
Danke für die vielen Antworten,ich werde dann mal dort anrufen und die Sache klären. :doppeld:
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: chevymichel am 22. August 2012, 21:04:59
Sagt mal,

Wie ist das Mit der Grenzgängerbescheinigung bei einem Umzug also Adress Wechsel innerhalb Frankreichs.
Muss man sich dann eine neu mit der aktuellen Adresse besorgen oder läuft das weiterhin nur auf die Person im
Allgemeinen. Also Personalnummer bezogen oder so..

Gruß Michael


Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: banjo am 22. August 2012, 21:12:55
Auf dem Freistellungsbescheid steht keine Adresse, insofern spielt der Umzug innerhalb F wohl keine Rolle
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: chevymichel am 23. August 2012, 05:50:06

Echt?  Steht da keine Adresse drauf?  Ist schon fast 2 Jahre her wo ich die Letzte ausgefüllt hab.

Ok dann isses ja eh Wurscht...
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: banjo am 23. August 2012, 08:48:20
Muss mich leicht korrigieren, es steht der Wohnort drauf, aber keine Straße.
Anbei mein anonymisierter Bescheid - was mich daran erinnert, ihn zum Jahresende "verlängern" zu lassen..
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: The Bear Family am 23. August 2012, 10:04:40
Als ich nach unserem Umzug innerhalb Lauterbourgs beim Hotel d'Impots in Wissembourg war, um die Adressänderung mitzuteilen,
 hat man mir dort klar gemacht, das die neue Adresse keinen Einfluss auf den Freistellungsbescheid hat.
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: chevymichel am 23. August 2012, 18:41:38
Sagt mal...

Reden wir jetzt von dieser Grenzgängerbescheinigung oder vom Freistellungsbescheid des Deutschen FA?

Hab bis heute noch nie einen solchen zu sehen bekommen. Das Teil bekommt doch normal nur der Arbeitgeber. Oder?
Also nachdem das FA die Grenzgängerbescheinigung bekommen hat.

Egal. Dem Arbeitgeber wurde ja die adressänderung mitgeteilt und somit wird er sich schon beim FA melden..
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: banjo am 23. August 2012, 19:00:20
Den Bescheid erhält nur der AG. Ich lass mir aber immer ne Kopie geben....
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: chevymichel am 23. August 2012, 21:08:17
Ahh. Deswegen.    :-).
Titel: Re: zwei Steuererklärungen?
Beitrag von: Duddits am 24. August 2012, 13:50:12
Noch mal ne Rückmeldung!
Ich habe auf dem dt. FA angerufen,der Herr sagte mir:"Ich lösche Ihre Steuernummer und die Sache ist damit erledigt."
 :Hands:

Grüße