Grenzgaenger Forum

Autor Thema: zwei Steuererklärungen?  (Gelesen 10577 mal)

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Offline Duddits

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zwei Steuererklärungen?
« am: 22. August 2012, 10:33:22 »
Hallo Grenzgänger :winkerwinker:

Also ich bin 2009 nach Frankreich gezogen (arbeite in Deutschland) und habe für dieses Jahr auch zwei Steuererklärungen(Deutschland und Frankreich) abgegeben.

Jetzt 2011 bekomme ich plötzlich Post vom deutschen Finanzamt,ich solle die SE für 2011 einreichen.
Meine Frage ist jetzt,ist das so richtig? Und wenn ja,welche Angaben braucht das deutsche Finanzamt oder muß ich wirklich alle Details angeben?

Grüße,

Frank

Offline Eric

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #1 am: 22. August 2012, 10:49:24 »
Bist du Angestellter ?
Hat das dt. Finanzamt eine Grenzgängerbescheinigung ?

Offline Duddits

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #2 am: 22. August 2012, 11:16:59 »
Hallo Eric,

Ich bin Arbeiter und glaube mich zu erinnern,2009 eine Grenzgängerbescheinigung auf dem deutschen Finanzamt abgegeben zu haben.

banjo

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #3 am: 22. August 2012, 11:29:45 »
Dann besorge Dir bei Deinem Arbetgeber den Steuerbefreiungsbescheid und schicke den ans dt. FA. Ich hoffe mal, dass der Arbeitgeber den hat. Er bekommt ihn autom. vom dt. FA zugeschickt, wenn Du dort das Grenzgängerformular eingereicht hast. Beachte, dass das Einreichen alleine nicht reicht - der AG darf erst dann die Lohnsteuer einbehalten und an Dich auszahen, wenn er im Besitz des Befreiungsbescheids ist.
Dieser Bescheid muss bei Arbeitgeberwechsel oder spät. alle 3 Jahre von Dir erneuert werden.

Offline Eliott

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #4 am: 22. August 2012, 11:38:45 »
Hi,
denke auch, dass nur eine Kleinigkeit fehlt.
Meine Erfahrung mit dem d. Finanzamt ist, dass die es einfach nicht glauben wollen, dass man nun Grenzgänger ist und somit manche Papiere öfter einfordern.

Habe auch zwei Steuererklärungen für 2010 gemacht, eine in D eine in F.
Nun wollen die deutschen noch die Steuererklärung für 2010 aus Frankreich.
Sonst muss ich laut denen, das ganze Jahr in D versteuern, ist so zusagen der Beweis im Umzugsjahr, dass ich auch wirklich hier in F versteuert habe.
So hat es mir die nette Dame erklärt.

Grüße

banjo

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #5 am: 22. August 2012, 11:45:49 »
Also wenn eine gültige Befreiung vorliegt, dann ist man befreit. Das sollte eigentlich reichen. Evt. hat dt. FA in Stadt A von der Bescheinigung des dt. FA in Stadt B nichts mitbekommen..
Wichtig ist halt, dass diese Befreiungsbescheinigung auch wirklich existiert und nicht vom austellenden FA verpennt wurde.

Offline Duddits

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #6 am: 22. August 2012, 11:59:54 »
Für meinen Arbeitgeber mußte ich nach drei Jahren eine neue Bescheinigung zur Befreiung vom franz. FA ausfüllen und bestätigen lassen.
Ist das für das dt. FA auch erforderlich?Ich meine,die Befreiung alle drei Jahre zu erneuern.

banjo

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #7 am: 22. August 2012, 12:14:55 »
Du musst das Formular ans 3-fach ans franz. FA senden, dann bekommst Du 2 Exemplare abgestempelt zurück, eines ist für Dich, eines fürs dt. FA. Der AG bekommt keines sondern vom dt. FA die Freistellungsbescheinigung. Aber das Vorgehen steht groß und breit auf der letzten Seite des Formulars.
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf

Offline Eric

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #8 am: 22. August 2012, 12:43:23 »
Für meinen Arbeitgeber mußte ich nach drei Jahren eine neue Bescheinigung zur Befreiung vom franz. FA ausfüllen und bestätigen lassen.
Ist das für das dt. FA auch erforderlich?Ich meine,die Befreiung alle drei Jahre zu erneuern.

Auf dem Kopf der ersten Seite steht ja auch noch drauf , wer welches Exemplar bekommt .
Ich würde einfach beim dt.Finanzamt anrufen und die Situation klären
Bei vorliegender Bescheinigung musst du keine Steuererklärung in Deutschland ausfüllen .

Offline Duddits

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #9 am: 22. August 2012, 13:12:37 »
Danke für die vielen Antworten,ich werde dann mal dort anrufen und die Sache klären. :doppeld:

Offline chevymichel

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #10 am: 22. August 2012, 21:04:59 »
Sagt mal,

Wie ist das Mit der Grenzgängerbescheinigung bei einem Umzug also Adress Wechsel innerhalb Frankreichs.
Muss man sich dann eine neu mit der aktuellen Adresse besorgen oder läuft das weiterhin nur auf die Person im
Allgemeinen. Also Personalnummer bezogen oder so..

Gruß Michael



banjo

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #11 am: 22. August 2012, 21:12:55 »
Auf dem Freistellungsbescheid steht keine Adresse, insofern spielt der Umzug innerhalb F wohl keine Rolle

Offline chevymichel

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #12 am: 23. August 2012, 05:50:06 »

Echt?  Steht da keine Adresse drauf?  Ist schon fast 2 Jahre her wo ich die Letzte ausgefüllt hab.

Ok dann isses ja eh Wurscht...

banjo

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #13 am: 23. August 2012, 08:48:20 »
Muss mich leicht korrigieren, es steht der Wohnort drauf, aber keine Straße.
Anbei mein anonymisierter Bescheid - was mich daran erinnert, ihn zum Jahresende "verlängern" zu lassen..

Offline The Bear Family

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Re: zwei Steuererklärungen?
« Antwort #14 am: 23. August 2012, 10:04:40 »
Als ich nach unserem Umzug innerhalb Lauterbourgs beim Hotel d'Impots in Wissembourg war, um die Adressänderung mitzuteilen,
 hat man mir dort klar gemacht, das die neue Adresse keinen Einfluss auf den Freistellungsbescheid hat.