Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?  (Gelesen 4686 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Olivier

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« am: 15. März 2015, 14:05:00 »
Sehr geehrtes Plenum,
Nun bin ich bereits mehrere Jahre glücklicher Grenzgänger, stoße aber immer noch fast täglich auf neue Herausforderungen. ;-)
Wie verhält es sich wenn man einen zweiten Job in Deutschland annimmt. Kann man die von der deutschen Finanzbehörde ausgestellten freistellungsbescheinigung vom ersten Arbeitsverhältnis auch den  zweiten Job bedienen oder benötigt man hierfür eine zweite grengaengerbescheinigung die man dann zwecks Erstellung einer weiteren freistellungsbescheinigung an das deutsche Finanzamt einreicht ?

Kurz: braucht man für einen zweiten sozialversicherungspflichtigen Job in Deutschland eine zweite grenzgaengerbescheinigung ?

Vielleicht hattet ihr bereits einen ähnlichen fall oder habt Erfahrung mit dieser Situation und könnt mir weiterhelfen?

Besten Dank und viele gruesse,
Olivier

Offline Sabine

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 257
    • Profil anzeigen
Re: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« Antwort #1 am: 15. März 2015, 14:24:02 »
Hallo,

frag Deinen zweiten Arbeitgeber, ob er die alte Freistellung sehen will oder selbst ein Exemplar ausfüllen will.

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« Antwort #2 am: 15. März 2015, 16:42:23 »
Also nachdem auf der Freistellungsbescheinigung der AG draufsteht denke ich das man eine zweite braucht.
Auch auf dem Antragsformular steht ja der AG und das zu erwartende Gehalt drauf...alles andere würde keinen Sinn machen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

  • Gast
Re: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« Antwort #3 am: 15. März 2015, 16:42:36 »
Ich will ja nicht klugscheissen, aber einem Plenum hat dieses Forum rein aus der Definition des Wortes nichts zu tun...
Deine Frage ist aber durchsus interessant. Da das dt. Finanzamt den Freistellungsbescheid an den AG schickt (und ihn damit von der Abführung der Lohnsteuer freistellt) und den AG darauf auch namentlich erwähnt (und das Gehalt im Antrag vermerkt ist usw) brauchst Du IMHO nen zweiten Freistellungsbescheid zwingend.
Aber das gemacht oder je davon gehört hab ich auch noch nicht.

Ich würde das Formular ausfüllen und ans CDI schicken und im Anschreiben erwähnen, dass es ein 2. Einkommen ist.

banjo

  • Gast
Re: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« Antwort #4 am: 15. März 2015, 16:43:20 »
@Ralph
arrg, Du warst 20s schneller 😀

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« Antwort #5 am: 15. März 2015, 17:57:29 »

Ja klar.
Man braucht eine gesonderte Bescheinigung für jedes weitere Arbeitsverhältnis.
Nur muss das dann auch den Grenzgänger-Kriterien entsprechen. Andernfalls sind solche Einkünfte in D zu versteuern.


Offline Olivier

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Re: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« Antwort #6 am: 15. März 2015, 23:18:55 »
Besten Dank für die ersten Ideen und Gedanken-Anstöße.

Gerne nehme ich die Chance wahr und erweitere die Fragestellung um einen anderen Aspekt:
Da es sich um einen zweiten sozialversicherungspflichtigen Job auf Teilzeitbasis handelt, müssen hier die in Deutschland abzutretenden Beiträge (AL, KV, RV, etc.)  erneut und somit doppelt abgeführt werden.. Hmm beim formulieren dieser Frage, kann ich mir auch gleich die Frage selbst beantworten. Natürlich : handelt sich ja um zum Entgelt verhaltende prozentuale Abgaben.

Es sei denn die kleinere Teilzeitbeschäftigung wird in einen Minijob gewandelt?! Liege ich hier richtig oder hat jemand eine andere Ansicht oder weitere Vorschläge?