Besten Dank für die ersten Ideen und Gedanken-Anstöße.
Gerne nehme ich die Chance wahr und erweitere die Fragestellung um einen anderen Aspekt:
Da es sich um einen zweiten sozialversicherungspflichtigen Job auf Teilzeitbasis handelt, müssen hier die in Deutschland abzutretenden Beiträge (AL, KV, RV, etc.) erneut und somit doppelt abgeführt werden.. Hmm beim formulieren dieser Frage, kann ich mir auch gleich die Frage selbst beantworten. Natürlich : handelt sich ja um zum Entgelt verhaltende prozentuale Abgaben.
Es sei denn die kleinere Teilzeitbeschäftigung wird in einen Minijob gewandelt?! Liege ich hier richtig oder hat jemand eine andere Ansicht oder weitere Vorschläge?