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Autor Thema: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 12389 mal)

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Offline borderbub

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Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« am: 07. November 2014, 09:14:10 »
Hallo,

meine Frau beginnt mitte November einen neuen Job. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in Unna(Westpfhalen) eine Filiale in der sie dann tätig ist befindet sich in Überherrn.

Kann einer sagen an Welches Finanzamt dann die neue Grenzgängerbescheinigung zu senden ist? Oder wie verhällt sich mit Firmen deren Hauptsitz nicht im Saarland ist?

Liebe Grüße

Michael


banjo

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #1 am: 07. November 2014, 09:18:28 »
Zunächst einmal ans zuständige franz. FA, dann an das FA des Hauptsitzes der Firma.
Ich habe dasselbe Problem gehabt. Nachdem es Jahrelang auch am FA des Zweigniederlassung ging, mussten wir es heuer erstmalig zum FA der Hauptniederlassung nach München schicken (die das Formular wiederum so gar nicht kannten, was die Bearbeitung nicht unbedingt beschleunigte).

Offline borderbub

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #2 am: 07. November 2014, 09:58:58 »
Hallo Dirk,

vielen Dank für die Info. Finanzamt von FA ist Metz, da haben wir die bisherigen Bescheinigungen immer abgegeben.

Meine Bedenken liegen auch darin dass das FA in Unna diese Bescheinigung nicht kennt und das die Bearbeitung hinauszögert.... Hoffe deshalb dass Saarlouis auch geht!

Ich will halt vermeiden dass die Lohnsteuer nun in Deutschland abgeführt wird bis die Bescheinigung bearbeitet ist.

Gibt es einen Grund warum es bei deiner Frau nun in München eingereicht werden muss?

LG

Michael

banjo

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #3 am: 07. November 2014, 10:12:13 »
Der Ablauf ist (ich denke Du kennst ihn):

Formular 3x selbst ausfüllen
Formular 3x vom AG ergänzen lassen
Formular 3x zum franz. FA senden
Formular kommt 2x zurück, davon 1 Ausgabe behalten und die andere *ans für den AG zuständige FA in D* senden
AG bekommt Freistellungsbescheid vom dt. FA und darf ab dem auf dem Bescheid genannten Datum bis zu dem auf dem Bescheid genannten Datum von der Abführung der Lohnsteuer ans dt. FA absehen. Ich empfehle immer, von der Personalabteilung eine Kopie dieses Bescheids zu holen und sich selbst (!) rechtzeitig (!) um die die Ausstellung eines neuen Bescheids zu kümmern. Ohne Bescheid -> Lohnsteuer in D.

Wir hatten das Formular ans Karlsruher FA geschickt wie all die Jahre davor, dann kam es nach 4 (!) Wochen zurück mit dem Hinweis, sie seinen nicht zuständig, wir sollen es nach München schicken. Sie waren nicht in der Lage, es einfach selbst dorthin zu senden. Naja.


Offline borderbub

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #4 am: 07. November 2014, 11:36:25 »
Hallo Dirk,

ablauf ist klar!


Info gerade von der Personalabteilung erhalten.
Es ist das Finanzamt in Saarlouis zuständig und nicht in Unna! Ich hoffe das Finanzamt in SLS sieht das auch so....  :pfeif:

Wir hatten mit diesen Herrn im Jahr unseres Umzuges ein riesen Thema >:D Trotz aller gültigen Unterlagen. 

banjo

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #5 am: 07. November 2014, 11:40:25 »
Dann rufe beim Finanzamt in Saarlouis an und lass dir das bestätigen, sonst sind die Unterlagen ggf. wochenlang unterwegs....

Offline Waylon57

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #6 am: 07. November 2014, 18:40:21 »
Saarlouis wäre mit Sicherheit mit weniger Stress verbunden.  ;)

Mein Betriebsstättenfinanzamt ist in Köln und der Sachbearbeiter und ich verstehen uns inzwischen richtig gut.  =D

Ansonsten den Tipp von Dirk befolgen.

Offline borderbub

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #7 am: 19. November 2014, 11:32:24 »
Neueste Infos....

Gestern in Metz gewesen, abgestemplet fertig. In 5 Minuten!  :doppeld:

Dann direkt nach SLS! Direkt bearbeiten geht schon mal gar nicht!  >:D Man ist ja schließlich Beamter!

Nach mehrmaligen Nachfragen lies er sich dann zu der Aussage hinreißen dass er nicht zuständig sei!  >:D

Finanzamt Dortmund-Unna wäre zuständig. Dort angerufen. Wirklich sehr netter Herr wusste sogar was eine Grenzgängerbescheinigung ist!
Zuständig sei normalerweise das Finanzamt welches die Lohnsteuer abführt! Laut auskunft Personalabteilung SLS!!!! :anixwissen:

Ich soll ihm aber die Bescheinigung mal schicken....

Wieder den netten Herrn  >:D >:D >:D in SLS angerufen und ihm dies mitgeteilt. Er steht aber zu seiner Aussage dass er nicht zusständig ist!!!!!

Nun warten wir mal ab was daraus wird....

Fazit! Ich werde im nächsten Lebenauch Beamter! Da kann man sich die zuständigkeit so zurechtbiegen wie es einem gefällt! :nixwieweg:


banjo

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #8 am: 19. November 2014, 11:37:50 »
Kommt immer auf die Person an, mich hat beim FA in Haguenau eine wieder weggeschickt, weil für den Quittus Fiscal für meinen Wohnort das FA in Wissembourg zuständig ist (was auch stimmte). Das FA in Haguenau ist in Spuckweite zur der Sous-Prefecture - auch mein bitten und betteln, doch per Fax/Anruf den Quittus Fiscal auf einem moderneren Weg zu bekommen - keine Chance. Also 45km hin und 45 km zurück für den Quittus Fiscal und dann war die Sous-Prefecture seit 5 Minuten geschlossen.

Halleluja.

Offline borderbub

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #9 am: 27. November 2014, 21:56:21 »
Alles gut!

Finanzamt Dortmund Unna war zuständig und hat die Bescheinigung bearbeitet.

Wenn man es verallgemeinern kann würde ich sagen dass das Finanzamt des Hauptsitzes der Firma zuständig ist.


Liebe Grüße

Michael

banjo

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #10 am: 28. November 2014, 08:32:42 »
hab ichs nicht gleich gesagt?  :pfeif:

Offline Andy24

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #11 am: 30. Dezember 2014, 11:06:33 »
Alles gut!

Finanzamt Dortmund Unna war zuständig und hat die Bescheinigung bearbeitet.

Wenn man es verallgemeinern kann würde ich sagen dass das Finanzamt des Hauptsitzes der Firma zuständig ist.


Liebe Grüße

Michael
wir sollen es nach München schicken. Sie waren nicht in der Lage, es einfach selbst dorthin zu senden.




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« Letzte Änderung: 31. Dezember 2014, 04:42:09 von Andy24 »

banjo

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Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #12 am: 30. Dezember 2014, 11:09:27 »
genau so ist es bei uns auch, sie habens uns nach F wieder zurückgeschickt (Auslandsporto!) und waren nicht in der Lage, das per interner Post ans FA in München zu senden. Naja, Behörden halt.