Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Giacio am 25. April 2010, 20:25:47
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Hallo zusammen,
Ich bin Grenzgänger mit Wohnort in Deutschland und Anstellung in Österreich.
Ich sitze gerade vor meine Einkommenssteuererklärung und bin nicht sicher welches der anzugebende Lohn ist für meine Auslandseinkünfte ist.
Ist es der Bruttolohn inklusive allem (Bruttobezüge gemäß §25) oder der Bruttolohn exklusive der Sozialversicherungsbetrage (der tatsächlich ausbezahlte Betrag)?
Vielen Dank für eure Antworten!
Liebe Grüße,
Gia
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Hallo Gia,
ich wünsche Dir, daß Du eine befriedigende Antwort erhältst.
Denke aber es wird schwierig, denn es geht in diesem Forum eigentlich um Deutsch-Französische Grenzgänger.
à bientôt
Pero
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Hi petee01,
Danke für die wohlwollende Antwort.
Ich denke dass die Sachelage sowohl für Grenzgänger nach Frankreich als auch nach Österreich die selbe sein sollte, da in beiden Fällen der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland seine Einkommenssteuer in Deutschland abführen muss. Daher wäre ich auch für Ratschläge von französischen Grenzgängern dankbar.
Liebe Grüße,
Gia
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Ich denke dass die Sachelage sowohl für Grenzgänger nach Frankreich als auch nach Österreich die selbe sein sollte, da in beiden Fällen der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland seine Einkommenssteuer in Deutschland abführen muss. Daher wäre ich auch für Ratschläge von französischen Grenzgängern dankbar.
Nein, hier sitzen die meisten (alle?!) in Frankreich und viele arbeiten in D, dementsprechend machen sie eine franz. Einkommensteuererklärung. Bei dem Steuerunterschiede wäre es auch geradwegs doof in Deutschland zu wohnen und in Frankreich zu arbeiten ;)
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Hallo stimmt,
die meisten hier versteuern in Frankreich und kennen sich da aus.
Doch das Doppelbesteuerungsabkommen, das D mit F abgeschlossen hat, weist schon einige Besonderheiten auf. Ob das so einfach auf A übertragbar ist?
Wenn jedoch bei dir, Giacio, klar ist, dass du in D versteuern musst, ist auch die Antwort auf deine ursprüngliche Frage klar.
Du versteuerst nach deutschem Standard. Konkret: deine Einkünfte aus Lohn/Gehalt sind dein Brutto. Dann erst rechnest du weiter mit den in D üblichen Abschlägen und gelangst zum zu versteuernden Einkommen. Und das sieht dann ganz schön Sch.... aus.
Mal so als Tipp. Du schreibst, du bist Grenzgänger, das ist ja an verschiedene Bedingungen geknüpft. Wie wäre es denn, wenn du diese Bedingungen nicht erfüllen würdest. Dann müsstest/dürftest du wohl in Austria versteuern. Wenn sich das lohnt??
Grüße
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Hi petee01,
Danke für die wohlwollende Antwort.
Ich denke dass die Sachelage sowohl für Grenzgänger nach Frankreich als auch nach Österreich die selbe sein sollte, da in beiden Fällen der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland seine Einkommenssteuer in Deutschland abführen muss. Daher wäre ich auch für Ratschläge von französischen Grenzgängern dankbar.
Liebe Grüße,
Gia
Hallo Gia,
leider ist das nicht so einfach.
Die Doppelbesteuerungsabkommen (DA)sind alles Bi-Lateralabkommen zwischen den betroffenen Staaten und unterscheiden sich somit in verschiedenen Aspekten.
Bei mir ist sogar noch der "Sonderfall" (in diesem Forum), daß ich zwar in Frankreich wohne, aber in Luxemburg arbeite und dort auch versteuere. Dies war auch schon so, als ich noch in Deutschland lebte.
Steuerlich sollte es eigentlich (soweit ich weiß) in Österreich günstiger sein als in Deutschland.
Ob dies jedoch vom DA so vorgesehen und/oder möglich ist kann ich nicht sagen.
Desweiteren kann ich Dir auch leider nicht sagen, was nun der einzutragende Bruttolohn ist, da ich seit 10 Jahren keine deutsche EKS-Erklärung mehr in der Hand hatte.
Im Zweifelsfalle würde ich aber den "freundlichen" Finanzbeamten vom Dienst fragen.
Der wird da sicherlich Auskunft geben können.
LG
Pero
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wende dich am besten an die (bayrischen bzw österreichischen) EURES-Berater der AA, die sind sehr kompetent und wissen sowas, ausserdem können sie dir auch noch andere nützliche Tips geben...