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Autor Thema: Zinserträge Progressionsvorbehalt Wohnsitz in F unbeschr. Einkommensteuer. Ä  (Gelesen 3256 mal)

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Offline Alfredgreenhorn

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Hallo zusammen, Text in Stichpunkten:
Wohnsitz in Frankreich
Arbeit in Deutschland-Kaiserslautern
Im öffentlichen Dienst angestellt
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland
Zinserträge in Deutschland und Frankreich
Besteuerung beider Zinserträge in Frankreich
Zinserträge kommen aber in Deutschland in den Progressionsvorbehalt:
Ist das richtig???
In meinen Augen falsch, da Zinseinkünfte normalerweise nur mit einer Abgeltungssteuer versehen werden ...Aber alle Einkünfte, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, kommen in den Progressionsvorbehalt...
Vom franz. Finanzamt werden mir mir neben der Steuer noch 15 Prozent Sozialabgaben abgezogen-ist das richtig???

Besteuerung der Deutschen Zinserträge in Frankreich-Ist das richtig???
Das Welteinkommen wird doch in Deutschland versteuert...


Was würde sich ändern, wenn ich mehr als 183 Tage in Deutschland wohnen würde???

Finanzamt Saargemünd: deutsche Sprache nicht so geduldet...

Credit Mutuel bietet gute Konditionen an aber wenn ich dann eh soviele Abzüge bekomme dann kann ich auch die paar Scheine im Strumpf lassen...


banjo

  • Gast
Aus meiner Sicht ist das korrekt so, auch wenn ich kein Steuerfachmann bin und nachfolgendes keine Steuerberatung ersetzt oder eine solche darstellen soll. Ich habe mich lediglich hin und wieder mit diesem Thema beschäftigt.

Normalerweise versteuert man sein Einkommen in dem Land, in dem es erwirtschaftet wurde. Zw. D und F greift jetzt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dass unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Einkommensarten die Besteuerung im Ansässigkeitsland vorsieht. Ausgenommen davon sind Einkommen beim öffentlichen Dienst (Gehälter, Pensionen), hier greift das Kassenstaatsprinzip, d.h. es wird im Land versteuert, in dem dieses Einkommen erwirtschaftet wurde.

Jetzt gibt es noch weitere Einkommen in D und F (Zinsen, Dividenden). Da Du in F ansässig bist und dort Einkommen hast, musst Du in F dieses Einkommen deklarieren. In D dasselbe. Hierzu wird jeweils Dein Welteinkommen für den Progressionsvorbehalt ermittelt, um den Steuersatz auf das jeweilige tatsächlich zu versteuernde Einkommen pro Land zu ermitteln. Mit diesem Satz wird dann aber nur der jeweilige Anteil versteuert, es erfolgt also keine Doppelbesteuerung der Zinsen in beiden Ländern. In F werden auf bestimmte Einkommen zus. Sozialabgaben fällig, in D (noch) nicht.

Deutschland besteuert Zinsen und Dividenden pauschal mit 25% Abgeltungssteuer, was aber nichts mit dem Progressionsvorbehalt zu tun hat. Das Welteinkommen wird nur in D versteuert, jedoch zur Berechnung des Steuersatzes auf die Kapitalerträge in F auch dort herangezogen (Progressionsvorbehalt).

Die 183 Tage haben in Deinem Fall nichts damit zu tun. Nur bei Einkommen, die nicht dem Kassenstaatsprinzip unterliegen, hätte es einen Einfluss, dann würde diese nämlich in D versteuert anstatt in F.

Das DBA regelt übrigens, dass Zinsen und Dividenden aus Aktien nur mit max. 15% besteuert werden dürfen. Tatsächlich werden sie aber mit 25% Abgeltungssteuer belegt. Man kann sich deshalb auf Antrag die 10% beim Bundeszentralamt für Steuern zurückholen. Ich hab das schon gemacht für 5 Jahre rückwirkend am Stück, danach ist es verjährt. Musst aber ggf. schauen, ob dies in Deinem Sonderfall "Öffentlicher Dienst" auch geht.


Offline Alfredgreenhorn

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Hallo Dirk,

danke für deine Antwort.

Habe bald ein Gespräch im Finanzamt, mal gespannt, was die meinen.
Mein Steuerberater ist sich sicher, dass ich die gezahlten Sozialabgaben zurückfordern kann.
Ist ja schon der Hammer mit der Besteuerung der Zinserträgen - macht letztendlich 50 % der Zinserträge aus.
In einem Urteil  gelesen, dass Zinserträge aus Sicht der EU anders zu behandlen wäre als andere Einkunftsarten. Zinserträge dürfen keine Progressionswirkung haben.

Handwerksrechnungen am Haus, kann ich die in F absetzen?

Naja, von einer einheitlichen EU sind wir meilenweit entfernt-Feuerwehr vom benachbarten deutschen Wohnort sowie Notarzt dürfen nicht im Notfall zu uns kommen. Das ist ja wirklich schwachsinnig hoch 3!!! Aber die IBAN Nummer funktioniert...;-) Viele Grüße!

banjo

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Berichte, ob Du Erfolg hattest...
Handwerkerrechnung m.W. nur, wenn sie der Energieeinsparung dienen.

Hab das mal vor ner ganzen Weile mit der DRK-Leitstelle diskutiert, die sagten, sie seien in F nicht versichert und dürften nicht mit Sonderrechten fahren, deshalb kommen sie nicht. Es läge aber in der Beurteilung jedes einzelnen Fahrers, ob er trotzdem (ohne Sondersignal) nach F einfährt.