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Autor Thema: Zinserträge aus Dividenden, 15 % ???  (Gelesen 3907 mal)

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Offline +Hägar+

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Zinserträge aus Dividenden, 15 % ???
« am: 04. Dezember 2011, 11:05:22 »
hallo,
ich musste rückwirkend für 2 jahre vom finanzamt bonn die steuern für zinserträge aus dividenden zurückfordern, um diese dann beim franz. finanzamt zu bezahlen.
nun wurden mir vom dt. finanzamt aber 15% einbehalten, d.h. der betrag wurde nicht komplett zurückbezahlt.
diese 15% werde ich nun beim franz. finanzamt nochmal zurückfordern was mir ja wegen des doppelbesteuerungsabkommens zusteht.
jetzt zu meiner frage:
ich habe bei meiner bank in deutschland ja angegeben, dass ich steuerausländer bin und die bank die steuern auf zinserträge nicht mehr ans finanzamt bonn/mainz automatisch abführt,  weil ich diese beim franz. finanzamt angeben muss.
wie ist das nun in zukunft mit den 15%, die dem dt. finanzamt angeblich zustehen?
führt die bank diese noch ab oder muss ich das bei meiner dt. steuererklärung angeben oder mach ich jetzt nix mehr?
gruss
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

kaefermichel

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Re: Zinserträge aus Dividenden, 15 % ???
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2011, 11:39:22 »

Ja, einschlägig für Steuer ist wie von Dir wohl bereits gesehen der Artikel 9 des DBA D_F:
„ Artikel 9 …(2) Jeder der Vertragstaaten behält das Recht, die Steuer von Dividenden nach seinen Rechtsvorschriften im Abzugsweg (an der Quelle) zu erheben. Der Steuerabzug darf jedoch 15 vom Hundert des Bruttobetrages der Dividenden nicht übersteigen. ….“ DBA D.-F.

Ich gehe davon aus, dass Deine Bank den Steuer Betrag entsprechend direkt abführt.

Du erhältst aber am Ende vom Kalenderjahr eine entsprechende Bescheinigung von der Bank mit der sie die Kapitalerträge bescheinigt und auch entsprechend abgeführte Beträge dokumentiert. Spätestens dann siehst Du, ob die Bank die entsprechende Steuer abgeführt hat. Sollte sie das versäumt haben musst Du das natürlich in der Steuererklärung nochmals nachdeklarieren.

Sofern Du in D. keine weiteren Einkünfte hast, dürfte damit die Steuer auch abgegolten sein, so dass du keine Steuererklärung zu erstellen hättest.

Gruß aus Lauterbourg

Offline +Hägar+

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Re: Zinserträge aus Dividenden, 15 % ???
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2011, 12:26:17 »
@käfermichel:
ich versteuere in d nur gehalt, da öffentl. dienst.
in f mieteinnahme aus f und zinserträge aus d.

verstehe jetzt deinen letzten satz nicht  :mad: oder steh ich auf dem schlauch?
lg
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

kaefermichel

  • Gast
Re: Zinserträge aus Dividenden, 15 % ???
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2011, 13:02:33 »
Öffentlicher Dienst in D. bedeutet, wie bereits eingehend an anderer Stelle diskutiert Steuerpflicht mit diesen Erträgen in D. so dass Du also in D. eine Steuererklärung erstellen wirst.

Je nach Höhe Deiner Einkünfte in F. könntest Du zur unbeschränkten Steuerpflicht in D. optieren. (§ 1 Abs. 3 EStG) (Anderes Thema!)

Auf „normale“ Kapitalerträge findet in D die Abgeltungswirkung Anwendung, was bedeutet, dass die Steuer in der Regel mit der Abführung der Steuer durch das Institut bereits abgegolten ist und dann nicht mehr explizit in der Steuererklärung deklariert werden muss. (§ 43 Abs. 5 EStG.) Lediglich wenn der Steuerabzug unterblieben ist oder in besonderen Fällen ein Abzug nicht vorzunehmen war oder auch die entsprechende Kirchensteuer auf diese Kapitalerträge nicht abgeführt wurde sind diese Erträge in der Steuererklärung nachzudeklarieren. (Für die Experten hier, Sonderfälle des § 32d Abs. 2 ff. EStG. ausgenommen) Deshalb erstellen die Institute auch entsprechende Bescheinigungen, damit nachvollzogen werden kann, ob und was das Institut abgeführt hat. (Beantwortet Deine Frage)

Wenn Dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als der für die Kapitalerträge (normal 25%), kannst Du auf die Abgeltungswirkung in der Steuererklärung verzichten und die Kapitalerträge Deinem persönl. Steuersatz unterwerfen.

Hier ist wiederum die Besonderheit, dass Deine Kapitalerträge aufgrund Deiner beschränkten Steuerpflicht in D. einem verminderten Steuersatz (15%) unterliegen. Ob Du hier auf die Abgeltungswirkung verzichten könntest, kann ich aus dem Stand nicht beantworten. Aber dadurch dass Dein Steuersatz mit den restlichen Einkünften in D. sicherlich darüber liegen dürfte stellt sich meiner Meinung nach die Frage einer Option auf Verzicht der Abgeltungswirkung nicht.