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Autor Thema: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?  (Gelesen 13847 mal)

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Offline noba0000

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Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 22. Januar 2008, 11:10:17 »
Hallo!

Ich bin Ende des letzten Jahres nach Frankreich gezogen und versteuere auch dort. Ich habe meiner Bank meine neue Anschrift mitgeteilt und habe jetzt das Problem, dass ich nicht weiß, ob ich weiterhin in Deutschland Steuern und Abgaben auf meine Zins- und Kapitalerträge zahlen muss, oder ob das jetzt in Frankreich abgeführt wird? Meine Bank ist der Meinung, dass weiterhin 25-30% Steuer in Deutschland fällig sind, ich bin der Meinung, dass ich das in Frankreich abzuführen habe?! Muss ich vielleicht in Deutschland erst zahlen und dann am Jahresende über eine Steuererklärung den Betrag zurückfordern?

Danke!

Offline mattenmiehler

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2008, 12:31:09 »
Hallo ,

ich bin nicht 100pro sicher , aber ich meine du kannst dich in D von der Steuer befreien lassen und dann in der F Steuererklärung die Kapitalanlage angeben. Je nachdem was für einen Steuersatz du in F hast ist es in der Regel besser die deutschen Einkünfte aus Kapitalanlagen in F zu versteuern .

Grüße Ralf

Offline pifolog

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #2 am: 22. Januar 2008, 12:40:33 »
hallo,
diese Ertäge sind in F zu versteuern. Den altbekannten deutschen Freistellungauftrag gibt es nicht mehr. Auch zieht die Bank in D keine Steuern ab, falls sie ihre Kunden richtig als Steuerausländer registriert hat.
Diese Zinsen sind nun in F in der Erklärung über im Ausland erzielte Einnahmen zu deklarieren.
Wurde das früher ncht so "genau" genommen, kann man heute sicher sein, dass das französische Finanzamt auf den Cent genau über in D kassierte Zinsen informiert ist.

Offline noba0000

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #3 am: 22. Januar 2008, 14:43:10 »
Danke!

Offline FraSB

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #4 am: 22. Januar 2008, 17:16:43 »
@pifolog

Du schreibst, dass man sicher sein kann, das das franz.Finanzamt über Zinseinkünfte bei deutschen Instituten informiert ist.

Wie soll das funktionen ? Soweit ich weiss, hat nur das deutsche Finanzamt das Recht sich bei deutschen Instituten Auskünfte einzuholen.

Oder habe ich das ein oder andere Gesetz verpaßt ;-)

Viele Grüße

FraSB

Offline pifolog

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #5 am: 22. Januar 2008, 19:47:53 »
hallo FraSB,

das strenge Bankgeheimnis in D ist leider Vergangenheit.
Seit 07.2005 gilt die EU-Zinsrichtlinie. Danach müssen Kreditinstitute u.a. Zinsen an eine zentrale Steuerbehörde ins Ausland melden, den genauen Betrag und sogar die Nummer des Kontos auf dem diese Zinsen angefallen sind. Nicht gemeldet wird der Anlagebetrag selbst und der Zinssatz.
Das Finanzamt in F braucht nocht nicht einmal selbst in Deutschland nachzufragen.
Im Bekanntenkreis habe ich erlebt, dass ein Finanzamt in F wegen nicht deklarierter Zinsen jetzt eine Nachversteuerung für das Jahr 2005 durchgeführt hat.
Wie konsequent die einzelnen Ämter in F umsetzen, bleibt abzuwarten.
Die rechtliche Lage ist jedoch -leider- eindeutig.

Grüsse.

Offline donlabrador

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #6 am: 22. Januar 2008, 21:25:19 »
Hallo FraSB,

ich kann die Aussage von pifolog nur bestätigen. Es findet eine zentrale Meldung in Paris statt, welche die Einzelheiten dann an die jeweiligen Finanzämter weiterleitet.

Im Zuge der Abgeltungssteuer wird es ab dem nächsten Jahr einige Änderungen geben gerade in Bezug auf das direkte Abführen von Steuern. Sofern Interesse besteht, versuche ich das bei Gelegenheit mal etwas zu konkretisieren.

Grüße
donlabrador

Offline Lil Pac

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #7 am: 27. Januar 2008, 00:25:26 »
@Donlabrador

Vielleicht sollte man noch sagen, dass die Abgeltungssteuer nichts mit dem eigentlichen Thema "Versteuerung der Zins-und Kapitalerträge in Frankreich" zu tun hat!
Dacht ich bring das mal ein bevor die Verwirrung komplett ist!!
Für den den es interessiert, ab dem 01.01.09 werden Zins-und Kapitalerträge in Deutschland einheitlich besteuert und zwar unabhängig von der Haltedauer einer Aktie ( früher 1 Jahr, danach Realisation steuerfreier Kursgewinne ) bzw. bis zu 512€ steuerfreie Kursgewinne in einem Jahr! Dies fällt bei einer Kapitalanlage ab 01.01.09 weg!! Ebenfalls ist es ab diesem Datum nicht mehr Möglich steuerfreie Kursgewinne aus der Analge in Inhaberschuldverschreibungen zu realisieren.
Früher hatte man bei einem Papier das einen Kurs unter 100% (unter pari) aufwies,z.B 97,3%, 2,7% steuerfreien Kursgewinn. Was jedoch bleibt sind die Freibeträge für Zinserträge, Single 801€, Eheleute 1602€ im Jahr. Wenn man mit seinen Erträgen über den Freibeträgen liegt versteuert man mit 25% zuzüglich Soli+Kirchensteuer. Somit ist die Steuerschuld "abgegolten". Man hat nachdem auch nicht mehr die Möglichkeit sich die gezahlten Steuern bei der Einkommessteuerrückvergütung seinem persönlichen Steuersatz gegenrechnen zu lassen.
Ich spiele ebenfalls mit dem Gedanken nach France zu ziehen! Wenn also jemand genaue Ahnung bezüglich der Versteuerung von Zins-und Kapitalerträgen in Frankreich hat, bitte posten!! Würd mich freuen!!!

Offline khmer

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #8 am: 27. Januar 2008, 23:18:32 »
Wenn ihr mal die Suchfunktion bemüht, findet ihr einen sehr interessanten Beitrag zum Thema in genau diesem Unterforum. Erst wenige Wochen alt.
Hat mich auch betroffen und ist noch nicht ausgestanden.

Aus D werden nicht nur steuerpflichtige Einkünfte gemeldet. Ein Erlaß des dt Finanzministers verpflichtet die Banken, sämtliche Transaktionen zu melden, was in F natürlich niemand weiß. Hat man bspw einen Fond, der fleißig umschichtet, entsteht der Eindruck, daß hier Riesensummen verdient worden seien, dabei sind es nur Verkäufe mit Wiederanlage, z.B. wegen Laufzeit, Zinserwartung usw, alles ohne daß dadurch wirklich Gewinne realisiert würden.

So hat man schnell eine Nachversteuerung mit Verzugszinsen am Hals, die mit zu versteuernden Erträgen rein gar nichts zu tun hat, aber binnen 4 Wochen eingefordert wird. Kann passieren, daß Beträge in Höhe des gesamten Depotwertes zugrunde gelegt werden.

In den kommenden Jahren werden die das sicher lernen.
Zum Ausgangsthema bleibt anzumerken, daß je nach persönlichem Grenzsteuersatz in F (célibataire?), die 25% pauschal in D sogar günstiger sein können.
Nicht zu vergessen, das beliebte Spiel, im Falle einer Notlage (Arbeitslosigkeit u.a.) auf die Vermögenssituation zu verweisen.
Hast du gespart, du Esel? Dann gibts nix vom Staat, erst wenn du gar nix mehr hast.
Soll heißen, der gläserne SteuerEsel ist längst Realität.

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khmer

Offline pifolog

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #9 am: 28. Januar 2008, 15:38:34 »
Versteuern 25% in D oder individuell in F ?

Schön wär es, wenn es so wär. Es gibt leider keine Wahlmöglichkeit. Man muss im Wohnsitzland versteuern.
Denn Steuern aus Zins- und Kapitalerträgen stehen nur dem Land zu, in dem man wohnt. Das ist so im Doppelbesteuerungsabkommen F-D geregelt. Deshalb ändert sich für Grenzgänger aus F nichts trotz Abgeltungssteuer in D ab 2009.

mausespeck007

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #10 am: 28. Januar 2008, 16:30:15 »
das kann man sicher irgendwo nachlesen , aber wo? ???

Offline pifolog

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #11 am: 28. Januar 2008, 16:53:34 »
klar,

guckst du hier
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm

in deutsch und französisch

mausespeck007

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #12 am: 28. Januar 2008, 17:47:35 »

Offline pifolog

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #13 am: 29. Januar 2008, 20:39:49 »
Hallo Lil Pac,

nachdem sich bis jetzt noch kein F-Anlage-Spezialist gemeldet hat, versuch ich es mal.

Die Besteuerung von Zins-und Kapitalerträgen geht ganz einfach.

-Es gibt keine Freibeträge oder Freigrenzen.
-Die Erträge werden wie Lohn oder Gehalt behandelt und mit diesen zusammen versteuert.
-Zum individuellen Steuersatz kommen Sozialabgaben (oder Sozialsteuer) von 11% dazu.
-Es gibt bestimmte Anlagen, deren Zinsen steuerfrei sind. Die wichtigsten sind: 
 Spareinlagen   (Livret A und Livret DD,  eher mit deutschen Tagesgeldern vergleichbar), - - Höchstbetrag 15300 und 6000 €,
 Zinssatz aktuell 3,0%,  ab 01.02.08 3,5%

Das trifft so auf Normalverdiener zu. Reicht das schon mal?

Grüße..

Offline Dieter12

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Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #14 am: 01. Februar 2008, 21:13:26 »
Hi Robert,

Man sollte für die Versteuerung der Zinserträge in F vielleicht noch hinzufügen, dass man häufig die Wahl hat, sich zu entscheiden, ob man an der Quelle die Steuer auf die Zinserträge bezahlt (bin mir nicht ganz sicher 25% oder 27%) oder ob man sie bei der Jahressteuererklärung angibt. Liegt man im Steuersatz unter 25%, ist die letztere Wahl angebracht.

Gruss, Dieter