Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: noba0000 am 22. Januar 2008, 11:10:17

Titel: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: noba0000 am 22. Januar 2008, 11:10:17
Hallo!

Ich bin Ende des letzten Jahres nach Frankreich gezogen und versteuere auch dort. Ich habe meiner Bank meine neue Anschrift mitgeteilt und habe jetzt das Problem, dass ich nicht weiß, ob ich weiterhin in Deutschland Steuern und Abgaben auf meine Zins- und Kapitalerträge zahlen muss, oder ob das jetzt in Frankreich abgeführt wird? Meine Bank ist der Meinung, dass weiterhin 25-30% Steuer in Deutschland fällig sind, ich bin der Meinung, dass ich das in Frankreich abzuführen habe?! Muss ich vielleicht in Deutschland erst zahlen und dann am Jahresende über eine Steuererklärung den Betrag zurückfordern?

Danke!
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: mattenmiehler am 22. Januar 2008, 12:31:09
Hallo ,

ich bin nicht 100pro sicher , aber ich meine du kannst dich in D von der Steuer befreien lassen und dann in der F Steuererklärung die Kapitalanlage angeben. Je nachdem was für einen Steuersatz du in F hast ist es in der Regel besser die deutschen Einkünfte aus Kapitalanlagen in F zu versteuern .

Grüße Ralf
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: pifolog am 22. Januar 2008, 12:40:33
hallo,
diese Ertäge sind in F zu versteuern. Den altbekannten deutschen Freistellungauftrag gibt es nicht mehr. Auch zieht die Bank in D keine Steuern ab, falls sie ihre Kunden richtig als Steuerausländer registriert hat.
Diese Zinsen sind nun in F in der Erklärung über im Ausland erzielte Einnahmen zu deklarieren.
Wurde das früher ncht so "genau" genommen, kann man heute sicher sein, dass das französische Finanzamt auf den Cent genau über in D kassierte Zinsen informiert ist.
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: noba0000 am 22. Januar 2008, 14:43:10
Danke!
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: FraSB am 22. Januar 2008, 17:16:43
@pifolog

Du schreibst, dass man sicher sein kann, das das franz.Finanzamt über Zinseinkünfte bei deutschen Instituten informiert ist.

Wie soll das funktionen ? Soweit ich weiss, hat nur das deutsche Finanzamt das Recht sich bei deutschen Instituten Auskünfte einzuholen.

Oder habe ich das ein oder andere Gesetz verpaßt ;-)

Viele Grüße

FraSB
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: pifolog am 22. Januar 2008, 19:47:53
hallo FraSB,

das strenge Bankgeheimnis in D ist leider Vergangenheit.
Seit 07.2005 gilt die EU-Zinsrichtlinie. Danach müssen Kreditinstitute u.a. Zinsen an eine zentrale Steuerbehörde ins Ausland melden, den genauen Betrag und sogar die Nummer des Kontos auf dem diese Zinsen angefallen sind. Nicht gemeldet wird der Anlagebetrag selbst und der Zinssatz.
Das Finanzamt in F braucht nocht nicht einmal selbst in Deutschland nachzufragen.
Im Bekanntenkreis habe ich erlebt, dass ein Finanzamt in F wegen nicht deklarierter Zinsen jetzt eine Nachversteuerung für das Jahr 2005 durchgeführt hat.
Wie konsequent die einzelnen Ämter in F umsetzen, bleibt abzuwarten.
Die rechtliche Lage ist jedoch -leider- eindeutig.

Grüsse.
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: donlabrador am 22. Januar 2008, 21:25:19
Hallo FraSB,

ich kann die Aussage von pifolog nur bestätigen. Es findet eine zentrale Meldung in Paris statt, welche die Einzelheiten dann an die jeweiligen Finanzämter weiterleitet.

Im Zuge der Abgeltungssteuer wird es ab dem nächsten Jahr einige Änderungen geben gerade in Bezug auf das direkte Abführen von Steuern. Sofern Interesse besteht, versuche ich das bei Gelegenheit mal etwas zu konkretisieren.

Grüße
donlabrador
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: Lil Pac am 27. Januar 2008, 00:25:26
@Donlabrador

Vielleicht sollte man noch sagen, dass die Abgeltungssteuer nichts mit dem eigentlichen Thema "Versteuerung der Zins-und Kapitalerträge in Frankreich" zu tun hat!
Dacht ich bring das mal ein bevor die Verwirrung komplett ist!!
Für den den es interessiert, ab dem 01.01.09 werden Zins-und Kapitalerträge in Deutschland einheitlich besteuert und zwar unabhängig von der Haltedauer einer Aktie ( früher 1 Jahr, danach Realisation steuerfreier Kursgewinne ) bzw. bis zu 512€ steuerfreie Kursgewinne in einem Jahr! Dies fällt bei einer Kapitalanlage ab 01.01.09 weg!! Ebenfalls ist es ab diesem Datum nicht mehr Möglich steuerfreie Kursgewinne aus der Analge in Inhaberschuldverschreibungen zu realisieren.
Früher hatte man bei einem Papier das einen Kurs unter 100% (unter pari) aufwies,z.B 97,3%, 2,7% steuerfreien Kursgewinn. Was jedoch bleibt sind die Freibeträge für Zinserträge, Single 801€, Eheleute 1602€ im Jahr. Wenn man mit seinen Erträgen über den Freibeträgen liegt versteuert man mit 25% zuzüglich Soli+Kirchensteuer. Somit ist die Steuerschuld "abgegolten". Man hat nachdem auch nicht mehr die Möglichkeit sich die gezahlten Steuern bei der Einkommessteuerrückvergütung seinem persönlichen Steuersatz gegenrechnen zu lassen.
Ich spiele ebenfalls mit dem Gedanken nach France zu ziehen! Wenn also jemand genaue Ahnung bezüglich der Versteuerung von Zins-und Kapitalerträgen in Frankreich hat, bitte posten!! Würd mich freuen!!!
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: khmer am 27. Januar 2008, 23:18:32
Wenn ihr mal die Suchfunktion bemüht, findet ihr einen sehr interessanten Beitrag zum Thema in genau diesem Unterforum. Erst wenige Wochen alt.
Hat mich auch betroffen und ist noch nicht ausgestanden.

Aus D werden nicht nur steuerpflichtige Einkünfte gemeldet. Ein Erlaß des dt Finanzministers verpflichtet die Banken, sämtliche Transaktionen zu melden, was in F natürlich niemand weiß. Hat man bspw einen Fond, der fleißig umschichtet, entsteht der Eindruck, daß hier Riesensummen verdient worden seien, dabei sind es nur Verkäufe mit Wiederanlage, z.B. wegen Laufzeit, Zinserwartung usw, alles ohne daß dadurch wirklich Gewinne realisiert würden.

So hat man schnell eine Nachversteuerung mit Verzugszinsen am Hals, die mit zu versteuernden Erträgen rein gar nichts zu tun hat, aber binnen 4 Wochen eingefordert wird. Kann passieren, daß Beträge in Höhe des gesamten Depotwertes zugrunde gelegt werden.

In den kommenden Jahren werden die das sicher lernen.
Zum Ausgangsthema bleibt anzumerken, daß je nach persönlichem Grenzsteuersatz in F (célibataire?), die 25% pauschal in D sogar günstiger sein können.
Nicht zu vergessen, das beliebte Spiel, im Falle einer Notlage (Arbeitslosigkeit u.a.) auf die Vermögenssituation zu verweisen.
Hast du gespart, du Esel? Dann gibts nix vom Staat, erst wenn du gar nix mehr hast.
Soll heißen, der gläserne SteuerEsel ist längst Realität.

A+
khmer
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: pifolog am 28. Januar 2008, 15:38:34
Versteuern 25% in D oder individuell in F ?

Schön wär es, wenn es so wär. Es gibt leider keine Wahlmöglichkeit. Man muss im Wohnsitzland versteuern.
Denn Steuern aus Zins- und Kapitalerträgen stehen nur dem Land zu, in dem man wohnt. Das ist so im Doppelbesteuerungsabkommen F-D geregelt. Deshalb ändert sich für Grenzgänger aus F nichts trotz Abgeltungssteuer in D ab 2009.
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: mausespeck007 am 28. Januar 2008, 16:30:15
das kann man sicher irgendwo nachlesen , aber wo? ???
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: pifolog am 28. Januar 2008, 16:53:34
klar,

guckst du hier
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm

in deutsch und französisch
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: mausespeck007 am 28. Januar 2008, 17:47:35
klar,

guckst du hier
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm

in deutsch und französisch

Super, danke et MERCI :eijoo:
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: pifolog am 29. Januar 2008, 20:39:49
Hallo Lil Pac,

nachdem sich bis jetzt noch kein F-Anlage-Spezialist gemeldet hat, versuch ich es mal.

Die Besteuerung von Zins-und Kapitalerträgen geht ganz einfach.

-Es gibt keine Freibeträge oder Freigrenzen.
-Die Erträge werden wie Lohn oder Gehalt behandelt und mit diesen zusammen versteuert.
-Zum individuellen Steuersatz kommen Sozialabgaben (oder Sozialsteuer) von 11% dazu.
-Es gibt bestimmte Anlagen, deren Zinsen steuerfrei sind. Die wichtigsten sind: 
 Spareinlagen   (Livret A und Livret DD,  eher mit deutschen Tagesgeldern vergleichbar), - - Höchstbetrag 15300 und 6000 €,
 Zinssatz aktuell 3,0%,  ab 01.02.08 3,5%

Das trifft so auf Normalverdiener zu. Reicht das schon mal?

Grüße..
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: Dieter12 am 01. Februar 2008, 21:13:26
Hi Robert,

Man sollte für die Versteuerung der Zinserträge in F vielleicht noch hinzufügen, dass man häufig die Wahl hat, sich zu entscheiden, ob man an der Quelle die Steuer auf die Zinserträge bezahlt (bin mir nicht ganz sicher 25% oder 27%) oder ob man sie bei der Jahressteuererklärung angibt. Liegt man im Steuersatz unter 25%, ist die letztere Wahl angebracht.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: mausespeck007 am 01. Februar 2008, 21:33:37
Hi Robert,

Man sollte für die Versteuerung der Zinserträge in F vielleicht noch hinzufügen, dass man häufig die Wahl hat, sich zu entscheiden, ob man an der Quelle die Steuer auf die Zinserträge bezahlt (bin mir nicht ganz sicher 25% oder 27%) oder ob man sie bei der Jahressteuererklärung angibt. Liegt man im Steuersatz unter 25%, ist die letztere Wahl angebracht.

Gruss, Dieter

Hi Dieter,

"dass man häufig die Wahl hat, sich zu entscheiden, ob man an der Quelle die Steuer auf die Zinserträge bezahlt (bin mir nicht ganz sicher 25% oder 27%) oder ob man sie bei der Jahressteuererklärung angibt. Liegt man im Steuersatz unter 25%"

Das gilt sicher für inländische F Zinserträge die die französische Bank monatlich oder quartalsweise direkt abführt, denn ausländische Zinsertäge können nur einmal im Jahr über die Jahressteuererklärung verifiziert werden.

 
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: pifolog am 02. Februar 2008, 22:22:08
Sarkozy ist so schnell, dass man mit den Informationen kaum nachkommt.
Für 2008 beträgt der Satz nun sogar 29%.
Mit der Pauschalsteuer ist alles abgegolten, auch die Sozialsteuer von 11%.
Man muss also, wenn man individuell oder pauschal vergleicht, nach Ermittlung der individuellen Steuern noch die 11% dazu rechnen.
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: Lil Pac am 17. Februar 2008, 01:28:21
@pifolog
 
Vielen Dank für die Antwort!

Festzuhalten ist wohl, dass es für Normalverdiener steuerlich gesehen immer enger wird sich über Kapitalerträge zu freuen!
Is auch alles unheimlich individuell zu betrachten, hab ich den Eindruck!!
Hab da mal ne ganz andere Frage!!
Passt zwar nicht in Zinsertrag-Kapitalsteuer. Ich denke sie ist allgemeingültig!
Hab von ner Freudin die bei ner Bank für Auslandsfinanzierungen zuständig ist gehört, dass der deutsche Staat die Grenzgängerregelung kippen will und somit deutsche die in Frankreich wohnen wieder in Deutschland versteuern müssen! Das sei in der Diskussion, deshalb rät die Bank auch von Käufen von ETWs und Häusern durch Deutsche in Frankreich im Moment ab!!
Würde bedeuten, keine Steuervorteile mehr!! Kann das sein? Das größte Problem sehe ich darin, wenn Leute über ne französische Bank finanziert haben und die Bank mit dem erhöhten Einkommen der Kreditnehmer gerechnet hat.
Dies würde meiner Meinung nach zu extremen Problemen für diejenigen führen, die auf die Mehreinnahmen durch die Steuerersparnis ihre Finanzierung aufgebaut haben!! Wisst Ihr etwas darüber?

Greets Lil Pac
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: mausespeck007 am 17. Februar 2008, 13:58:54

Hab von ner Freudin die bei ner Bank für Auslandsfinanzierungen zuständig ist gehört, dass der deutsche Staat die Grenzgängerregelung kippen will und somit deutsche die in Frankreich wohnen wieder in Deutschland versteuern müssen!

Hallo,
diese Diskussion dass die Steuern dort abgeführt werden wo gearbeitet wird, findet seit langer Zeit mehr oder weniger vordergründig geführt statt.
Bis jetzt gibt es noch keine konkreten Anzeichen oder verschärften Diskussionen dafür, oder habe ich was verpasst?

Gruß
Markus
Titel: Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
Beitrag von: pifolog am 17. Februar 2008, 22:35:37
Hallo,

ja die Steuerschlupflöcher werden für Normalos immer enger und weniger. Man kann sich der Besteuerung kaum noch entziehen.
Und wer hat schon Millionen, die er über professionelle Hinterziehungshelfer in Liechtenstein deponieren kann?

Seit Jahren kenne ich auch die Gerüchte über eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens, bis jetzt hat es immer noch Bestand. @ Lil Pac, wenn aber jetzt etwas Konkretes in der Mache ist, sollte die Freundin mal mit Details rausrücken. Bohr nach-oder sie soll bei ihren Informanten nachbohren.
Denn wenn das Abkommen kippt, wäre das auch eine Katastrophe für die Immobilienpreise in F längs der Grenze. Deren Wert würde dann auf normales F-Niveau absacken. Danach gibt es zwar preiswerte  Häuser, aber wen interessieren die schon, wenn der Steuervorteil dafür weg ist.
Sicher, man kann darüber spekulieren, ob diese spezielle  Grenzgänger-Regelung D-F noch lange hält. So hat Deutschland außer A+B mit keinem weiteren anderen Nachbarland eine ähnliche Vereinbarung. Und Frankreich mit  LU und CH nicht, mit Belgien nicht mehr, E und I weiß ich nicht. Das könnte für eine Änderung sprechen.
Nun soll die Beziehung D – F jedoch eine besondere sein, so sagt man. Dann kann es uns recht sein, wenn das jetzige Abkommen bestehen bleibt.

 Um auf das Thema Zinsen zurückzukommen. Man kann ja schon einiges Geld in F zu akzeptablen Zinsen, steuerfrei und legal anlegen. Es gibt auch legale Anlagen in Luxemburg mit  anonymem Abzug von „nur“ 20%. Wobei man da aufpassen muss, dass die Ersparnis beim Abzug nicht durch unverschämte Gebühren aufgefressen wird.
Lil Pac hat erwähnt, dass die Steuerauswirkungen sehr individuell sind. Nachdem im WIKI die Steuerberechnung aktualisiert ist, kann sich jeder gut selbst ausrechnen, wie hoch seine individuelle Belastung ist und ob er Abgeltung (prélèvement libératoire) oder individuelle Versteuerung favorisieren soll.

Grüße