Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuern Beamter in D & Steuerklasse  (Gelesen 3076 mal)

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Offline f4rBy

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Steuern Beamter in D & Steuerklasse
« am: 19. Mai 2017, 14:33:09 »
Hallo liebes Forum,
ich habe versucht dies über google und auch die SuFu zu beantworten kann es aber nicht, daher frage ich Euch um Rat.
Folgende Situation:
Wir überlegen ob wir uns ein Haus in Frankreich (DP 68 / Fessenheim und Umgebung) kaufen.
Ich bin Beamter in Baden-Württemberg und würde ja weiter in D besteuert.
Meine Frau würde am liebsten in der Schweiz arbeiten, würde ja grundsätzlich in F besteuert.

Nun meine Frage:
Gem. § 1 II EStG würde ich ja unter die Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht fallen können, wenn ich in F nicht unbeschränkt Steuerpflichtig wäre. Meine Angehörigen ebenfalls.
Bin ich als deutscher Beamter denn unbeschränkt stuerpflichtig in F? Ich habe kein weiteres Einkommen in F auch keine Vermietung oder ähnliches. Meine Frau hätte ihr Einkommen und ich müsste meines ja vermutlich bei Ihr mit angeben (als "Welteinkommen").

Mich interessiert es zwecks Steuerklasse (aktuell III), Freibetrag und Kindergeld.

Vielleicht hat ja noch jemand zur Schule der Kinder eine Idee (auch wenn es nicht zum Themas passt). Noch sind die Kinder klein. Aber wir würden Sie gerne auf eine deutsche Schule schicken Hartheim und Neuenburg sind ja nicht weit weg und laut mehrer Aussagen können Sie problemlos in D zur Schule gehen. Hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank für die Hilfe!

Bin über jede Erfahrung von Euch dankbar.

Schöne Grüße

Fabian

Offline kembser

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Re: Steuern Beamter in D & Steuerklasse
« Antwort #1 am: 19. Mai 2017, 18:22:59 »
Hallo Fabian

Als ehemalig in der gleichen Situation Befindlicher (mittlerweile bin ich kein Beamter mehr und arbeite in der Schweiz) kann ich dir sagen, dass zur Beurteilung, ob du in D als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wirst, auch das Einkommen deiner Ehefrau berücksichtigt wird. Eine unbeschränkte Steuerpflicht wird nur gewährt, wenn die gemeinsamen Einkünfte zu mindestens 90% der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Das dürfte kaum der Fall sein, wenn deine Frau berufstätig ist.

Das bedeutet, dass du in diesem Fall nur als beschränkt steuerpflichtig behandelt wirst und automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft wirst. Dein Einkommen musst du dann bei eurer gemeinsamen franz. Steuererklärung nochmals angeben, wobei dann dein fiktiver Anteil an französischen Steuern aus eurer zu zahlenden Steuer herausgerechnet wird. Das ist allerdings natürlich deutlich weniger als das, was du in D an Steuern zahlst.

Was deine Frau verdient, interessiert den deutschen Fiskus übrigens bei deiner Steuererklärung gar nicht. Wenn du also im dümmsten Fall 89% des Familieneinkommens verdienst, musst du auf diesen Verdienst trotzdem deutsche Steuern zahlen wie ein Single.

Ich hoffe, das ist so einigermaßen klar.

Viele Grüße,
der Kembser

Offline f4rBy

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Re: Steuern Beamter in D & Steuerklasse
« Antwort #2 am: 19. Mai 2017, 19:51:12 »
Hallo Kembser,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist ja schon ein bisschen doof. Bei uns sind das knapp 500 Euro monatlich die ich erst mal an Steuern (mehr) bezahle. Wenn meine Frau in einer Teilzeitstelle aber unter dem doppelten Freibetrag bleiben würde (im Moment knapp 17.000 Euro) dann wäre ich doch wieder unbeschränkt steuerpflichtig, oder? :)

Ja, in die Schweiz würde ich am liebsten auch, aber das ist bei meinem Job schwer, im Kanton Basel-Stadt könnte ich zwar anfangen, aber nur mit der Niederlassungsbewilligung C und die bekomme ich ja erst nach 5 Jahre dort Leben.. Na ja ein Teufelskreislauf :)

Offline kembser

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Re: Steuern Beamter in D & Steuerklasse
« Antwort #3 am: 21. Mai 2017, 08:30:42 »
Hallo Fabian

Wie gesagt, die unbeschränkte Steuerpflicht erhältst du nur, wenn dein Einkommen mindestens 90% eures Gesamteinkommens ausmacht. Das hat also nichts mit doppeltem Freibetrag zu tun.

Viele Grüße,
der Kembser