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Autor Thema: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?  (Gelesen 9176 mal)

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Offline lantos

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Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« am: 24. Februar 2012, 17:18:37 »
oh jeh, oh jeh,

habe hier schon viel gelesen aber nix verstanden bzw sind die aussagen widersprüchlich.

also:

klar ist: in f muss man ALLE einkünfte versteuern.

in d zahle ich jedoch schon mal die abgeltungssteuer für zinsen und gewinnbeteiligungen in d.

kann/muss/soll  ich hierfür in d einen freistellungsauftrag erteilen und dann die gewinne in f versteuern ?!?

oder wie ist die sonst korrekt bzw zu empfehlen ?

Offline chevymichel

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #1 am: 24. Februar 2012, 17:43:59 »
Wieso zählst du auf eine Gewinnbeteiligung in D eine Steuer?   Meinst du Jetztzeit Dividenden oder ne Gewinnbeteiligung vom Arbeitgeber?

Weil beim Ag kommt diese zum Einkommen mit drauf. Also wird hier natürlich nur Sozialabgaben fällig...

Und In Frankreich wird es halt zum Jahreseinkommen mit dazu gerechnet.


Gruß Michael

banjo

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #2 am: 24. Februar 2012, 19:18:29 »
Du must in F Dein 'Welteinkommen' deklarieren, das heist aber nicht, dass Du es versteuern musst. Das Welteinkommen wird zur Ermittlung des Progressionsvorbehalts verwendet.
Ich habe alle meine Banken angeschrieben und mit Nachweis über den franz. Wohnsitz informiert. Danach haben alle bis auf eine die Zinsabschlagsteuer nicht mehr abgeführt und ich versteuere komplett in F.
Man kann IMHO beim Finanzamt in D eine Bescheinigung über die bereits in D bezahlte Steuer erhalten und diese in F mit einreichen und versteuert dann in F nicht doppelt. Angeben muss man diese Erträge aber in jedem Fall. Ggf hilft Dir hier eine Steuerberatung.

Offline +Hägar+

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #3 am: 24. Februar 2012, 20:47:30 »
hallo,
du musst eine erträgnisaufstellung von allen konten in d bei deiner bank anfordern. diese reichst du mit deiner franz. steuererklärung beim franz. finanzamt ein. zinserträge und dividenden musst du in f versteuern.
kann dir eine gute steuerberaterin empfehlen nähe saarbrücken falls nötig.

lg
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Offline pifolog

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #4 am: 24. Februar 2012, 20:59:26 »
Du must in F Dein 'Welteinkommen' deklarieren, das heist aber nicht, dass Du es versteuern musst. Das Welteinkommen wird zur Ermittlung des Progressionsvorbehalts verwendet.

Genau so isses.

Offline pifolog

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #5 am: 24. Februar 2012, 21:02:05 »

in d zahle ich jedoch schon mal die abgeltungssteuer für zinsen ......

kann/muss/soll  ich hierfür in d einen freistellungsauftrag erteilen und dann die gewinne in f versteuern ?!?

oder wie ist die sonst korrekt bzw zu empfehlen ?


Mit Wohnsitz F zahlst du auf Zinsen in D keinerlei Steuern, deshalb kannst du auch keinen Freistellungsauftrag stellen. Diese Zinsen werden dir ohne jeglichen Abzug ausgezahlt und sind in F zu versteuern.
Entschuldige, wenn ich ungeduldig wirke. Nur das Thema haben wir hier schon zigfach durchgenudelt.

Offline lantos

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #6 am: 24. Februar 2012, 21:38:55 »
und wie bekomme ich die bank dazu, dass die die steuer von den zinsen und dividenden nicht abzieht ? bisher ziehen meine banken die steuer immer ab obwohl die wissen, dass ich in f wohne.

banjo

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #7 am: 24. Februar 2012, 21:56:12 »
Indem Du bei Uneinsichtigkeit mit Anzeige drohst:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm
Artikel 10

Offline pifolog

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #8 am: 24. Februar 2012, 22:36:03 »
und wie bekomme ich die bank dazu, dass die die steuer von den zinsen und dividenden nicht abzieht ? bisher ziehen meine banken die steuer immer ab obwohl die wissen, dass ich in f wohne.

Also, bei den Zinsen (aus Sparanlagen, Festgeldern, Girokonten) ist es ganz eindeutig. Für die Bank bist du ein Steuerausländer und da wird nichts abgezogen. So handhaben das (fast) alle Banken in D, weil es richtig ist. Wenn deine Bank das nicht so macht (du bist dir da ganz sicher?), wäre zu fragen, ob sie es nicht besser weiß, oder dich ärgern will. Die Konsequenz kann dann nur lauten: weg!

Bei Dividenden oder Kapitalerträgen aus Investmentfonds sieht das anders aus. Die abgezogenen Steuern (Kapitalertrags- und Soli) musst du hinnehmen, kannst sie jedoch in deiner französischen Steuerklärung anrechnen lassen. Ob sich das lohnt??
Mir war das immer zu umständlich. Deshalb habe ich solche Anlagen nicht mehr in D und setze in F auf die bekannten abgabenfreien oder -reduzierten.

Offline +Hägar+

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #9 am: 25. Februar 2012, 11:49:37 »
hallo lantos,
normalerweise musst du bei deiner bank ein formular ausfüllen, dass du steuerausländer bist. davon lass dir dann eine kopie geben. dann müßte die bank eigentlich wissen, dass sie dir nichts abziehen darf. meine bank hat in dieser hinsicht auch mist gebaut und ich hatte nachher die rennerei. aber mit dem formular ist es jetzt geklärt.
gruss blue
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline lantos

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #10 am: 25. Februar 2012, 14:39:30 »
danke für eure antworten. aber nochmal, dass wir hier nicht aneinander vorbei reden: hier geht es hauptsächlich um dividen
aus aktien. hatte mich hier unklar ausgedrückt. um diese in f zu versteuern müssen die dann in ein aktiendepot bei einer
französischen bank, richtig ?

kaefermichel

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #11 am: 25. Februar 2012, 21:04:32 »
Hallo zusammen,

tatsächlich wird hier einiges durcheinander geworfen, auch wenn es schon 100 mal thematisiert wurde.

Es geht um Dividenerträge, nicht Zinserträge, dass ist ein gravierender Unterschied!

Formal sieht es wie folgt aus:
Lantos ist aufgrund seines Wohnsitzes in F, in F unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das Welteinkommen.

Gem. § 1 Abs. 4 EStG sind Personen ohne ihren Wohnsitz dort zu haben, mit ihren in D erzielten Einkünften in D beschränkt steuerpflichtig.

§ 49 EStG beschreibt, welche Einkünfte in D der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG führt die entsprechenden Kapitalerträge auf, die in D der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.

Zinsen gehören demnach eben gerade nicht dazu! Deshalb hat die Bank auch für einen Steuerausländer keine Kapitalertragsteuer auf Zinserträge abzuführen.

Aber wie gesagt, es geht hier um Dividenenerträge!

Gem. § 49 Abs 1 Nr. 5a i.V.m. § 20 Abs. 1 EStG unterliegen diese in D der beschränkten Steuerpflicht.

Kapitalertragsteuer entsteht gem. § 43 Abs. 1 i.V.m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG. In Höhe von 25 % und hat Abgeltungswirkung gem. § 43 Abs. 5 EStG.

Demnach liegt für Lantos eine Doppelbesteuerung vor.

Das DBA regelt in Artikel 9, dass die Kapitalertragsteuer maximal in Höhe von 15 % in D erhoben werden darf.


Grüße aus Lauterbourg



kaefermichel

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Re: Zinsen und Gewinnbeteiligung. Wo versteuern ?
« Antwort #12 am: 25. Februar 2012, 22:11:08 »
Ergänzung auf Deine Sachverhaltserweiterung:

Eine Umgehung der Steuerpflicht lässt sich nicht dadurch umgehen, dass Du die Aktien in ein Depot bei einer französischen Bank überführst.

Maßgeblich ist die Einkommensquelle.

Bei Dividendenerträgen einer Kapitalgesellschaft ist deren Ansässigkeit maßgeblich. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ist eine Kapitalgesellschaft in D ansässig, wenn sie dort ihren statuarischen Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat. Somit liegt die Quelle Deiner Einkünfte in D.