Hallo Sascha,
die deutsche Steuererklärung kannst Du erst machen, wenn Deine französische durch ist, also nicht vor August. Weil, in D wollen sie wissen, was Du in F erklärt hast. Vorher wird da nichts bearbeitet.
Zu versteuern ist nur das Einkommen zu D-Zeiten, die Freibeträge und Pauschalen werden jedoch voll und nicht anteilig gewährt. Wie das formularmäßig aussieht, bin ich mir nicht sicher.
Wenn Du hier im Forum keine weiterführenden Antworten auf Deine konkreten Fragen erhältst, ist die Arbeitskammer in Saarbrücken die richtige Adresse. Die kennen sich ziemlich aus und machen Dir auch Deine deutsche Erklärung gratis; dafür zahlst Du schließlich Arbeitskammerbeiträge im Saarland.
Grüße