Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Andreas am 27. Oktober 2006, 11:38:47

Titel: Zahlung des Kindergeldes wird voerst verweigert
Beitrag von: Andreas am 27. Oktober 2006, 11:38:47
Hallo alle zusammen,

nachdem meine Frau dem Arbeitsamt die Adressänderung mitgeteilt hat,wurde sang- und klanglos die Kindergeldzahlung eingestellt. Erst auf zweimalige Anfrage bekam Sie heute ein Schreiben, das über die Weiterzahlung des Kindergeldes noch nicht entschieden werden kann.

Sie wollen eine Bescheinigung des Arbeitgebers , dass die SV-Beiträge weiterhin in Deutschland abgeführt werden und eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass Sie weiterhin uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist. Zudem wollen Sie wissen in welchem Land und Arbeitgeber ich arbeite.

Meine Frau arbeitet in Deutschland bei einer großen Lebensmittelkette, das ist denen auch bekannt

Ich halte diese Vorgehensweise etwas seltsam, korrigiert mich wenn ich mich irre.
Titel: Zahlung des Kindergeldes wird voerst verweigert
Beitrag von: Dieter12 am 27. Oktober 2006, 17:47:44
Hi Andreas,

Das die nachfragen, wo Du arbeitest, ist ganz normal, da Du ja in Frankreich arbeiten und dort nochmals Kindergeld beziehen könntest. Doppeltes Kindergeld, obwohl manchmal notwendig, ist leider noch nicht zugelassen.
Was die uneingeschränkte Einkommensteuerpflichtigkeit betrifft, so habe ich irgendwo mal gelesen, das in D die Zahlung von Kindergeld an die uneingeschränkte Einkommensteuerpflicht gebunden wird. Ob das wirklich so ist und auch rechtens, weiss ich allerdings nicht.

Gruss, Dieter