Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Blue1904 am 09. April 2012, 21:34:39

Titel: Wohnsteuer - wie wird berechnet?
Beitrag von: Blue1904 am 09. April 2012, 21:34:39
Hey Leute!
Ich habe gerade hier im Forum gelesen, dass sich die Höhe der Wohnsteuer ausschließlich auf die Zone, Größe und Ausstattung der Wohnung richtet.
Hier meine Frage: Wie kann es sein, dass mein Freund 300€ mehr Wohnsteuer zahlen muss als ich?! Wir wohnen zusammen! Richtet sich die Höhe vielleicht doch auch nach dem Einkommen...?
Viele Grüße
Blue1904
Titel: Re: Wohnsteuer - wie wird berechnet?
Beitrag von: The Bear Family am 10. April 2012, 10:21:06
Die richtet sich auch nach dem Einkommen. In dem Jahr, nachdem wir unseren Pacs geschlossen haben und als Gemeinschaft keine EKS gezahlt haben, haben wir auch sehr wenig Taxe Habitat bezahlt. Im Jahr darauf war es dann ein Vielfaches und in etwa das, was wir erwartet hatten.
Vielleicht solltet ihr einen Pacs abschließen :pfeif:
Titel: Re: Wohnsteuer - wie wird berechnet?
Beitrag von: Zaren am 10. April 2012, 16:45:04
Hallo,

wenn ihr zusammen wohnt müsst ihr aber nicht 2 mal bezahlen! Das habe ich noch nie gehört.

Gruß Zaren
Titel: Re: Wohnsteuer - wie wird berechnet?
Beitrag von: Eric am 10. April 2012, 16:47:18
Also meine Lebensgefährtin und ich zahlen nur einmal und nicht jeder einzeln .Wir sind nicht verheiratet oger gepacst .
Titel: Re: Wohnsteuer - wie wird berechnet?
Beitrag von: Harry am 15. April 2012, 17:21:24
Die Wohnungssteuer wird wird nach der Grösse der Wohnfläche berechnet und hat mit dem Einkommen nichts zu tun. Es spielt auch keine Rolle wie viele Personen im Haus/Wohnung leben.
Titel: Re: Wohnsteuer - wie wird berechnet?
Beitrag von: pifolog am 15. April 2012, 19:05:14
Wenn blue1904 mit ihrem Freund zusammen in einer Wohnung lebt und jeder einen separaten Steuerbescheid für diese Wohnung erhalten hat, ist da was schief gelaufen.
Reklamationen nimmt das zuständige Finanzamt entgegen. Adresse und Sprechzeiten stehen im Steuerbescheid auf Seite 3 unten.

Die Höhe der Wohnungssteuer richtet sich in erster Linie nach Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung.

Danach wird die familiäre Situation sehr wohl berücksichtigt.
Es zählt zwar nicht die Anzahl der Mitbewohner, sondern nur wie viele Personen davon der Mieter „à charge“ hat.
Entsprechend reduziert sich die Steuer.

Auch kann das Einkommen noch ins Spiel kommen, wirkt sich aber nur bei sehr schwachem aus.