Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Janine am 16. September 2009, 14:36:43

Titel: Wohnsteuer
Beitrag von: Janine am 16. September 2009, 14:36:43
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Wir wohnen seit Oktober 08 in Frankreich. Nun hat der alte Eigentümer die Wohnsteuer geschicjt bekommen und bittet uns die drei Monate zu zahlen. Mein Markler sagte, weil das rückwirkend sei für 08, müsse die nur der alte Eigentümer zahlen, weil der am ersten Januar wohl drin wohnte. Stimmt das?
Titel: Re: Wohnsteuer
Beitrag von: ~Pero~ am 16. September 2009, 14:38:43
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Wir wohnen seit Oktober 08 in Frankreich. Nun hat der alte Eigentümer die Wohnsteuer geschicjt bekommen und bittet uns die drei Monate zu zahlen. Mein Markler sagte, weil das rückwirkend sei für 08, müsse die nur der alte Eigentümer zahlen, weil der am ersten Januar wohl drin wohnte. Stimmt das?



Yepp - Stichtag ist immer der 01.01.2009.

Wenn man vorher nichts anderes abgesprochen hatte, hat er wohl Pech gehabt ;)

Ich würde ich jedenfalls nicht drauf einlassen.

Titel: Re: Wohnsteuer
Beitrag von: Janine am 16. September 2009, 14:42:40
SUPER GANZ LIEBEN dANK DAFÜR
Titel: Re: Wohnsteuer
Beitrag von: Ralph am 16. September 2009, 17:24:53
Hallo Janine,

seh ich auch so.....immerhin bezahlt er ja in dem Haus oder der Wohnung in der er dann im Oktober eingezogen ist auch kein Wohngeld wegen des Stichtags 1.1..

Insofern betrifft Dich das gar nicht. Aber versuchen kann man es ja mal ......tststs Leute gibts

Gruß Ralph