Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnsteuer  (Gelesen 4252 mal)

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Offline Janine

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Wohnsteuer
« am: 16. September 2009, 14:36:43 »
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Wir wohnen seit Oktober 08 in Frankreich. Nun hat der alte Eigentümer die Wohnsteuer geschicjt bekommen und bittet uns die drei Monate zu zahlen. Mein Markler sagte, weil das rückwirkend sei für 08, müsse die nur der alte Eigentümer zahlen, weil der am ersten Januar wohl drin wohnte. Stimmt das?

Offline ~Pero~

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Re: Wohnsteuer
« Antwort #1 am: 16. September 2009, 14:38:43 »
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Wir wohnen seit Oktober 08 in Frankreich. Nun hat der alte Eigentümer die Wohnsteuer geschicjt bekommen und bittet uns die drei Monate zu zahlen. Mein Markler sagte, weil das rückwirkend sei für 08, müsse die nur der alte Eigentümer zahlen, weil der am ersten Januar wohl drin wohnte. Stimmt das?



Yepp - Stichtag ist immer der 01.01.2009.

Wenn man vorher nichts anderes abgesprochen hatte, hat er wohl Pech gehabt ;)

Ich würde ich jedenfalls nicht drauf einlassen.


Offline Janine

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Re: Wohnsteuer
« Antwort #2 am: 16. September 2009, 14:42:40 »
SUPER GANZ LIEBEN dANK DAFÜR

Offline Ralph

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Re: Wohnsteuer
« Antwort #3 am: 16. September 2009, 17:24:53 »
Hallo Janine,

seh ich auch so.....immerhin bezahlt er ja in dem Haus oder der Wohnung in der er dann im Oktober eingezogen ist auch kein Wohngeld wegen des Stichtags 1.1..

Insofern betrifft Dich das gar nicht. Aber versuchen kann man es ja mal ......tststs Leute gibts

Gruß Ralph

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz