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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: cogee am 31. Januar 2020, 18:51:56

Titel: wohnsitz und AG in F selbstständig in D, versicherung/steuern?
Beitrag von: cogee am 31. Januar 2020, 18:51:56
will mich in D mit einem kleinen laden selbstständig machen wohne aber in F bin auch hier als autoentrepreneur selbstständig und auch angestellt bei einer grossen firma. meine frage ist jetzt wenn ich in D mich selbstständig machen muss ich dann auch eine KV in D haben da ich ja schon über eine im wohnsitzland verfüge...und wie ist das mit den steuern kennt sich da jemand aus?
Titel: Re: wohnsitz und AG in F selbstständig in D, versicherung/steuern?
Beitrag von: Welferdinger am 02. Februar 2020, 14:19:36
Hallo,
Krankenversicherung ist nicht notwendig, wenn Du schon in F versichert bist.
Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit müssen dann in D versteuert werden.
(siehe hier S. 73 https://www.frontaliers-grandest.eu/uploads/publications/Ratgeber_Deutschland_Frankreich_2018.pdf)
Man ist beschränkt Steuerpflichtiger. Es gibt keinen Grundfreibetrag d.h. alle Einnahmen werden vom 1 verdienten Euro an besteuert. Das ist bei unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Deutschland anders.
Die in Deutschland versteuerten Einnahmen müssen bei der frz. Steuererklärung ebenfalls angegeben werden. Aufgrund des Doppelbesteurungsabkommens zwischen D und F werden sie nicht noch einmal versteuert sondern lediglich zur Berechnung des Steuersatzes der in F zu verteuernden übrigen Einnahmen herangezogen. Was je nachdem wie die Einnahmen in D sind in F schon was ausmachen kann.