Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnsitz Frankreich-Versteuerung in Frankreich-Fiskus will in BRD versteuern  (Gelesen 7946 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline samsonjaguar

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 11
    • Profil anzeigen
Hallo Ihr Lieben,

seit 2008 lebe ich in Frankreich und habe dort meine Firma (SARL).
Tournungsmäßig werden Bilanzen, Steuererklärungen erstellt und
in Frankreich abgegeben. Meine Firma ist für eine Firma in Deutschland
tätig. Zu diesem Zweck mussten Büroräume mit Übernachtungsmöglichkeiten
in Deutschland angemietet werden.

Nun kommt das Bestreben des deutschen Finanzamtes die Besteuerung
komplett in Deutschland zu verlangen, worüber Verfahren erst einmal zu
führen sind. Gleichzeitig fordert mann mich auf einen Wohnsitz in Deutschland
anzumelden.

Bei der französischen Firma besteht seit Anfang an ein sozialversicherungs-
pflichtiges Angestelltenverhältnis, was mit allen Abgaben auch penibel erfüllt
wird.

Wer hat einen ähnlichen Fall oder kennt einenm seriösen Berater?

nette Grüße
Peter

Salü Edgar,

tja, das ist jetzt das Finanzamt Köln, respektive Bergisch Gladbach/NRW. Jedenfalls hatten wir Besuch
von der Steuerfahndung Köln mit allem drum und dran und ohne wirksamen Gerichtsbeschluß hat man mich
aufgefordert Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren andernfalls ich sofort verhaftet werde
und nach Ossendorf in den Knast eingeliefert werde. Ohne Anwalt stehst Du dem machtlos
gegenüber. Der jetzt involvierte Anwalt sagt zwar, dass man dagegen vorgehen kann, aber es
soll nichts bringen und nur Kosten verursachen. Den Herren habe ich zur Kenntnis gegeben, dass
die Fa. ordnungsgemäß die Einkünfte versteuert, Bilanzen durch einen Steuerberater erstellen lässt
und das aus den Steuererklärungen und den daraus resultierenden Steuerbescheiden diese in Gänze
bezahlt worden sind. Da ich meine französischen Fahrzeugpapiere vermisste, die sich in meinem
Wagen befanden bin ich bei der Steuerfahndung vorstellig geworden um die Papiere in dem Wust
von beschlagnahmten Akten, Computer usw. zu suchen. Bin auch fündig geworden und durfte die
Papiere auch mitnehmen. Während des Suchvorganges wurde ich erneut von mehreren Personen
angehalten mich sofort hier anzumelden; andernfalls Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr beantragt
wird. Wie der Zufall es will fand ich beim Suchen der Papiere aktuelle Bilanzen der Firma und
wies die Herren/Damen nochmals daraufhin das alles ordnungsgemäß versteuert worden sei und
Sie sich die Bilanzen durchsehen könnten. Das interessiert dort keinen. Druck wird ausgeübt und zwar
entgegen jeglicher gesetzlicher Grundlagen.

Peter
« Letzte Änderung: 28. November 2014, 00:25:12 von samsonjaguar »

Offline edgard

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 272
  • Güllepumpentreiber-überzeugter Nebenstreckenfahrer
    • Profil anzeigen
Salü,

leider kann ich nicht direkt helfen.
Allerdings stößt es mir sauer auf daß Du aufgefordert wirst in einem bestimmten Land zu wohnen - ich sehe das angesichts der gesetzlich garantierten Freizügigkeit innerhalb der EU für Rechtswidrig und damit evtl. als Nötigung.
Welches Finanzamt in D ist involviert? Etwa Baden-Baden?

Gruß,
Edgard
Sapere Aude!

Offline sable12

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 400
    • Profil anzeigen
Wie ist das eigentlich mit dem Wohnsitz......
Wenn man nach Frankreich (nicht Grenzgebiet)  zieht, um dort zu arbeiten, kann (darf) man dann einen Wohnsitz in Deutschland (nicht Grenzgebiet) behalten?
Viele Grüße, sable12

Offline edgard

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 272
  • Güllepumpentreiber-überzeugter Nebenstreckenfahrer
    • Profil anzeigen
Salü,

da Du dann kein Grenzgänger bist entfällt schonmal das als Thema.
Als ich in St. Nazaire gearbeitet und dort meinen Zweitwohnsitz hatte (Hauptwohnsitz in Norddeutschland) wurde ich für die Zeit in F versteuert da Aufenthalt länger als 182 Tage.

Grüßle,

Edgard
Sapere Aude!

Offline samsonjaguar

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 11
    • Profil anzeigen
Salü,

leider kann ich nicht direkt helfen.
Allerdings stößt es mir sauer auf daß Du aufgefordert wirst in einem bestimmten Land zu wohnen - ich sehe das angesichts der gesetzlich garantierten Freizügigkeit innerhalb der EU für Rechtswidrig und damit evtl. als Nötigung.
Welches Finanzamt in D ist involviert? Etwa Baden-Baden?

Gruß,
Edgard

Salü Edgar,

tja, das ist jetzt das Finanzamt Köln, respektive Bergisch Gladbach/NRW. Jedenfalls hatten wir Besuch
von der Steuerfahndung Köln mit allem drum und dran und ohne wirksamen Gerichtsbeschluß hat man mich
aufgefordert Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren andernfalls ich sofort verhaftet werde
und nach Ossendorf in den Knast eingeliefert werde. Ohne Anwalt stehst Du dem machtlos
gegenüber. Der jetzt involvierte Anwalt sagt zwar, dass man dagegen vorgehen kann, aber es
soll nichts bringen und nur Kosten verursachen. Den Herren habe ich zur Kenntnis gegeben, dass
die Fa. ordnungsgemäß die Einkünfte versteuert, Bilanzen durch einen Steuerberater erstellen lässt
und das aus den Steuererklärungen und den daraus resultierenden Steuerbescheiden diese in Gänze
bezahlt worden sind. Da ich meine französischen Fahrzeugpapiere vermisste, die sich in meinem
Wagen befanden bin ich bei der Steuerfahndung vorstellig geworden um die Papiere in dem Wust
von beschlagnahmten Akten, Computer usw. zu suchen. Bin auch fündig geworden und durfte die
Papiere auch mitnehmen. Während des Suchvorganges wurde ich erneut von mehreren Personen
angehalten mich sofort hier anzumelden; andernfalls Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr beantragt
wird. Wie der Zufall es will fand ich beim Suchen der Papiere aktuelle Bilanzen der Firma und
wies die Herren/Damen nochmals daraufhin das alles ordnungsgemäß versteuert worden sei und
Sie sich die Bilanzen durchsehen könnten. Das interessiert dort keinen. Druck wird ausgeübt und zwar
entgegen jeglicher gesetzlicher Grundlagen.

Peter

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Hallo,

man muß hier ja mal zwei Dinge trennen...
Da ist zum einen eine französische GmbH die in Deutschland arbeitet und Umsatzerlöse erzielt.
Zum anderen ist dann da ein angestellter Geschäftsführer, der in F wohnt und in D arbeitet - außerhalb der Grenzzone, sprich kein Grenzgänger ist.
Dabei spielt es dann wieder eine Rolle wieviel Tage man sich wo aufhält. Ich als Laie sehe das schon so, das das deutsche FA da nicht so ganz falsch liegt.
Insgesamt eine komplizierte Angelegenheit wo sicher ein guter Steueranwalt nur der beste Rat sein kann.

Du hast uns auch nicht gesagt ob es um Deine Gehaltseinkünfte oder um die Firmensteuern geht....das sind 2 paar Stiefel.

Ich habe mich einmal sehr kompetent beraten lassen durch das Büro Ehl in Karlsruhe (Steuerberater + RA) - die kennen sich in Deutsch-Französischen Steuerfragen sehr gut aus.
Ebenfalls kann ich noch aus eigener Erfahrung das Büro Epp und Kühl (RA) empfehlen - mit Büros u.a. in Köln, Strasbourg, Baden Baden und neuerdings auch in Sarreguemines.
Das würde ja auch räumlich zu Bergisch Gladbach passen.

Stehst Du Privat auch in irgendeinem Zusammenhang mit den gemieteten Immobilien ?
Was auch noch drohen könnte - Du sprichst von nur einer Firma für die Du arbeitest. Da sind dann die Prüfer der Sozialversicherung auch schnell bei dem Wort "Scheinselbstständigkeit"...das betrifft dann Deinen Auftraggeber.
Und wenn Du überwiegend in D arbeitest, dann bist Du dort natürlich auch Sozialversicherungspflichtig.
Ein Grund mehr für einen kompetenten Steueranwalt.



« Letzte Änderung: 28. November 2014, 11:33:03 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline spirou

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 319
    • Profil anzeigen
Hallo,
wie Ralph sagt sind der Umsatz der sàrl mit der deutschen Firma, sowie dein Gehalt, das du von deiner sarl beziehst zu trennen.
Um den Umsatz der sarl wird es wohl auch nicht gehen, die kann ja Geschäfte in der ganzen Welt machen, soviele sie will. Es geht dabei um Entsendung von Arbeitnehmern einer franz. sàrl ins Ausland, die dort Montage- oder sonstige Arbeiten für die franz. sàrl ausführen. Und da kann es durchaus sein, daß der entsande Arbeitnehmer, also du selbst, sein Einkommen im Ausland, also in D versteuern muß und zwar komplett wenn er  mehr als 182 Tage pro Jahr im Ausland tätig ist. Darunter sind es Teilbeträge die ans ausländische Finanzamt gezahlt werden müßen.Da kannst du mal auf gouv.fr oder auf die Seiten der Auslandsfranzosen wie france-expatries oder ähnliches gehen, da ist das alles erklärt.Ab wieviel Monaten Aufenthalt man sich in D anmelden muß weiß ich nicht, hat aber mit der Einkommensteuer nichts zu tun, da können dann höchstens noch Sozialabgaben anfallen.
Du sprichst ja von Steuerfahndung und nicht von Steuerprüfung und da gehe ich mal aus, daß es hier ja eine Vorgeschichte dazu gibt sonst würden die ja nicht gleich eine Durchsuchung machen.
Ich schreib jetzt einfach mal hypothetisch was ich aus deinen Beiträgen verstanden habe: Du lebst und arbeitest das ganze Jahr in D, wohin du von deiner sàrl die du in F gegründet hast, weil du aus welchen Gründen auch immer in D keine Firma haben darfst "entsand" wirst. Die Wohnung in der du lebst hat die sàrl für dich gemietet. Die sàrl schreibt deinem wahrscheinlich einzigen Kunden Rechnungen und du versteuerst Umsatz sowie dein Gehalt alles in F.Du bist auch in F sozialversichert. Somit ist für die Franzosen alles klar, da wirst du auch nie Schwierigkeiten bekommen aber aus D würde ich mich an deiner Stelle dauerhaft zurückziehen weil das mit den schwedischen Gardinen gar nicht so unwahrscheinlich ist.

Grüße


Offline sable12

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 400
    • Profil anzeigen
@Ralph Hallo :winkerwinker:

Kennst du die Stundensätze bei EPP und Kühl?
Danke.
Viele Grüße, sable12

Offline samsonjaguar

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 11
    • Profil anzeigen
Hallo Ihr Lieben.

also der Umsatz der SARL wird in Frankreich versteuert. Mein Gehalt wird ebenso in Frankreich
versteuert inklusive Sozialabgaben etc. Ich bin im Handelsregister nicht als Geschäftsfüher/
Gesellschafter eingetragen. Das von der Firma angemietete Objekt in BRD wird für logistische
Zustellungen/ Transport an 2 Tagen die Woche benötigt, so dass zwische Di - und Do Repräsentanz
in der BRD gegen ist, ergo unter 182 Tagen. Ist der Steuerfahndung soweit bekannt.

Die Steuerfahnung will, dass die SARL die Einkünfte in der BRD versteuert und begründet
dies mit "nur 1 Auftraggeber - deutsche Firma".

Es gibt keine Vorgeschichte mit dem Finanzamt. Der Vorgang rührt aufgrund einer Anzeige
eines Rechtsanwaltes für seinen Mandanten, der die nicht vorgenommen Gehaltszahlung (kurzfristige
Beschäftigung) angezeigt und auch die Steuerbehörden hiervon in Kenntrnis gesetzt hat.

Das Verfahren wurde nicht eröffnet sondern eingestellt. Im Zivilprozess hat der Richter
Schadensersatzansprüche dargestellt und unserem Anwalt einen Schriftsatznachlass gewährt.

Diese wurde begründet. Der Mandant des Anzeigenerstatters hat sich dann nach Kenntnis,
dass Ansprüche gegen ihn ergehen vor dem Abschlussgerichtstermin ( Arbeitsgericht) mit unbekannte Ziel
abgesetzt.

Peter