Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnhaft in F + Telearbeitplatz in F + für Firma in D = Steuer in ???  (Gelesen 7582 mal)

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Offline Philther

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Hallo,
ich bin wohnhaft in Frankreich (grenznah) und arbeite noch für eine Firma in KA und habe noch demnach Grenzgängerstatus. Diese wird demnächst ihr Standort in KA schliessen und ihren Sitz in Stuttgart verlegen. Es wurde mir einen Telearbeitsplatz mit fester Einrichrung (Bürotisch, PC, Drucker, DSL-Anschluß...) angeboten und könnte dann 4 Tage in der Woche von F aus meine Arbeit ausüben und müßte ein Tag in der Woche in Stuttgart arbeiten.

Wie sieht es dann aus mit den Steuern ?
Werde ich in D steuerpflichtig oder bleibe ich weiterhin in F steuerpflichtig, da mein Arbeitsplatz dann in F sich befinden würde (bis auf 45 Tage im Jahr).

Ich habe bereits folgendes im Net gefunden, wo steht, daß ich weiterhin in F steuerpflichtig wäre:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerpflicht-in-Deutschland-bei-Wohnsitz-in-Frankreich__f32724.html

Beim zuständigen Finanzamt in Wissembourg wurde mir nach langem Raten... (offengesagt, ich schenke dieser Auskunft keinen Glauben, da die Frau schien leider ziemlich überfordert und unsicher zu sein!), daß ich meine Steuern in D zahlen müßte und würde in F dann ein "Crédit d'impots" bekommen.
Was hätte dieser "Crédit d'impots" an sich ?
Würde ich Steuer in D abführen und den Unterschied zwischen den bezahlten D-Steuern und Steuern, die ich in F hätte bezahlen sollen, von F erstattet ? Kann ich mir kaum vorstellen aber bei soviele wirrwarr....

Schönen Dank im Voraus für euere Beiträge und Hilfestellungen.

Offline Mathis

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Re: Wohnhaft in F + Telearbeitplatz in F + für Firma in D = Steuer in ???
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2007, 11:34:44 »
Hallo,

Es wurde mir einen Telearbeitsplatz mit fester Einrichrung (Bürotisch, PC, Drucker, DSL-Anschluß...) angeboten und könnte dann 4 Tage in der Woche von F aus meine Arbeit ausüben und müßte ein Tag in der Woche in Stuttgart arbeiten.

Wie sieht es dann aus mit den Steuern ?

Nachdem ich vor einer vergleichbaren Situation stehe, habe ich diese Frage an diverse Stellen gerichtet, und, genau wie Du, verschiedene - und teils widersprüchliche - Antworten bekommen. Also habe ich mir Fachleute gesucht. Folgende Antworten:

Firmensteuerberater: man zahlt in F, wenn man den überwiegenden Teil seiner Arbeit in F ausübt.

Grenzüberschreitender Info Tag der EURES: man zahlt in F

Steuerberater in Saarbrücken mit Schwerpunkt D-F: man zahlt in F

Infostelle Lauterbourg: man zahlt in D

Die besten Auskünfte bekam ich von den EURES Beratern. Aber wichtig:

Man ist dann völlig den franz. Arbeitnehmern gleichgestellt, d.h. man muss auch in frz. Sozialsystem (Rente, Krankenkasse), und es gilt 100% frz. Arbeitsrecht, z.B. 35 Std. Woche. An dieser Stelle (frz. Arbeitsrecht) hat mein Arbeitgeber bisher geblockt, weshalb ich die Lösung mit dem Telearbeitsplatz bisher noch nicht umsetzen konnte. Bin selbst noch am forschen...


Gruß Mathis

Offline Alsacien

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Re: Wohnhaft in F + Telearbeitplatz in F + für Firma in D = Steuer in ???
« Antwort #2 am: 17. Dezember 2007, 15:15:34 »
Die Rechtslage  ist so:

Bei Sozialversicherungen gilt - sobald Du einen Telearbeitsplatz hast - das Wohnsitzprinzip, egal wieviele Tage Du in F oder D arbeitest. Folglich müsstest Du Sozialversicherungen komplett in F bezahlen. Diese sind allerdings in F besonders für den Arbeitgeber deutlich höher als in D (ca. 50 % vom brutto). Der Arbeitnehmer zahlt rund 25 %.

Was die Steuer betrifft, so bist Du mit Deinen deutschen Einkünften in D beschränkt einkommensteuerpflichtig. Der Arbeitslohn ist aufzuteilen in einen in D und in einen in F zu versteuernden Anteil. Die Aufteilung ist anhand geeigneter Aufzeichnungen wie z.B. Stundenprotokolle, Terminkalender oder Reisekostenaufzeichnungen nachzuweisen. Beschränkt steuerpflichtig in D heisst auch: Steuerklasse 1, keine Freibeträge!!!

Hinzu kommt ein gewisser Ermessensspielraum für die Finanzämter: Werden die Ergebnisse Deiner Arbeit ausschliesslich in D verwendet, kann das FA die Zahlung ALLER Steuern in D verlangen. Dann hast Du bei Sozialabgaben und Steuer die ungünstigste Variante. (Streng genommen müssten z.B. auch Auslandskorrespondenten, die ausschliesslich für deutsche Medien berichten, ihr Gehalt in D versteuern. Ob das jedoch immer so passiert, steht auf einem anderen Blatt...)

mfG

Offline Ralph

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Re: Wohnhaft in F + Telearbeitplatz in F + für Firma in D = Steuer in ???
« Antwort #3 am: 17. Dezember 2007, 19:29:57 »
Hallo,

also mein Kenntnisstand ist folgender (betrifft uns gerade aktuell - allerdings nur ausschließlich in Frankreich):

Steuer und Sozialversicherung in Frankreich wenn der deutsche Arbeitgeber dann hier in F eine Betriebsstätte anmeldet. Das geht auch über eine französchischen Steueranwalt. Die Gehaltsabrechung muß er ja dann auch machen.
Du zählst dann als ein Angestellter in Frankreich, wo man ja tatsächlich auch arbeitet.
Bei uns fällt allerdings der eine Tag in D weg. Wenn das aber nicht mehr als 45 Tage pro Jahr sind sollte das eigentlich auch gehen.
Wie gesagt, das ist die Auskunft der beteiligten 2 Steuerberater .

Das sind aber alles sehr grenzwertige und komplizierte Konstellationen und man sollte da sich auf die verlassen, die sich damit auskennen - Steuerberater.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Mathis

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Re: Wohnhaft in F + Telearbeitplatz in F + für Firma in D = Steuer in ???
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2007, 07:36:06 »
Hallo Ralph,

so schlecht geht es einem nicht als französischem Arbeitnehmer - meine Frau macht das seit 2 Jahren.
Das mit den 35 Stunden soll laut Sarközzi sowieso fallen bzw. gelockert werden ab 2008.

Das mit den 35 Std. ist nur ein Umstand, mit dem ich auf wenig Begeisterung gestoßen bin. Meine Firma meint, dass es ihnen egal ist, wo ich meine Steuern bezahle (solange es alles legal läuft), aber dass ich ins frz. Sozialsystem und ins frz. Arbeitsrecht wechsle, das stößt auf wenig Gegenliebe.

Zur Erklärung: ich arbeite 100% am PC und könnte alles auch per Telework erledigen, das wäre kein Problem. Das wäre allemal besser als der unglaublich weite Anfahrtsweg zur Zeit. Technisch wäre das alles also leicht zu machen. Aber meine Firma scheut es, in F eine Betriebsstätte zu haben, die Sozialabgaben nach F zu überweisen (die wohl für die Firma auch noch teuerer wären). Und was wäre, wenn es einen arbeitsrechtlichen Konflikt gäbe, wo wäre z.B. der Gerichtsstand, welches Arbeitsrecht würde da gelten? Ich denke, das wäre französisches... Das alles hat bei meiner Firma den Eindruck hinterlassen, sich auf ein "Abenteuer" einzulassen, und das scheut man. Zumindest bisher. Schade, dass in diesen Punkten Europa so kompliziert ist...

Wie macht das eigentlich Deine Frau? Macht sie Telearbeit bei einem deutschen Arbeitgeber? Ist das genau die Konstellation ist, die auch bei mir zutreffen würde? Wie war das bei ihr mit dem Arbeitgeber, hatten die schon Erfahrungen damit?

Gruß Mathis

Offline Alsacien

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Re: Wohnhaft in F + Telearbeitplatz in F + für Firma in D = Steuer in ???
« Antwort #5 am: 18. Dezember 2007, 16:04:09 »
Hallo,

also mein Kenntnisstand ist folgender (betrifft uns gerade aktuell - allerdings nur ausschließlich in Frankreich):

Steuer und Sozialversicherung in Frankreich wenn der deutsche Arbeitgeber dann hier in F eine Betriebsstätte anmeldet. Das geht auch über eine französchischen Steueranwalt. Die Gehaltsabrechung muß er ja dann auch machen.
Du zählst dann als ein Angestellter in Frankreich, wo man ja tatsächlich auch arbeitet.
Bei uns fällt allerdings der eine Tag in D weg. Wenn das aber nicht mehr als 45 Tage pro Jahr sind sollte das eigentlich auch gehen.
Wie gesagt, das ist die Auskunft der beteiligten 2 Steuerberater .

Das sind aber alles sehr grenzwertige und komplizierte Konstellationen und man sollte da sich auf die verlassen, die sich damit auskennen - Steuerberater.

Gruß Ralph

Wie gesagt: Bei den Sozialabgaben gilt das Territorialprinzip, unabhängig davon, wie viele Tage man am Wohnsitz arbeitet.
Die Einkommenssteuer kann unter der Bedingung gemäss den geleisteten Stunden aufgeteilt werden (in D dann beschränkte ESt-Pflicht), dass das Ergebnis der Arbeit nicht ausschliesslich in D verwendet wird.

mfG