Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnen und 50% arbeiten in Deutschland die anderen 50% in Frankreich  (Gelesen 2482 mal)

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Offline krummi

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Hallo,

Ich wohne in Deutschland und habe mit meinem französischen Arbietgeber ausgemacht, dass ich 50% von meinem home-office in Deutschland arbeite, die anderen 50% an der Betriebsstätte meines Arbeitgebers in Frankreich. Achtung: Ich lebe nicht an der deutsch-französischen Grenzregion und die Betriebsstäatte des Arbeitgebers an der ich 50% arbeite ist in Paris, daher bin ich wohl kein Grenzgänger. Ich habe einige Fragen:

1. Soweit ich das sehe bin ich in Deutschland sozialversicherungspflichtig, da ich in D. einen substantiellen Teil (>25%) meiner Tätigkeit erbringe. Ist das richtig? Welche Bescheinigung braucht mein Arbeitgeber, dass ich in D. sozialversicherungspflichtig bin und die somit nicht in F. einzahlen müssen? Reicht die Bescheinigung der DVKA?
2. Wie sieht es mit der Einkommenssteuer aus? Wenn ich Artikel 13 Absatz 4 des DBA richtig interpretiere scheinbar in Deutschland, da ich mich in F. nicht länger als 183 Tage im Jahr aufhalten werde. Korrekt? Muss ich mir dazu irgendetwas von den Behörden in D. oder F. ausstellen lassen oder reicht der Arbeitsvertrag, der besagt, dass ich mich nur 2.5 Tage/Woche in Frankreich aufhalte? Sollte das überhaupt so im Arbeitsvertrag festgehalten werden?
3. Kann ich in dieser Konstellation mein home-office in D. steuerlich absetzen?
4. Wie sieht es mit der Reisekostenvergütung aus wenn ich nach Paris fahre? Der französiche Arbeitgeber zahlt Hotel und Zug direkt aber kann ich die Verpflegungsmehraufwendung steuerlich absetzen?
5. Welches Arbeitsrecht gilt für mich? Sollte ich einen Hybridvertrag aushandeln?

Vielen Dank!