Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: RS2000 am 14. Dezember 2017, 09:50:24
-
Hallo zusammen,
wir wohnen seit mehreren Jahren in Frankreich und wollen nächstes Jahr in Deutschland Ende August heiraten.
Hat jemand von Euch Erfahrung damit gemacht oder gibt es hilfreiche Tips für uns ?
Wir wissen nicht genau wie der Ablauf aktuell ist, auf dem Standesamt in Deutschland hat man uns gesagt, dass sie die hochzeit dann nach Frankreich melden würden .. hmm aber wenn ja, wohin ?
Müssen wir selbst etwas in Frankreich melden, dass wir geheiratet haben ? Wenn ja wo und was muss dort beantragt werden.
Wir freuen uns über alle Tips und möchten gerne vorbereitet sein, wenn es soweit ist.
Vielen Dank Euch
RS2000
-
Hi,
also wir hatten damals der Einfachheit halber in Frankreich geheiratet.
Ich meine mich zu erinnern, dass man in Frankreich am Wohnsitz heiraten muss, da war irgend etwas, mmmh.
Am besten mal auf dem Rathaus schlau machen.
-
danke aber wir möchten gerne in deutschland heiraten. daher bitte nur infos wie es ist , wenn wir in deutschland heiraten.
trotzdem danke
-
Soweit ich mich erinnern kann, muss man neben dem Aufgebot in D auch eines in F machen.
Allerdings dürfte euer 'Wunschstandesamt' nicht für Euch zuständig sein, da Wohnsitz in F.
Schließe mich Eliott an: fragt auf der mairie nach und auch in D.
Wir hatten mehrere Monate gebraucht, bis wir von amtswegen heiraten durften.
-
ich habe in d auf dem standesamt angerufen
dort wurde mir gesagt es ist gar kein problem mit wohnsitz in frankreich auch in d zu heiraten.
danach erh#lt man seine heiratsurkunde und man muss das dann in frankreich melden, das man verheiratet ist.
frage mich nur wo , kann hier jemand vielleicht helfen ?
-
Hallo RS2000,
spätestens bei eurer nächsten Steuererklärung in F.
Mehr hatten wir auch nicht gemacht.
Gruß
der Saarbrücker
-
Wir wohnen seit 2012 in Frankreich und waren damalsbeide noch verheiratet, nur nicht miteinander. Nach dem dann 2014 beide Scheidungen erledigt waren haben wir auf dem Standesamt in Sasbach am Kaiserstuhl nachgefragt und gleich einen Termin bekommen, wir mussten nur eine gültige Geburtsurkunde vorlegen. In Frankreich haben wir dann bei der nächsten Steuererklärung angegeben das wir im Juni geheiratet haben und das was.
-
Also wir hatten damals (2009) einfach auf dem Standesamt (Rastatt) angerufen und einen Termin vereinbart. Das Prozedere war genau das gleiche als hätten wir einen deutschen Wohnsitz. War also überhaupt kein Problem.
Wir haben uns dann gleich internationale (also mehrsprachige) Heiratsurkunden ausstellen lassen, damit wir diese für die Behörden in Frankreich haben.
Noch ein kleiner Hinweis: Trotz dass meine Frau ihren Mädchennamen behalten hat und dies auch in der Heiratsurkunde vermerkt hat, hat das Finanzamt einfach ihren Namen geändert. Sowas ist anscheinend für die Franzosen undenkbar.
Gibt jetzt natürlich jedesmal Ärger mit der Grenzgängerbescheinigung, da sie beim französischen Finanzamt unter meinem Namen geführt wird und beim deutschen Finanzamt unter ihrem Mädchennamen.
Kann also nur dazu raten, sich auf einen Namen zu verständigen =D
-
Hallo Zusammen,
wir hatten 2009 in D geheiratet. Aufgebot muss man schon lange nicht mehr aufgeben. Einfach zu dem Standesamt gehen, welches euch gefällt. Das einzige ist, das ihr dann auf eine internationale Heiratsurkunde besteht. Kostet glaub ich 25 Euro mehr! Und denkt daran, falls diese jemand in F haben möchte, dann nur in Kopie rausgeben!
Gruß Zaren
-
Wir haben vor 2 Jahren in Kandel geheiratet. Der Ablauf und das Prozedere war wie sonst üblich in Deutschland. Aufgebot braucht es schon lange keines mehr. In Frankreich haben wir dann bei uns im Ort auf der Mairie und bei der nächsten Steuererklärung angegeben das wir verheiratet sind. Übersetzte Heiratsurkunden (gleich beim Standesamt ausstellen lassen) haben wir als Kopie hinterlegt. Das Finanzamt bekommt von uns nur auf Nachfrage irgendwelche Kopien zugesandt - was in 14 Jahren einmal vorkam. Uns war die Heirat in Frankreich zu umständlich (Ehefähigkeitbescheinigung etc) so das wir der Einfachheit halber dann in D geheiratet haben. Gab nie irgendwelche Nachfragen oder Probleme deswegen.
-
Also wir hatten damals (2009) einfach auf dem Standesamt (Rastatt) angerufen und einen Termin vereinbart. Das Prozedere war genau das gleiche als hätten wir einen deutschen Wohnsitz. War also überhaupt kein Problem.
Wir haben uns dann gleich internationale (also mehrsprachige) Heiratsurkunden ausstellen lassen, damit wir diese für die Behörden in Frankreich haben.
Noch ein kleiner Hinweis: Trotz dass meine Frau ihren Mädchennamen behalten hat und dies auch in der Heiratsurkunde vermerkt hat, hat das Finanzamt einfach ihren Namen geändert. Sowas ist anscheinend für die Franzosen undenkbar.
Gibt jetzt natürlich jedesmal Ärger mit der Grenzgängerbescheinigung, da sie beim französischen Finanzamt unter meinem Namen geführt wird und beim deutschen Finanzamt unter ihrem Mädchennamen.
Kann also nur dazu raten, sich auf einen Namen zu verständigen =D
Hallo, in der Tat ist es so, dass in F der Mädchenname erhalten bleibt. Der Name des Ehemannes ist sogen. " nom d'usage" und wird im Alltag meist verwendet. Für den frz. Staat bleibt sie immer Madame Y verheiratet mit Herrn X.
-
Sich auf einen Namen zu verständigen bedeutet nicht gleich Sicherheit.
Ich habe nach der Heirat den Namen meiner Frau übernommen.
Das kennen die Franzosen überhaupt nicht. In der Praxis sieht es dann so aus:
Auf meinem franz. Führerschein bin ich mit meinem Geburtsnamen eingetragen aber die
Unterschrift trägt meinen Ehenamen. Bis jetzt ohne Kontrolle gut gegangen.
-
Hallo,
ich wohne in Frankreich (Grenzgänger) und meine zukünfige Frau lebt in Deutschland und wir möchten in Deutschland heiraten.
Ihr Standesamt in Deutschland benötigt eine Aufenthalts-/Meldebescheinigung von mir.
Da es formal so etwas in Frankreich nicht gibt, möchte ich wissen welches Dokument in welcher Form (beglaubigt/übersetzt) uns hier Abhilfe leisten kann.
ich habe leider keine Antwort in diesem schon älteren Beitrag auf meine Frage gefunden.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruesse und Dank
-
Hallo,
Du kannst zur mairie gehen und Dir ein „certificat du domicile“ ausstellen lassen
Grüße
Dragon
-
Danke Dragonvamp,
weisst Du aus eigener Erfahrung ob dies für die Eheschliessung ausreichend ist?
Sollte ich es auf deutsch übersetzen lassen?
Sorry dass ich so nachhacke, der Hochzeitstermin ist schon am 05.04.19
-
Hm, in den 90igern brauchte das Standesamt in D noch eine Ehefähigkeitsbescheinigung von demjenigen, der in F wohnte.
Die wollten damit auf Nummer sicher gehen, dass man nicht schon mit jemandem anderen in F verheiratet ist.
Es war jede Menge Papierkrieg und darüber platzten nach und nach auch 2 Termine. Hatten dann bis zum 3. soviel Zeit gelassen, dass der Amtsschimmel auch ja ausgewiehert hatte...
-
Danke Dragonvamp,
weisst Du aus eigener Erfahrung ob dies für die Eheschliessung ausreichend ist?
Sollte ich es auf deutsch übersetzen lassen?
Sorry dass ich so nachhacke, der Hochzeitstermin ist schon am 05.04.19
Nein leider nicht. Ich habe bis dato noch nicht geheiratet.
Konnte die das, daher, nur mir der meldebecheinigung beantworten
Viel Erfolg
-
Das wäre ein Desaster...hoffe das es sich seit den 90ern verbessert hat, es ist schliesslich viel passiert.
Hoffe es kann mich jemad beruhigen... :-\
-
Die Daumen sind gedrückt :doppeld: