Hm, in den 90igern brauchte das Standesamt in D noch eine Ehefähigkeitsbescheinigung von demjenigen, der in F wohnte.
Die wollten damit auf Nummer sicher gehen, dass man nicht schon mit jemandem anderen in F verheiratet ist.
Es war jede Menge Papierkrieg und darüber platzten nach und nach auch 2 Termine. Hatten dann bis zum 3. soviel Zeit gelassen, dass der Amtsschimmel auch ja ausgewiehert hatte...