Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Cec am 22. Februar 2010, 11:20:10

Titel: Wohnen in Frankreich, deutscher Arbeitgeber, aber arbeite von zu Hause aus
Beitrag von: Cec am 22. Februar 2010, 11:20:10
Hallo ihr Lieben, :winkerwinker:
bin neu hier und echt froh, dass ich das Forum gefunden habe.
Ich wohne seit kurzem in Mulhouse, habe einen deutschen Arbeitgeber (Sitz in Köln), kann aber meine Arbeit von zu Hause aus erledigen (gepriesen sei das Internet).
Meine Frage nun: Wo gebe ich meine Steuererklärung ab in Deutschland (wegen dem dt. Arbeitgeber) oder in Frankreich? Ich gelte nun nicht als Grenzgängerin, oder?
Würde mich sehr über eure Hilfe freuen! Vielen Dank für eure Bemühungen!
Ganz liebe Grüße
Cécile
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, deutscher Arbeitgeber, aber arbeite von zu Hause aus
Beitrag von: Dieter12 am 22. Februar 2010, 18:53:48
Hi Cécile,

Herzlich willkommen in Mulhouse. Ich denke, dass du deine Steuern in D bezahlen musst und keine Grenzgängerin bist. Du musst in diesem Fall dann einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, damit du nicht in Steuerklasse 6 kommst.
In F musst du eventuel auch eine Steuererklärung abgeben, ohne Steuern zu bezahlen, wenn du kein anderweitiges f Einkommen hast.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, deutscher Arbeitgeber, aber arbeite von zu Hause aus
Beitrag von: Eliott am 22. Februar 2010, 19:24:24
Hi,
denke auch Deutschland.
Weil der Sitz des Arbeitgebers aussserhalb der Grenzregion ist.
An deiner Stelle würde ich aber mal einen Steuerberater fragen, der sich auskennt.
Das Geld wäre es mir wert.
Vielleicht gibt es ja doch ein Schlupfloch, z.B. wenn dein AG bestätigt, dass du nur wenige Tage in der Firma bist.

Lass es uns wissen, wenn du etwas heraus bekommen hast.

Grüße
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, deutscher Arbeitgeber, aber arbeite von zu Hause aus
Beitrag von: dobifan am 23. Februar 2010, 08:25:50
Meiner Meinung nach zahlt sie in Frankreich... Es zählt doch der Hauptsächliche Wohnort und der ahuptsächliche Erbringunsgort der Leistung die zum Gehalt führt und nicht der Standort des Arbeitgebers...
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, deutscher Arbeitgeber, aber arbeite von zu Hause aus
Beitrag von: sapperlot am 23. Februar 2010, 15:00:03
Es zählt... nicht der Standort des Arbeitgebers...
Naja wohl doch! - wie soll es sonst funktionieren? wenn nicht hätte der deutsche Arbeitgeber logischerweise da plötzlich 'ne französiche Betriebsstätte, mit all dem ganzen Anhang an Papierkram, franz.Sozialabgaben, französische Vorschriften, selbstverständlich franz.Arbeitsvertrag(wenn es dauerhaftist)  usw..  
Arbeitsplatz in einem anderen Land ohne Arbeitgeber rechtlich vor Ort geht irgendwie nicht!
(Ist aber eigentlich auch logisch: wäre sonst ja auch geschickt für Polen,Letten,Litauer usw... die einfach irgendwo ihre Arbeiter dauerhaft zu Dumpinglöhnen hinsetzen könnten und sagen "Nene, ist aber in Polen.Lit. wasweißich angestellt zu den dortigen Bedingungen natürlich")
Also ist nicht, es sei denn der Arbeitgeber macht den Riesenzusatzaufwand mit und gründet deswegen da ein Tochterunternehmen, wenn nicht wirds wohl so sein wie die anderen sagen. Alternative wäre vielleicht, wenn der Arbeitgeber einen offiziell in eine Filiale im Einzugsgebiet Grenzgängerregelung versetzt oder wenn man nachweist, daß man wirklich nur für dieses Gebiet arbeitet.
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, deutscher Arbeitgeber, aber arbeite von zu Hause aus
Beitrag von: dobifan am 24. Februar 2010, 16:43:51
Naja, unter dem Gesichtspunkt würde ich Dir jetzt recht geben.
Ich denke, die beste auskunft kann da immer noch ein Französisches Finanzamt geben...
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, deutscher Arbeitgeber, aber arbeite von zu Hause aus
Beitrag von: Puppels am 24. Februar 2010, 20:46:18
Das ist eine interessante Diskussion, die mich auch interessiert.

Es betrifft mich ja teilweise auch.

Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe:
Mein Arbeitgeber sitzt auch im Raum Köln und ich habe ein Homeoffice und besuche aber auch Kunden in der Grenzregion in D.

Es kommt öfters mal vor, dass ich meine Kunden über mehrere Tage nur vom Homeoffice (zur Zeit noch in D) betreue.
Da mein Umzug nach F noch nicht vollzogen ist, kann ich auch noch nicht mehr Auskunft geben.

Gibt es denn auch Vorschriften, wie oft man nach D fahren muss?

Titel: Re: Wohnen in Frankreich, deutscher Arbeitgeber, aber arbeite von zu Hause aus
Beitrag von: sapperlot am 24. Februar 2010, 22:06:53
Ich denke, die beste auskunft kann da immer noch ein Französisches Finanzamt geben...

Yeap dobifan, genau! Dem ist wirklich dann auch kaum noch was hinzufügen! (Außer vielleicht noch "und ein deutsches Finanzamt" ;) )

@Cécile, wäre nett wenn du uns auf dem laufenden hälst wie das ausgeht, ist 'ne interessante Frage!
 
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, deutscher Arbeitgeber, aber arbeite von zu Hause aus
Beitrag von: Mathis am 25. Februar 2010, 06:59:26
Hallo!

Dazu kann ich folgendes sagen: ich habe mit dieser Frage eine recht erfolgreiche deutsche Steuerberaterin beauftragt (sie berät vor allem Firmen). Nach einiger Recherche meinte sie: es kommt nur auf den "tatsächlichen Ort der Erbringung der Arbeitsleistung" an, der Sitz des Arbeitsgebers ist nebensächlich. Dann war ich auf dem Beratungstag für Grenzgänger beim Arbeitsamt. Dort die gleiche Auskunft, der Sitz des AG ist nebensächlich.

Es gibt aber ein gewisses Problem: man fällt dadurch nicht nur ins französische Steuerrecht, sonder auch in alle anderen französischen Systeme. Es gilt auch das frz. Sozialrecht (also nur noch Sozialversicherung in Frankreich), frz. Arbeitsrecht (z.B. 35 Std., Mindestlohn, Überstunden usw.). Man ist nicht mehr in Deutschland versichert, höchstens zusätzlich auf eigene Kosten. Der Arbeitsvertrag darf auch nicht frz. Recht widersprechen.

Daher ist eine deutsche Lohnbuchhaltung mit der Anmeldung bei der frz. Sozialkassen (KV, AV, RV usw.) sowie dem Beachten der frz. Gesetze wohl etwas überfordert, da die dafür notwenigen Vorgänge natürlich alle in französischer Sprache zu erledigen sind. Auch dürften die bei vielen Firmen eingesetzten Programme zur Lohnverwaltung der Mitarbeiter nicht auf das frz. System umschaltbar sein. Also braucht man eine Agentur oder ein Büro in Frankreich, das all diese Dinge erledigt, und dem deutschen Arbeitgeber die Kosten dafür in Rechnung stellt. Und daran ist es bei mir bisher gescheitert, mein AG möchte mich nicht so weit "von der Leine lassen", da für ihn nicht so leicht absehbar ist, welche Rechte und Pflichten auf ihn zu kommen. Was ist z.B. bei einer Steuer- oder Krankenkassenprüfung, was bei arbeitsrechtlichen Problemen, wie ist der Urlaubsanspruch, Überstundenbezahlung, Feiertagsregelung usw. Sicher kann man eine stille Übereinkunft treffen, aber wenn die Firma mal in Schwierigkeiten kommen sollte, oder es einen Eigentümerwechsel gibt, hat man einen "Klotz am Bein".

Mein bisheriges Fazit: die Versteuerung  in Frankreich bei Home-Office Arbeitern ist theoretisch möglich, aber nur schwer durchzusetzen.

Gruß Mathis