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Autor Thema: Wohnen in Frankreich, Arbeitgeber in Deutschland  (Gelesen 4284 mal)

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Offline Franzmannn

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Wohnen in Frankreich, Arbeitgeber in Deutschland
« am: 22. Februar 2011, 16:50:43 »
Sicherlich ist dies nicht das erste Mal dass ein Thread zu dem Thema eröffnet wird, ich konnte aber keinen finden - daher entschuldigt schon mal vorab falls das hier doppelt ist. Zum Thema:

Ich befinde mich momentan auf Abordnung meines deutschen Arbeitgebers in Frankreich. Diese Abordnung endet im Sommer und ich werde wieder direkt für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten. Da meine Familie allerdings französisch ist und ich meine Arbeit Lokationsunabhängig durchführen kann, möchte ich in F wohnen bleiben. Da mein Arbeitgeber in Stutgart sitzt und ich in Paris wohne ist ein Status als Grenzgänger ja glaube ich nicht gegeben.

Meine Frage wäre die folgende:
Wo muss ich Steuern und Sozialabgaben bezahlen. In D oder in F oder gibt es ein Wahlrecht? Wie bereits erwähnt arbeite ich für einen deutschen Arbeitgeber aber aus Frankreich heraus und werde mich auch 80% des Jahres in Frankreich aufhalten.

Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten und jeden anderen nützlichen Tip.


Offline andi81

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeitgeber in Deutschland
« Antwort #1 am: 17. März 2011, 13:26:40 »
hast du einen deutschen wohnsitz?

Offline Gabrielle

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeitgeber in Deutschland
« Antwort #2 am: 19. März 2011, 11:27:42 »
Hat mit einem deutschen Wohnsitz (in diesem konkreten Falle) wenig zu tun. Es geht um die Regelung als GrenzgängerIn. Also, Einhaltung der 30 km Grenze (wohnen in Frankreich) und dazu noch die 183-tage Regelung. "Sitzt" mein deutscher Arbeitgeber in Deutschland und ICH erfülle beide obigen Bedingungen NICHT, muss ich leider weiterhin in Deutschland versteuern.

Also, Arbeitgeber in Stuttgart und ICH wohne in Paris - ist leider KEINE Grenzgängersituation, wie von Franzmannn schon richtig erkannt.

Liebe Grüße Gabrielle