Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: majasam am 22. September 2007, 18:16:30
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Hallo zusammen,
wir werden in France wohnen und in Deutschland Einkommen aus selbstständiger Arbeit erzielen. Die Gewerbesteuer muß in Deutschland abgeführt werden. Was ist aber mit der Einkommenssteuer. Wir werden 400 m von der deutschen wohnen. Wer weiß bescheid?
majasam
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hi majasam,
einkommensteuer zahlst du als einzelunternehmer in deutschland. wenn du angestellter in deiner eigenen gesellschaft (AG, gmbh) bist, zahlst du sie wieder in frankreich, weil du ja arbeitnehmer bist.
vereinfacht ausgedrückt jedenfalls :).
grüße,
marco
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Halo marco,
bist du dir sicher? AN mit sitzt in Frankreich werden in Frankreich besteuert (Doppelbesteuerungsabkommen. Wir haben jeder ein Einzelunternehmen in deutschland mit Wohnsitz in Frankreich.
Gruß
majasam
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bist du dir sicher? AN mit sitzt in Frankreich werden in Frankreich besteuert (Doppelbesteuerungsabkommen. Wir haben jeder ein Einzelunternehmen in deutschland mit Wohnsitz in Frankreich.
doppelbesteuerungsabkommen gilt meines wissens nach nur für einkommen aus nichtselbständiger arbeit und nicht für angestellte des öffentlichen dienstes sowie beamte.
grüße,
marco