Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnen in F, Vermieten in D  (Gelesen 9885 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline seroxat

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 18
    • Profil anzeigen
Wohnen in F, Vermieten in D
« am: 06. August 2010, 18:11:33 »
Hallo!

Ich wohne in Frankreich zur Miete, habe in Deutschland ein Haus, das ich vermieten möchte. Muss ich bei der franz. Steuererklärung die Mieteinkünfte angeben. Wenn ja wo und macht das viel aus?

Danke!

Offline sapperlot

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 341
    • Profil anzeigen
Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« Antwort #1 am: 06. August 2010, 19:34:17 »
Yeap, aber nur  die Höhe eintragen um Progression usw zu ermitteln, weil es auf Gesamteinkommen (egal wo) berechnet wird. Versteuern musst du Mieteinkünfte dagegen eh in im Land, wo sie anfallen und entsprechend eine deutsche Einkommensteuererklung abgeben.  Und dort ebenfalls dein Gesamteinkommen (eben auch alles in F versteuertes Einkommen)  angeben, woraus sich dann der Steuersatz berechnet, den du von deinen Mieteinnahmen an den deutschen Fiskus abdrücken darfst!
« Letzte Änderung: 06. August 2010, 19:37:08 von sapperlot »

Sven

  • Gast
Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« Antwort #2 am: 06. August 2010, 19:54:43 »
Salut,

bei mir wird es wohl auch so kommen. Miete in France und vermieten in Deutschland.

Die Rate der Baufinazierung des Hauses kann doch aber bestimmt komplett "gegengerechnet" werden, oder?

Also sag ich mal 550€ Rate an die Bank für den Kredit und 550€ Mieteinnahmen pro Monat.

Wäre dann die Steuerberechnung "nur" vom Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis abhängig, da sich das ganze ja aufhebt. Oder sehe ich das falsch?

Merci

Offline Ricky

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 58
    • Profil anzeigen
Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« Antwort #3 am: 07. August 2010, 09:06:06 »
Salut,
nach meinen bisherigen Kenntnissen kannst du nicht die Rate abziehen, sondern nur die anteiligen Zinsen. Der Anteil Tilgung ist ja defintiv als "Vermögenszuwachs" zu bezeichnen.

Und Du kannst Abschreibungen zu den Ausgaben dazurechnen. Allerdings kenne ich nicht die Abschreibungsdauer, kann Dir aber sicher ein StB in D sagen.

Grüße,
R

Offline sapperlot

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 341
    • Profil anzeigen
Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« Antwort #4 am: 07. August 2010, 09:11:51 »
Moin,

also gegengerechnet kann da eigentlich auch schon wenn beides in D läge nix werden.
- Auch in D kann man Ausgaben (und damit auch Zinsen) für selbstgenutzten Wohnraum ja nicht einfach von den Steuern absetzen. Also um bei deinem Beispiel zu bleiben zahlst du von den 550€(6,5k/jahr) Mieteinnahmen bei 30% grobe (~2000€) Steuern, während du für dein neues Haus eben 550€ Zinsen zahlst - bleiben grob 2000€ Deckungslücke. Also müsste der Kredit schon auf dein Mietobjekt laufen, aber der wäre ja dann natürlich auch, um dort zu renovieren  :zwinkern:

- Ansonsten Deutschland interessiert nicht wirklich was du in F machst und F interessiert nicht was du in D machst. Die wollen beide nur die Höhe deines gesamten Einkommens (also einfach nur die Gesamtsumme deines "Welteinkommens" wissen), um den Steuersatz festzulegen und besteuern dann entsprechend den Anteil, der bei ihnen versteuert wird(werden muss). Und Grundbesitz muss im Land wo er liegt versteuert werden, also die Mietwhg in D, dein Haus in F
« Letzte Änderung: 07. August 2010, 09:14:15 von sapperlot »

Sven

  • Gast
Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« Antwort #5 am: 08. August 2010, 23:54:13 »
Moin,

also gegengerechnet kann da eigentlich auch schon wenn beides in D läge nix werden.
- Auch in D kann man Ausgaben (und damit auch Zinsen) für selbstgenutzten Wohnraum ja nicht einfach von den Steuern absetzen. Also um bei deinem Beispiel zu bleiben zahlst du von den 550€(6,5k/jahr) Mieteinnahmen bei 30% grobe (~2000€) Steuern, während du für dein neues Haus eben 550€ Zinsen zahlst - bleiben grob 2000€ Deckungslücke. Also müsste der Kredit schon auf dein Mietobjekt laufen, aber der wäre ja dann natürlich auch, um dort zu renovieren  :zwinkern:

- Ansonsten Deutschland interessiert nicht wirklich was du in F machst und F interessiert nicht was du in D machst. Die wollen beide nur die Höhe deines gesamten Einkommens (also einfach nur die Gesamtsumme deines "Welteinkommens" wissen), um den Steuersatz festzulegen und besteuern dann entsprechend den Anteil, der bei ihnen versteuert wird(werden muss). Und Grundbesitz muss im Land wo er liegt versteuert werden, also die Mietwhg in D, dein Haus in F


Moin Moin,

danke für die Antwort.

Das Haus gehört mir in Deutschland udn da kann ich doch die Zinsen dafür absetzen wenn ich vermiete!?

Dass wären dann knapp 438€ Zinsen pro Monat und knapp 112€ Tilgung pro Monat. Also wenn ich dann 550€ Miete in Deutschland habe, davon die 438€ Zinsen abziehe komme ich auf 1350€ zum versteuern in Deutschland!?

Oder erzählen dasss alle falsch, denn die Leute die Vermieten sagen dass genau so!?

Und ich kaufe nichts in Frankreich, wir mieten dort erstmal, deswegen ist auch klar, dass ich nix aus F mit D verrechnen kann.

Danke für weitere Aufkärung

Salut

Sven

Offline sapperlot

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 341
    • Profil anzeigen
Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« Antwort #6 am: 09. August 2010, 09:38:55 »
Hallo Sven

Na klang irgendwie so, als ob ihr euer Häuschen vermieten wollt, um damit was Neues zu finanzieren.
Aber da nicht und sich das alles in D abspielt, wird es auch genauso berechnet wie wenn ihr in D wohnen bleibt und das Haus vermietet - Einnahmen aus Vermietung werden da besteuert, wo sie entstehen und es ist egal ob der Besitzer jetzt in Kleinblittersdorf(D) oder 500m weiter in Großbliederstroff(F) wohnt.
Und bei Vermietung ist ziemlich präzise das zu versteuern, was nqch Abzug aller Kosten übrig bleibt (und Kredite sind auch Kosten), also bei euch die 1350€ (wobei es noch etwas weniger sein werden, gibt z.Bsp. auch immer Abschreibung (vielleicht 150€ - können die auf dem Amt euch sagen), ihr könnt auch Fahrtkosten abrechnen, weil jeder Vermieter auch mal nach seinem Haus schauen muß und das Teil der Vermietertätigkeit ist (also sicher nicht jeden Tag ;)) usw. also viel wird fürs versteuern nicht übrigbleiben).

Also faktisch Steuererklärung fürs Haus wie bisher mit Anlage V usw., was vorher Lohn usw. war, kommt halt jetzt auf den AUS Bogen. und wenn bei den Gesamteinnahmen dann z.Bsp. 25% Steuersatz rauskommt, zahlst du den dann nur auf die in D verbleibende Einnahmen und das sind bei Vermietung halt (Bruttoeinnahmen - Ausgaben), eben dann von 1350€ 25% = 347€ EK Steuer.





Sven

  • Gast
Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« Antwort #7 am: 09. August 2010, 15:02:37 »
Vielen Dank dafür,

dass hat mir bzw. uns schon viel geholfen!!!

Salut

Sven

Offline Sabine

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 257
    • Profil anzeigen
Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« Antwort #8 am: 12. August 2010, 11:01:07 »
Hallo,

die Miteinkünfte sind in Deutschland steuerpflichtig - mußt bei den Beträgen aber letztendlich nichts zahlen.
Es reicht das vereinfachte Steuerformular und die Anlage V.

In Frankreich gibt es ein zusätzliches Formular "Declaraion des revenus fonciers", das ebenfalls auszufüllen ist, hier sind Verweise auf das "normale" Formular drin.
Im rosa Formular trägst du die Einkünfte und Ausgaben ebenfalls ein, damit du eine "Steuergutschrift" bekommst.

Nachgerechnet habe ich das allerdings nie, ob ich jetzt wirklich nur den Progressionsvorbehalt zahle....

Beachte aber, dass auf die positiven Einkünfte in Frankreich Sozialabgaben anfallen - da kommt dann auch nochmal eine Forderung vom französischen Staat.

Gruß
Sabine

Offline Christian82

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 27
    • Profil anzeigen
Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« Antwort #9 am: 04. September 2010, 18:10:02 »
bei mir ist es genauso! ca. 550 an miete rein und 550 für darlehn + Tilgung (unter 1%) wieder raus!
Diese Geschichte Regel ich aber dann mit dem deutschen Finanzamt? also nullnummer wie bisher?  :anixwissen:

Parallel spare ich noch einen Betrag als Rentenversicherung zur Kapitalabfindung an, kann ich diesen auch auf der Französsichen Steuererklärung ansetzen? Versteuern muss ich diesen ja später bei Auszahlung in Deutschland falls ich mit 57 wieder in D wohne.

Wie werden Kaptialabfindungen in Frankreich versteuert? in Deutschland sind es ja 100% bei Auszahlung unter 60 und über 60 50% des Zinsgewinnes die versteuert werden müssen mit ca. 25%.