Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: passepartout am 23. Oktober 2017, 13:46:42

Titel: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: passepartout am 23. Oktober 2017, 13:46:42
Bonjour liebe Forums-Mitglieder,
ich habe mich in den letzten Tagen und Wochen hier ausgiebig informiert, bin aber nicht 100% zu einer Antwort gekommen.
Also: wir, meine Frau, meine Tochter und ich ziehen zum 01.12. nach Frankreich und werden weiterhin in D arbeiten.

ICH: dt./frz. Staatsbürgerschaft / angestellter im öD, zurzeit Steuerklasse III Zusammenveranlagung --> werde auf jeden Fall weiterhin in D meine Steuern zahlen müssen, da ich AUCH deutscher Staatsbürger bin. Aber, werde ich in Klasse III bleiben können?

Meine Frau: frz. Staatsbürgerschaft / 400€-Job + Sozialvers.pflichtiges Arbeitsverhältnis (netto 350€) / zurzeit Steuerklasse V. MUSS sie in F versteuert werden, oder kann sie auch weiterhin in D versteuert werden?

Ich frage aus dem Grund, da ich erfahren habe, dass ich wohl in Steuerklasse I eingestuft werde (statt III) und das sind dann doch mehr als 300€ netto weniger als zurzeit. Gibt es für mich eine Möglichkeit die Klasse I zu vermeiden? Und falls nicht, gleicht sich das am Ende des Jahres bei der Est-Erklärung wieder aus?

Vielen Dank schon mal im Voraus...
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: Saarbrücker am 23. Oktober 2017, 14:06:49
Hallo passepartout,
ich versuche deine Fragen teilweise zu beantworten.
Das du deutscher Staatsbürger bist hat nichts damit zu tun, dass du in D Steuern zahlen mußt.
Du zahlst in D Steuern, weil du im öD. beschäftigt bist.
Du wirst nicht in Steuerklasse III versteuert sondern in I.
Deine Frau (Grenzgängerstatus vorausgesetzt) wird in F versteuern - weil Wohnsitzland.
(Besteuerung in D nicht möglich)
Dabei wird dein Einkommen mit berücksichtigt und ein fiktiver, in D geleisteter Steuerbetrag, wieder abgezogen.
Zu der letzten Frage kann ich dir keine Information geben, zu eurer Steuerlast kann dir ein Steuerberater besser weiterhelfen.
freundliche Grüße
der Saarbrücker 
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: passepartout am 23. Oktober 2017, 17:20:02
Hallo Saarbrücker...
herzlichen Dank schon mal für deine schnelle Antwort.
Ok, ich ging davon aus, dass ich dann in D besteuert werde weil ich im öD bin UND auch die dt. Staatsbürgerschaft habe. Hätte ich nur die französische würde ich wohl in Frankreich versteuert, trotz öD.... hm... jetzt für die Steuer die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen kommt natürlich nicht in Frage  :rolleyes:

Aber jetzt 300€ weniger / Monat ist halt schon ein Batzen. (Ich hoffe, dass ich da keine steuerlichen Nachteile aus meinem Umzug ziehe, nur weil ich mein Traumhaus gefunden habe aber leider beim öD arbeite.)

Frage zum GG-Status meiner Frau: Ist meine Frau Grenzgängerin wenn sie ein 400€-Gehalt von der AWO bezieht (Nachmittagsbetreuung) und ein Sozialversicherungspflichtiges Gehalt von einer gGmbH (integrativer Hilfsdienst, d.h. Geld kommt originär vom Jugendamt) ???

Kennt ihr Steuerberater die in diesem Bereich Experten sind?

Grüße
Passepartout
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: kembser am 23. Oktober 2017, 18:51:36
Hallo passepartout,

Das Ganze hat natürlich etwas mit der Staatsbürgerschaft zu tun. Wie du richtig sagst, würdest du in F besteuert, wenn du nicht Deutscher wärst. Aber da du im öD arbeitest, würden sie dich auch gar nicht aus der dt. Staatsbürgerschaft entlassen. Stkl. I ist leider auch richtig.

Viele Grüße,
Der Kembser
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: passepartout am 24. Oktober 2017, 12:14:22
Danke für die Antwort,
ja ich bin im öffentlichen Dienst, aber befristet als Angestellter (kein Beamter).

Bleibt mir also nur der Weg dann ab nächstem Jahr doch in der Privatwirtschaft zu arbeiten :-)
Grüße
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: Saarbrücker am 24. Oktober 2017, 13:43:47
Hallo passepartout,
in dem Fall würdet ihr (beide GG) in Frankreich versteuern.
Dies würde auch eine steuerliche Entlastung bedeuten.
Gruß
der Saarbrücker
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: pifolog am 24. Oktober 2017, 18:58:07
Zur Info:
Öffentlicher Dienst ist nicht gleich öffentlicher Dienst bei den Grenzgängern. Es kommt einzig und allein auf die Rechtsform des Arbeitgebers an. Eine GmbH, egal ob mit oder ohne ‚g‘ vorne dran ist ein Privatunternehmen. Die AWO als e.V. ebenso. Es spielt keine Rolle, wem die Unternehmen gehören oder wer sie sponsort. Sie werden bei Grenzgängern wie jedes andere Privatunternehmen behandelt.
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: dazzledealers2 am 10. Oktober 2019, 14:25:33
Hallo passepartout,
ich versuche deine Fragen teilweise zu beantworten.
Das du deutscher Staatsbürger bist hat nichts damit zu tun, dass du in D Steuern zahlen mußt.
Du zahlst in D Steuern, weil du im öD. beschäftigt bist.
Du wirst nicht in Steuerklasse III versteuert sondern in I.
Deine Frau (Grenzgängerstatus vorausgesetzt) wird in F versteuern - weil Wohnsitzland.
(Besteuerung in D nicht möglich)
Dabei wird dein Einkommen mit berücksichtigt und ein fiktiver, in D geleisteter Steuerbetrag, wieder abgezogen.
Zu der letzten Frage kann ich dir keine Information geben, zu eurer Steuerlast kann dir ein Steuerberater besser weiterhelfen.
freundliche Grüße
der Saarbrücker
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: dazzledealers2 am 10. Oktober 2019, 14:31:39
Hallo Saarbrücker,

ich bin nigerianisch, arbeite in D im öD und wohne in F. Habe ich bitte verstanden, dass ich auch von der Besteuerung in D befreit wird?

Dankeschön im voraus.




Hallo passepartout,
ich versuche deine Fragen teilweise zu beantworten.
Das du deutscher Staatsbürger bist hat nichts damit zu tun, dass du in D Steuern zahlen mußt.
Du zahlst in D Steuern, weil du im öD. beschäftigt bist.
Du wirst nicht in Steuerklasse III versteuert sondern in I.
Deine Frau (Grenzgängerstatus vorausgesetzt) wird in F versteuern - weil Wohnsitzland.
(Besteuerung in D nicht möglich)
Dabei wird dein Einkommen mit berücksichtigt und ein fiktiver, in D geleisteter Steuerbetrag, wieder abgezogen.
Zu der letzten Frage kann ich dir keine Information geben, zu eurer Steuerlast kann dir ein Steuerberater besser weiterhelfen.
freundliche Grüße
der Saarbrücker
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: Saarbrücker am 10. Oktober 2019, 16:21:48
schau dir die Antwort von Pifolog an:
"Zur Info:
Öffentlicher Dienst ist nicht gleich öffentlicher Dienst bei den Grenzgängern. Es kommt einzig und allein auf die Rechtsform des Arbeitgebers an. Eine GmbH, egal ob mit oder ohne ‚g‘ vorne dran ist ein Privatunternehmen. Die AWO als e.V. ebenso. Es spielt keine Rolle, wem die Unternehmen gehören oder wer sie sponsort. Sie werden bei Grenzgängern wie jedes andere Privatunternehmen behandelt."
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: kembser am 10. Oktober 2019, 17:35:24
Hallo dazzledealers2,

Nur wenn du im öD arbeitest UND die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du als Grenzgänger in D Steuern zahlen. Wenn du also nicht Deutscher bist, bist du in F steuerpflichtig.

Viele Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: Mark am 26. Mai 2020, 12:30:24

wenn du im öD arbeitest UND die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du als Grenzgänger in D Steuern zahlen. Wenn du also nicht Deutscher bist, bist du in F steuerpflichtig.


Das ist Unsinn.
Wer im dt. öff. Dienst arbeitet, zahlt in D Steuern.
Egal wo er lebt.
Umgekehrt genauso.
Es gibt da ein bilaterales Abkommen zw. D und F
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: kembser am 26. Mai 2020, 14:25:40
Das ist Unsinn.
Wer im dt. öff. Dienst arbeitet, zahlt in D Steuern.
Egal wo er lebt.
Umgekehrt genauso.
Es gibt da ein bilaterales Abkommen zw. D und F

Sorry, aber DAS ist Unsinn.
Meine Frau (Französin) hat zwei Jahre lang im öffentlichen Dienst in Deutschland gearbeitet. Sie war in Frankreich steuerpflichtig. Wenn man in Frankreich wohnt und im öffentlichen Dienst in Deutschland arbeitet, ist man nur dann in Deutschland steuerpflichtig, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Steht auch so im Doppelbesteuerungsabkommen.
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: Mark am 26. Mai 2020, 14:43:19
Du hast aber weiter oben das Gegenteil geschrieben, Schlaumeier...
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: Saarbrücker am 26. Mai 2020, 15:29:22
@mark,
ich kann nicht erkennen, dass Kembser sich widersprochen hat.
Aber was ich erkennen kann, ist dass die Netiquette nicht gewahrt wird. :xc:
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: Ralph am 26. Mai 2020, 17:38:41
Stimmt - das finde ich auch ....mit der Netiquette.....
Und Kembser hat sich keineswegs widersprochen.

Vielleicht ist es das was sich die letzten 25 Jahre geändert hat .....der Anstand und der respektvolle Umgang miteinander.
Und das leider nicht nur in Frankreich.

Fast alles, was mir vor 25 Jahren hier in F gefallen hat, ist inzwischen weg.
Titel: Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
Beitrag von: kembser am 26. Mai 2020, 17:52:43
Danke!  :doppeld: