Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse  (Gelesen 10015 mal)

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Offline passepartout

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Bonjour liebe Forums-Mitglieder,
ich habe mich in den letzten Tagen und Wochen hier ausgiebig informiert, bin aber nicht 100% zu einer Antwort gekommen.
Also: wir, meine Frau, meine Tochter und ich ziehen zum 01.12. nach Frankreich und werden weiterhin in D arbeiten.

ICH: dt./frz. Staatsbürgerschaft / angestellter im öD, zurzeit Steuerklasse III Zusammenveranlagung --> werde auf jeden Fall weiterhin in D meine Steuern zahlen müssen, da ich AUCH deutscher Staatsbürger bin. Aber, werde ich in Klasse III bleiben können?

Meine Frau: frz. Staatsbürgerschaft / 400€-Job + Sozialvers.pflichtiges Arbeitsverhältnis (netto 350€) / zurzeit Steuerklasse V. MUSS sie in F versteuert werden, oder kann sie auch weiterhin in D versteuert werden?

Ich frage aus dem Grund, da ich erfahren habe, dass ich wohl in Steuerklasse I eingestuft werde (statt III) und das sind dann doch mehr als 300€ netto weniger als zurzeit. Gibt es für mich eine Möglichkeit die Klasse I zu vermeiden? Und falls nicht, gleicht sich das am Ende des Jahres bei der Est-Erklärung wieder aus?

Vielen Dank schon mal im Voraus...

Offline Saarbrücker

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2017, 14:06:49 »
Hallo passepartout,
ich versuche deine Fragen teilweise zu beantworten.
Das du deutscher Staatsbürger bist hat nichts damit zu tun, dass du in D Steuern zahlen mußt.
Du zahlst in D Steuern, weil du im öD. beschäftigt bist.
Du wirst nicht in Steuerklasse III versteuert sondern in I.
Deine Frau (Grenzgängerstatus vorausgesetzt) wird in F versteuern - weil Wohnsitzland.
(Besteuerung in D nicht möglich)
Dabei wird dein Einkommen mit berücksichtigt und ein fiktiver, in D geleisteter Steuerbetrag, wieder abgezogen.
Zu der letzten Frage kann ich dir keine Information geben, zu eurer Steuerlast kann dir ein Steuerberater besser weiterhelfen.
freundliche Grüße
der Saarbrücker 

Offline passepartout

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #2 am: 23. Oktober 2017, 17:20:02 »
Hallo Saarbrücker...
herzlichen Dank schon mal für deine schnelle Antwort.
Ok, ich ging davon aus, dass ich dann in D besteuert werde weil ich im öD bin UND auch die dt. Staatsbürgerschaft habe. Hätte ich nur die französische würde ich wohl in Frankreich versteuert, trotz öD.... hm... jetzt für die Steuer die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen kommt natürlich nicht in Frage  :rolleyes:

Aber jetzt 300€ weniger / Monat ist halt schon ein Batzen. (Ich hoffe, dass ich da keine steuerlichen Nachteile aus meinem Umzug ziehe, nur weil ich mein Traumhaus gefunden habe aber leider beim öD arbeite.)

Frage zum GG-Status meiner Frau: Ist meine Frau Grenzgängerin wenn sie ein 400€-Gehalt von der AWO bezieht (Nachmittagsbetreuung) und ein Sozialversicherungspflichtiges Gehalt von einer gGmbH (integrativer Hilfsdienst, d.h. Geld kommt originär vom Jugendamt) ???

Kennt ihr Steuerberater die in diesem Bereich Experten sind?

Grüße
Passepartout

Offline kembser

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2017, 18:51:36 »
Hallo passepartout,

Das Ganze hat natürlich etwas mit der Staatsbürgerschaft zu tun. Wie du richtig sagst, würdest du in F besteuert, wenn du nicht Deutscher wärst. Aber da du im öD arbeitest, würden sie dich auch gar nicht aus der dt. Staatsbürgerschaft entlassen. Stkl. I ist leider auch richtig.

Viele Grüße,
Der Kembser

Offline passepartout

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #4 am: 24. Oktober 2017, 12:14:22 »
Danke für die Antwort,
ja ich bin im öffentlichen Dienst, aber befristet als Angestellter (kein Beamter).

Bleibt mir also nur der Weg dann ab nächstem Jahr doch in der Privatwirtschaft zu arbeiten :-)
Grüße

Offline Saarbrücker

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #5 am: 24. Oktober 2017, 13:43:47 »
Hallo passepartout,
in dem Fall würdet ihr (beide GG) in Frankreich versteuern.
Dies würde auch eine steuerliche Entlastung bedeuten.
Gruß
der Saarbrücker

Offline pifolog

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #6 am: 24. Oktober 2017, 18:58:07 »
Zur Info:
Öffentlicher Dienst ist nicht gleich öffentlicher Dienst bei den Grenzgängern. Es kommt einzig und allein auf die Rechtsform des Arbeitgebers an. Eine GmbH, egal ob mit oder ohne ‚g‘ vorne dran ist ein Privatunternehmen. Die AWO als e.V. ebenso. Es spielt keine Rolle, wem die Unternehmen gehören oder wer sie sponsort. Sie werden bei Grenzgängern wie jedes andere Privatunternehmen behandelt.

Offline dazzledealers2

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #7 am: 10. Oktober 2019, 14:25:33 »
Hallo passepartout,
ich versuche deine Fragen teilweise zu beantworten.
Das du deutscher Staatsbürger bist hat nichts damit zu tun, dass du in D Steuern zahlen mußt.
Du zahlst in D Steuern, weil du im öD. beschäftigt bist.
Du wirst nicht in Steuerklasse III versteuert sondern in I.
Deine Frau (Grenzgängerstatus vorausgesetzt) wird in F versteuern - weil Wohnsitzland.
(Besteuerung in D nicht möglich)
Dabei wird dein Einkommen mit berücksichtigt und ein fiktiver, in D geleisteter Steuerbetrag, wieder abgezogen.
Zu der letzten Frage kann ich dir keine Information geben, zu eurer Steuerlast kann dir ein Steuerberater besser weiterhelfen.
freundliche Grüße
der Saarbrücker

Offline dazzledealers2

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #8 am: 10. Oktober 2019, 14:31:39 »
Hallo Saarbrücker,

ich bin nigerianisch, arbeite in D im öD und wohne in F. Habe ich bitte verstanden, dass ich auch von der Besteuerung in D befreit wird?

Dankeschön im voraus.




Hallo passepartout,
ich versuche deine Fragen teilweise zu beantworten.
Das du deutscher Staatsbürger bist hat nichts damit zu tun, dass du in D Steuern zahlen mußt.
Du zahlst in D Steuern, weil du im öD. beschäftigt bist.
Du wirst nicht in Steuerklasse III versteuert sondern in I.
Deine Frau (Grenzgängerstatus vorausgesetzt) wird in F versteuern - weil Wohnsitzland.
(Besteuerung in D nicht möglich)
Dabei wird dein Einkommen mit berücksichtigt und ein fiktiver, in D geleisteter Steuerbetrag, wieder abgezogen.
Zu der letzten Frage kann ich dir keine Information geben, zu eurer Steuerlast kann dir ein Steuerberater besser weiterhelfen.
freundliche Grüße
der Saarbrücker

Offline Saarbrücker

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #9 am: 10. Oktober 2019, 16:21:48 »
schau dir die Antwort von Pifolog an:
"Zur Info:
Öffentlicher Dienst ist nicht gleich öffentlicher Dienst bei den Grenzgängern. Es kommt einzig und allein auf die Rechtsform des Arbeitgebers an. Eine GmbH, egal ob mit oder ohne ‚g‘ vorne dran ist ein Privatunternehmen. Die AWO als e.V. ebenso. Es spielt keine Rolle, wem die Unternehmen gehören oder wer sie sponsort. Sie werden bei Grenzgängern wie jedes andere Privatunternehmen behandelt."

Offline kembser

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #10 am: 10. Oktober 2019, 17:35:24 »
Hallo dazzledealers2,

Nur wenn du im öD arbeitest UND die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du als Grenzgänger in D Steuern zahlen. Wenn du also nicht Deutscher bist, bist du in F steuerpflichtig.

Viele Grüße,
der Kembser
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2019, 17:37:46 von kembser »

Offline Mark

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #11 am: 26. Mai 2020, 12:30:24 »

wenn du im öD arbeitest UND die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du als Grenzgänger in D Steuern zahlen. Wenn du also nicht Deutscher bist, bist du in F steuerpflichtig.


Das ist Unsinn.
Wer im dt. öff. Dienst arbeitet, zahlt in D Steuern.
Egal wo er lebt.
Umgekehrt genauso.
Es gibt da ein bilaterales Abkommen zw. D und F

Offline kembser

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #12 am: 26. Mai 2020, 14:25:40 »
Das ist Unsinn.
Wer im dt. öff. Dienst arbeitet, zahlt in D Steuern.
Egal wo er lebt.
Umgekehrt genauso.
Es gibt da ein bilaterales Abkommen zw. D und F

Sorry, aber DAS ist Unsinn.
Meine Frau (Französin) hat zwei Jahre lang im öffentlichen Dienst in Deutschland gearbeitet. Sie war in Frankreich steuerpflichtig. Wenn man in Frankreich wohnt und im öffentlichen Dienst in Deutschland arbeitet, ist man nur dann in Deutschland steuerpflichtig, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Steht auch so im Doppelbesteuerungsabkommen.

Offline Mark

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #13 am: 26. Mai 2020, 14:43:19 »
Du hast aber weiter oben das Gegenteil geschrieben, Schlaumeier...

Offline Saarbrücker

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Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« Antwort #14 am: 26. Mai 2020, 15:29:22 »
@mark,
ich kann nicht erkennen, dass Kembser sich widersprochen hat.
Aber was ich erkennen kann, ist dass die Netiquette nicht gewahrt wird. :xc: