Bonjour liebe Forums-Mitglieder,
ich habe mich in den letzten Tagen und Wochen hier ausgiebig informiert, bin aber nicht 100% zu einer Antwort gekommen.
Also: wir, meine Frau, meine Tochter und ich ziehen zum 01.12. nach Frankreich und werden weiterhin in D arbeiten.
ICH: dt./frz. Staatsbürgerschaft / angestellter im öD, zurzeit Steuerklasse III Zusammenveranlagung --> werde auf jeden Fall weiterhin in D meine Steuern zahlen müssen, da ich AUCH deutscher Staatsbürger bin. Aber, werde ich in Klasse III bleiben können?
Meine Frau: frz. Staatsbürgerschaft / 400€-Job + Sozialvers.pflichtiges Arbeitsverhältnis (netto 350€) / zurzeit Steuerklasse V. MUSS sie in F versteuert werden, oder kann sie auch weiterhin in D versteuert werden?
Ich frage aus dem Grund, da ich erfahren habe, dass ich wohl in Steuerklasse I eingestuft werde (statt III) und das sind dann doch mehr als 300€ netto weniger als zurzeit. Gibt es für mich eine Möglichkeit die Klasse I zu vermeiden? Und falls nicht, gleicht sich das am Ende des Jahres bei der Est-Erklärung wieder aus?
Vielen Dank schon mal im Voraus...