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Autor Thema: Wohnen in D / Arbeitgeber in F (Paris) / Aufenthalt in D/F/EUR  (Gelesen 4117 mal)

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Offline peter1026

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Ganz tolle Forum, habe sehr viel hier gelesen, verstehe jetzt einiges besser, aber trotzdem habe ich wahrscheinlich ein dumbe Frage, aber ich kann nachts nicht mehr schalfen bis ich endgültig geklärt habe, da ich bekomme von eine Grenzgänger dass ich selber gut kenne unterscheidliche Information:

Die Zahlen/Daten/Fakten sind wie folgt:

Aber 1st Okt wechsel ich meine Arbeitgeber (mit Sitz in Paris)
Ich bleibe aber in Saaland wohnen.
Ich bin im Aussendienst Tätig, und verbringe meine Zeit wahrscheinlich:
40% in Frankreich (beim Arbeitgeber)
40% in Deutschland (Reisen und Home-Office)
20% in Osteuropa (Reisen)
Natürlich versuche ich meine Famile gerecht zu werden, und verbringe jedes Wochenende zuhause.

Meine Meinung nach muss ich meine Steuer in Frankreich bezahlen.... Stimmt es so???

Danke im voraus.
Peter

Offline Marco

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Re: Wohnen in D / Arbeitgeber in F (Paris) / Aufenthalt in D/F/EUR
« Antwort #1 am: 20. August 2008, 17:26:28 »
Meine Meinung nach muss ich meine Steuer in Frankreich bezahlen.... Stimmt es so???

hi peter,

ja, du zahlst deine steuer in frankreich, denn unter den voraussetzungen bist du kein grenzgänger. und wenn du kein grenzgänger bist, zahlst du die steuer im land deines arbeitgebers, also frankreich.

grüße,
marco

Offline peter1026

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Re: Wohnen in D / Arbeitgeber in F (Paris) / Aufenthalt in D/F/EUR
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2008, 16:15:24 »
Hallo zusammen,

habe meine neue Arbeitsstelle dieser Woche begonnen (01.10.2008).

Jetzt sagt mir die Personnel Abteilung dass ich muss meine Lohnsteuer vom 01.10 bis 31.12.2008 in Deutschland bezahlen weil ich über "183 Tage" bin.

Kann jemand mir bitte sagen ob es so stimmt!!

Besten Dank im Voraus.
Peter

Offline Marco

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Re: Wohnen in D / Arbeitgeber in F (Paris) / Aufenthalt in D/F/EUR
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2008, 03:39:41 »
hi,

für das jahr 2008 könnte das durchaus stimmen. da du kein grenzgänger bist, zahlst du deine steuern in dem land, in dem du dich mehr als 183 tage aufgehalten hast. in 2008 wäre das deutschland, in 2009 dann wahrscheinlich frankreich.

bei solchen sonderfällen könnte es aber auch helfen, sich direkt an die zuständigen finanzämter zu wenden.

grüße,
marco