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Autor Thema: Wohnen in D, Arbeiten in F (öffentl. Dienst) - wo Steuern zahlen?  (Gelesen 5011 mal)

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Offline Mediziner

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Hallo,

ich wohne in D und habe ein Angebot in öffentlichen Dienst (Angestelltenverhältnis) in der Französischen Grenzzone erhalten.
Wo muss ich die Steuern abführen?

Danke!!!
« Letzte Änderung: 14. April 2014, 22:33:51 von Mediziner »

Offline Alfredgreenhorn

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Re: Wohnen in D, Arbeiten in F (öffentl. Dienst) - wo Steuern zahlen?
« Antwort #1 am: 06. Februar 2016, 13:40:38 »
Hallo,

bei mir ist es so: ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland im öffentlichen Dienst und muss dort trotz Grenznähe meine Steuer in Deutschland bezahlen-also müsste es bei Ihnen der umgekehrte Fall sein. Wenn ein Franzose als Beamter im öffentlichen Dienst in Deutschland arbeitet-dann bezahlt er weiterhin seine Steuer in Frankreich. Siehe Doppelbesteuerungsabkommen

Offline fossy82

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Re: Wohnen in D, Arbeiten in F (öffentl. Dienst) - wo Steuern zahlen?
« Antwort #2 am: 01. März 2016, 21:36:48 »
Hallo zusammen,

da ich auch von dieser neuen Gesetzteslage vom 01.01.16 betroffen bin und bei mir manches nicht zutrifft was ich hier lese, schreibe ich mal was ich alles in Erfahrung gebracht habe  =D

Ich bin Krankenpfleger und arbeite in einer Landeseinrichtung.
Meine Frau und ich haben vor 3 1/2 Jahren ein Haus in Frankreich gekauft. Mit dem Hintergrund dass wir beide Steuervorteile haben, worüber wir uns im Vorfeld informiert haben. Wir beide sind Angestellte im öffentlichen Dienst und arbeiten im Krankenhaus (beide Krankenpfleger/in aber unterschiedliche Arbeitgeber).

Da ich auch dieses schreiben erhalten habe, habe ich mich mal informiert.

Also das Finanzamt in Frankreich (Metz/Forbach/Thionville) wissen alle nichts von der Änderung. Was ich sehr komisch finde.

Mein zuständiges Finanzamt hat mir im persönlichen Gespräch folgendes erzählt:
Alle Arbeitgeber oder Häuser deren Gelder von Steuern bezahlt wird oder eben durch das Land finanziert wird und deren Arbeitnehmer (Grenzgänger) im öffenlichen Dienst sind, sind absofort in Deutschland steuerpflichtig.

Bei meinem Arbeitgeber haben bisher alle Grenzgänger (zur Zeit 4) trotz öffentlichem Dienst immer Steuervorteile gehabt. Dies besteht schon seit ca. 20 Jahre.

Bei meiner Frau trifft diese neue Änderung nicht zu weil die Kirche der Arbeitgeber ist (Caritas).

Meine Ansprechpartnerin auf dem Finanzamt hat mir gesagt das diese Gesetzteslage auf EU-Ebene geändert wurde. Unterschrieben hat Wolfgang Schäuble, ein Hr. Roth und der franz. Finanzminister Michel Sapin.

Ich finde das eine Schweinerei. Mit den Steuervorteilen habe ich meinen Teil der Hausrate bezahlt (ca. 600 Euro).
Wenn ich so darüber nachdenke bekomme ich Depressionen  :-[

Das mit der Steuerklasse I Einstufungspflicht verstehe ich nicht ganz was hier geschrieben wurde.
Ich konnte mir das aussuchen ob ich in die 3 oder 4 gehe. Habe mir das ausrechnen lassen.

Ich bekomme die Woche eine Adresse von einer Anwältin die spezialisiert ist auf Steuerrecht. Die sich aber auch mit Grenzgängern diesbezüglich auskennt (habe ich mal so gesagt bekommen). Ich und meine 3 Arbeitskollegen versuchen diesen weg. Ein Versuch ist es wert. Da bekommt man ja Existenzängste.

Ich weis das laut dem D/F Abkommen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst keine Steuervorteile haben. Aber Arbeitnehmer in Krankenhäusern, die im öffenlichen Dienst arbeiten, trotzdem bisher meines Wissens Steuervorteile hatten. Ich finde, dass man das nicht einfach so ändern kann weil sich bestimmt manche Leute durch die Steuervorteile was aufgebaut haben und sich jetzt Gedanken machen wie es weiter gehen soll.

Kann mir jemand noch was neues hierzu erzählen oder sich unserem Vorhaben anschließen? Komme aus dem Saarland.
Freue mich über Antwort, Anregungen und Kritik  =D

lg

Offline Julian83

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Re: Wohnen in D, Arbeiten in F (öffentl. Dienst) - wo Steuern zahlen?
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2017, 15:43:30 »
Hallo zusammen,
ich greife hier das Thema mal auf, da ich denke das es hier am besten passt.

Meine Frau (französin) und ich wohnen in Deutschland. Jetzt würde meine Frau gerne in Frankreich eine Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst antreten, was ja laut Doppelbesterungsabkommen bedeutet, dass das sie Ihr Gehalt in Frankreich versteuern muss.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: In welche Steuerklasse werde ich in Deutschland eingestuft? Kann ich als Hauptverdiener weiterhin in der Steuerklasse 3 bleiben oder werde ich wie die angestellten im öffentlichen Dienst die in Fr wohnen und in D arbeiten in die Steuerklasse 1 eingestuft?
Wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Grüße Julian
   

Offline Frontalier

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Re: Wohnen in D, Arbeiten in F (öffentl. Dienst) - wo Steuern zahlen?
« Antwort #4 am: 11. Oktober 2017, 09:19:51 »
Hallo zusammen,

da ich auch von dieser neuen Gesetzteslage vom 01.01.16 betroffen bin und bei mir manches nicht zutrifft was ich hier lese, schreibe ich mal was ich alles in Erfahrung gebracht habe  =D

Ich bin Krankenpfleger und arbeite in einer Landeseinrichtung.
Meine Frau und ich haben vor 3 1/2 Jahren ein Haus in Frankreich gekauft. Mit dem Hintergrund dass wir beide Steuervorteile haben, worüber wir uns im Vorfeld informiert haben. Wir beide sind Angestellte im öffentlichen Dienst und arbeiten im Krankenhaus (beide Krankenpfleger/in aber unterschiedliche Arbeitgeber).

Da ich auch dieses schreiben erhalten habe, habe ich mich mal informiert.

Also das Finanzamt in Frankreich (Metz/Forbach/Thionville) wissen alle nichts von der Änderung. Was ich sehr komisch finde.

Mein zuständiges Finanzamt hat mir im persönlichen Gespräch folgendes erzählt:
Alle Arbeitgeber oder Häuser deren Gelder von Steuern bezahlt wird oder eben durch das Land finanziert wird und deren Arbeitnehmer (Grenzgänger) im öffenlichen Dienst sind, sind absofort in Deutschland steuerpflichtig.

Bei meinem Arbeitgeber haben bisher alle Grenzgänger (zur Zeit 4) trotz öffentlichem Dienst immer Steuervorteile gehabt. Dies besteht schon seit ca. 20 Jahre.

Bei meiner Frau trifft diese neue Änderung nicht zu weil die Kirche der Arbeitgeber ist (Caritas).

Meine Ansprechpartnerin auf dem Finanzamt hat mir gesagt das diese Gesetzteslage auf EU-Ebene geändert wurde. Unterschrieben hat Wolfgang Schäuble, ein Hr. Roth und der franz. Finanzminister Michel Sapin.

Ich finde das eine Schweinerei. Mit den Steuervorteilen habe ich meinen Teil der Hausrate bezahlt (ca. 600 Euro).
Wenn ich so darüber nachdenke bekomme ich Depressionen  :-[

Das mit der Steuerklasse I Einstufungspflicht verstehe ich nicht ganz was hier geschrieben wurde.
Ich konnte mir das aussuchen ob ich in die 3 oder 4 gehe. Habe mir das ausrechnen lassen.

Ich bekomme die Woche eine Adresse von einer Anwältin die spezialisiert ist auf Steuerrecht. Die sich aber auch mit Grenzgängern diesbezüglich auskennt (habe ich mal so gesagt bekommen). Ich und meine 3 Arbeitskollegen versuchen diesen weg. Ein Versuch ist es wert. Da bekommt man ja Existenzängste.

Ich weis das laut dem D/F Abkommen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst keine Steuervorteile haben. Aber Arbeitnehmer in Krankenhäusern, die im öffenlichen Dienst arbeiten, trotzdem bisher meines Wissens Steuervorteile hatten. Ich finde, dass man das nicht einfach so ändern kann weil sich bestimmt manche Leute durch die Steuervorteile was aufgebaut haben und sich jetzt Gedanken machen wie es weiter gehen soll.

Kann mir jemand noch was neues hierzu erzählen oder sich unserem Vorhaben anschließen? Komme aus dem Saarland.
Freue mich über Antwort, Anregungen und Kritik  =D

lg

Ja, das ist sehr ärgerlich und wurde in anderen Forenbeiträgen schon ausführlich thematisiert. Es greift das so genannte Kassenstaatsprinzip. Dies ist keine neue Erfindung, sondern war schon immer so niedergeschrieben. Man könnte es auch so formulieren, dass die Leute in der Vergangenheit davon profitiert haben, dass das Gesetz von den deutschen udn frz. Behörden falsch angewendet wurde.. Nun wurde dies richtig gestellt. Eine Chance hast du aber noch in den Genuss des Grenzgängerstatus zu kommen. Beantrage die frz. Staatsbürgerschaft!!

Offline Saarbrücker

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Re: Wohnen in D, Arbeiten in F (öffentl. Dienst) - wo Steuern zahlen?
« Antwort #5 am: 11. Oktober 2017, 11:54:21 »
Hallo Grenzgänger89,
ich glaube, dass du es falsch verstanden hast.
Sie wohnen beide in D und nur seine Frau beabsichtigt in F eine Stelle anzutreten.
Dabei würde sie Grenzgängerin werden.
Die Frage war, ob er in D die Steuerklasse 3 behalten kann, wenn seine Frau Grenzgängerin ist und in F versteuert.

Offline Saarbrücker

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Re: Wohnen in D, Arbeiten in F (öffentl. Dienst) - wo Steuern zahlen?
« Antwort #6 am: 11. Oktober 2017, 13:54:06 »
Hallo Julian83,
zu deiner Frage:
Wir haben gerade die Steuerprüfer im Haus und ich konnte mich informieren.
Danach würdest du weiterhin eine gemeinsame Veranlagung in D durchführen können, du mit
StKl. III und die Einkünfte deiner Frau mit StKl. V.
Es wäre so ähnlich wie in F. Aus Progressionsgründen werden die Einkünfte addiert und ein fiktiver in F entrichteter Steuerbetrag wieder abgezogen.
Ihr könntet euch aber auch Einzeln veranlagen lassen.
Gruß
der Saarbrücker