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Autor Thema: "Rückzug" nach Deutschland zum 31.12.2017  (Gelesen 2213 mal)

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Offline snowrabbit

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"Rückzug" nach Deutschland zum 31.12.2017
« am: 06. Oktober 2017, 12:20:26 »
Servus in die Runde!

Wenn ich Ende diesen Jahres zurück nach D ziehe, muss ich dann nächstes Jahr überhaupt eine Steuererklärung machen? Die Steuer wird doch nach deutschem Prinzip ab 2018 eingezogen und ersetzt die nachträgliche Steuererklärung ....

Offline Saarbrücker

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Re: "Rückzug" nach Deutschland zum 31.12.2017
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2017, 13:40:26 »
Frage?
Was meinst du, eine Steuererklärung für 2017 in F oder für 2018 in D?
zu 1: Warum solltest du für 2017 in F keine Steuerklärung abgeben?
zu 2: In D gibt es sehr viele Bedingungen, unter der eine StE gemacht werden muss. (diese aufzuzählen wäre hier zuviel)
Gruß
der Saarbrücker

Offline Eliott

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Re: "Rückzug" nach Deutschland zum 31.12.2017
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2017, 14:24:56 »
Ja klar, du darfst dann die Steuer für Frankreich für 2017 bezahlen
und die für Deutschland für 2018 (monatlich).
Das wird teuer.