Taxe d'habitation zahlt immer der fürs komplette Jahr, der am ersten Tag des jeweiligen Jahres (1.1.20XX) in der Wohnung wohnt, unabhängig davon, ob er am eventuell 2.1.20XX auszieht.
Ist die Wohnung am 1.1.20XX nicht vermietet oder hat der Vermieter es versäumt, den Mieter beim Finanzamt anzumelden, zahlt der Wohnungseigentümer.
Es ist dann Sache der Vor- und Nachmieter bzw. Eigentümer, sich untereinander zu einigen. Das Finanzamt interessiert das nicht.