Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: mary20051 am 18. Mai 2014, 12:12:07
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Hallo, ich lebe mit meinen 5 Kindern in Frankreich. Da mein
Mann aber in D arbeitet, erhalten ich für die Kinder Kindergeld aus D
Ausser dem zahlt mein Ex-mann für die Kinder noch Unterhalt.
2 meiner Kinder wohnen allerdings zu Studien Zwecken schon in eigenen Wohnungen. Den beiden über weiße ich jeden Monat Kindergeld und Unterhalt.
Wo muss ich jetzt was angeben.... Pensions alimentaires connurs, oder percues???
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen...
Danke schonmals
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Percues = erhalten
Versement = bezahlt
Musst aber angeben an wen mit Wohnort du gezahlt hast.