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Autor Thema: Wie viel Grundsteuer für 100 qm bei welchen Ermäßigungsfaktoren  (Gelesen 13534 mal)

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Offline WSchill

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Hallo,
Ich habe bei auch Euch keine genaueren Angabe über die Höhe der Grundsteuer in Frankreich  gefunden. Das sie höher sein soll und dass jene, die keinen Grenzgängerstatus haben, arm dran sind, war das bisher einzige.
Was auch immer die Finanzbeamten für ein Rechenschema anwenden (Waschbecken, etc. o-der Vermietungswert), ist mir eigentlich egal.
Für eine konkrete Angabe, wie viel Grundsteuer für welche Wohnfläche oder wie viel Steuer pro 100 m2 bei welchen Ermäßigungs- bzw. Befreiungsfaktoren (Kinder, Einkommen weniger hoch, etc.) wäre ich dankbar.

Danke im Voraus
Wolfgang
« Letzte Änderung: 01. Oktober 2010, 11:52:53 von wschill »

Offline ~Pero~

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Re: Wie viel Grundsteuer für 100 qm bei welchen Ermäßigungsfaktoren
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2010, 16:32:53 »
Hallo Wolfgang,

da dieses je nach Komune und Verwaltung unterschiedlich berechnet wird, läßt sich da hier keine korrekte Pauschalantwort geben.

Geschickterweise würde ich das auf der Mairie nachfragen.
Die sollten das wissen ;)

à+

Pero

Offline sapperlot

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Re: Wie viel Grundsteuer für 100 qm bei welchen Ermäßigungsfaktoren
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2010, 11:47:07 »
Wie Pete schon sagt, kann man schlicht nicht sagen - so wenig wie man es ja auch in D sagen kann.

Grundsteuer hängt einfach von so vielen Faktoren ab (neben Ausstattung vor allem auch Lage, da Gemeinde,Département usw. jede eigen Sätze haben).

Bsp: Zahle in Paris für eine 25qm Whg. 360€ Grundsteuer, im Elsaß für einen großen Elsässer Vierkanthof mit mehreren Gebäuden 170€. Also absolut nicht zu sagen.
Beste/genauste Möglichkeit - Vorbesitzer fragen/Bescheide anschauen 

Offline WSchill

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Re: Wie viel Grundsteuer für 100 qm bei welchen Ermäßigungsfaktoren
« Antwort #3 am: 14. Oktober 2010, 15:27:23 »
Hallo,
also, ich habe auf meiner Suche Leute getroffen, die hatten für ein Haus mit etwa 90m2 Wohnfläche mit eher einfacher Ausstattung einen Grundsteuerbescheid für 2009 von 850 €  bekommen. Die waren ziemlich schockiert, waren sie doch von der Wohnsteuer nicht erfasst (s.u.). Die hatte dazu vorher genauso wenig wie ich konkrete Angabe im deutschsprachigen Internet gefunden. Und deren Haus steht nicht an der Cote d'Azur, sondern im Bereich Aquitaine (Landesinnere).
Ein wesentlicher Punkt ist, dass auch für die Grundsteuer Tax fonciere (TF) der Stichtag 1.1. eines jeden Jahres gilt. Weil diese Leute zwar im Herbst 2008 gekauft haben, aber erst so Mitte Januar 2009 eingezogen sind (und dies dem Fin.amt auf Nachfrage so mitgeteilt hatten), ging das Finanzamt davon aus, dass deren Haus am 1.1.2009 sich zwar in ihrem Eigentum befand, aber kein Hauptwohnsitz der neuen Eigentümer war. Man sollte daher vielleicht in einer vergleichbaren Konstellation schon vor dem 1.1. eines Jahres einziehen oder die TF für das erste Jahr mit zu den Kaufkosten hinzu kalkulieren. Denn nur für einen Hauptwohnsitz gibt es Erleichterungen von der TF wie geringes Einkommen, Alters, bestimmter Behinderungen oder Ihres Witwenstand sowie für Abschreibungen, Versicherung und Reparaturen des Hauses ( http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/frankreich-tipps/steuern-und-gebuehren/taxe-fonciere/ - hier gibt’s ein paar andere Infos). Das kann sich aufaddieren bis 100% Erleichterung.
Und übrigens, es gibt auch noch die Wohnsteuer (tax d'habitation, TH, auch Stichtag 1.1. jeden Jahres), die ist aber wesentlich niedriger (da gibt’s hier bei der Grenzgängern Infos).
Also noch mal : die Wohnsteuer TH ist zu zahen, wenn man am 1.1. eines Jahres irgendwo in F wohnt (egal ob im Eigentum oder zur Miete; wohingegen die Grundsteuer TF ungekürzt zu zahlen ist, wenn am 1.1. eines Jahre Eigentum hat und man dort keinen Hauptwohnsitz hat. Erleichtungen von der TF gibt es nur, wenn man 1.1. eines Jahres Eigentum hat und dort auch den Hauptwohnsitz hat.
Und die Einkommenssteuer; wie das mit Stichtag 1.1. ist kann ich nicht sagen (dazu dürfte es aber im Grenzgängerforum Infos geben). Evtl. sollte man rechnen, was günstiger, keine TH und evtl. keine Steuer Einkommen, aber dann TF oder umgekehrt.

Die besagten Leute hatte auch Schwierigkeiten, unter der Bezeichnung "Conseiller fiscal" (Steuerberater) einen zu finden, der nicht nur für größere Firmen arbeit. Die wollten dann mal die "Expert Comtable" abklappern (der Bezeichnung nach Buchhalter, scheinen aber auch Beratung  für "... steuerlichen, sozialen, rechtlichen und finanziellen Zuverlässigkeit und die Einhaltung geltenden Rechtsvorschriften" zu machen, http://www.viadeo.com/fr/profile/expert.comptable, google übersetzt ) .

Bis auf das Finanzamt (aber wo ist das nett und hilfreich) find ich es wirklich toll in Frankreich.

Wolfgang

Offline WSchill

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Ich muss über eine Antwort meinen eigenen Beitrag korrigieren.
Der genannte Link "...www.eu-verbraucher.de...." funktioniert durch Änderung der Seiten der Europäischen Verbraucherzentrale nicht mehr. Aber die dortigen Infos haben auch so nicht der Realität entsprochen. Wenn man seinen Bescheid von der tax forciere in den Händen hält, werden keine der von mir genannten Steuererleuchtungsfaktoren einzeln aufgeführt.
Nach Kommunikation mit der Europäischen Verbraucherzentrale, die ihrerseits wieder mit dem französischen Pedant kommuniziert haben, bleibt leider festzuhalten, dass es Steuererleichterung für hohes Alter erst ab 70 gibt. Und man muss einfach glauben, dass da Steuererleichterungen z.B. für Abschreibung, Versicherung und Hausinstandsetzung berücksichtigt sind. In dieser Hinsicht ist die Freundlichkeit der Franzosen ein Nachteil, die gehen nicht so schnell zu einer Institution und verlangen Aufklärung, sonst wäre das Antwortformular anders gestalltet.
Ähnlich bei der Wasserrechnung. Total unübersichtlich, selbst mein französischer Nachbar Blick nicht durch. Ich habe zu 2 Jahresabrechnungen hingeschrieben. Antwort "Alles in Ordnung".