Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wie soll ich es angehen?  (Gelesen 5067 mal)

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Guest

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Wie soll ich es angehen?
« am: 03. Februar 2007, 02:05:16 »
Hallo!
Ich bin auch am überlegen nach frankreich zu ziehen oder besser gesagt, ich möchte mir dort einen vermieter suchen "billig" und einen zweitwohnsitz in Landau anmelden! Ist das in der Form überhaupt möglich? Ich beschäftige mich jetzt erst einige Tage mit diesem Thema! Welche genauen vorteile auser der Lohnsteuer habe ich noch? Was mich auch noch interessiert, ob die Bürokratie schlimm ist?


Danke  für eure hilfe.....

LG Jens :)

Offline Marco

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Wie soll ich es angehen?
« Antwort #1 am: 03. Februar 2007, 02:32:01 »
Hi Jens,

vielleicht war die andere Anfrage auch von dir (ÄNZ...), falls nicht, die gleiche Antwort gilt auch hier:

zum Ablauf kannst du ein wenig im Wiki lesen unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Wie_wird_man_Grenzg%C3%A4nger%3F

Das mit dem bestätigen lassen, daß man dort wohnt und eine Zweitwohnung in Deutschland zu haben kannst du dir aus dem Kopf schlagen. Um als Grenzgänger deine Steuern in Frankreich zahlen zu dürfen darfst du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Auch keinen Zweitwohnsitz.

Grüße,
Marco

mausespeck007

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Wie soll ich es angehen?
« Antwort #2 am: 03. Februar 2007, 12:00:20 »
Hallo,
das mit dem Zweitwohnsitz in Deutschland kannst Du vergessen, automatisch wenn Du Dich in Deutschland anmeldest wird er als Erstwohnsitz gemeldet.

Gruß
Markus

Offline Mathis

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Wie soll ich es angehen?
« Antwort #3 am: 04. Februar 2007, 10:13:52 »
Hi!

Die Frage nach dem Zweitwohnsitz in Deutschland mit Erstwohnsitz in Frankreich taucht immer wieder auf.

Die kurze Antwort: geht nicht.

Die lange Antwort: um einen Zweitwohnsitz in D zu haben, braucht man einen Erstwohnsitz in D. Es ist ungefähr so, als würde man bei der Versicherung fragen, ob man einen Zweitwagen anmelden kann, ohne einen Erstwagen zu haben. Wer den Erstwohnsitz abmeldet, aber den Zweitwohnsitz (beide in D) behält, macht automatisch den Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz. Oder anders gesagt: Zweitwohnsitze zwischen Staaten gibt es nicht. Man hätte dann eigentlich 2 Erstwohnsitze. Hier greift dann aber die Regelung mit dem Lebensmittelpunkt, was allerdings dem Finanzamt erst mal egal ist, denn die wollen, solange Du einen Wohnsitz in D hast, von Dir die Kohle sehen. Ebenfalls ist es der GEZ egal.

Was allerdings geht ist folgendes: keiner kann Dir verbieten, dass Du gelegentlich bei einem Freund (einer Freundin) oder bei Eltern oder Verwandten übernachtest. Du solltest nur vermeiden, das zu oft zu tun (Lebensmittelpunkt) oder Dinge wie einen Mietvertrag oder eine Anmeldung bei der Gemeinde zu machen. Auch solltest Du keinen Strom/Wasser/Müll etc. da anmelden. Du wärst also nur gelegentlich zu Gast...

Gruß Mathis

Guest

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Wie soll ich es angehen?
« Antwort #4 am: 05. Februar 2007, 13:09:34 »
Schade, das das so nicht geht......
Trozdem danke....
LG Jens