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Autor Thema: Steuerpflicht GesellschafterGeschäftsführer als Grenzgänger ?  (Gelesen 3799 mal)

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Offline Baschab

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Wie wird ein Ges./Gesch.F. einer GmbH in BRD, der als Grenzgänger in Frankreich wohnt besteuert. Wird er in BRD oder F einkommensteuerpflichtig.?

Offline franky

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Steuerpflicht GesellschafterGeschäftsführer als Grenzgänger ?
« Antwort #1 am: 01. November 2006, 20:44:06 »
Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig in BRD. Es sei denn du bekommst Gehalt von deiner Firma. Ausschüttungen sind wieder in BRD Steuerpflichtig. Naja das Thema hatte ich bereits, hat mich viel Geld gekostet. Versuch es mal mit einer Betriebsstätte in Frankreich oder ziehe mit deiner Firma ganz um.

Offline franky

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Steuerpflicht GesellschafterGeschäftsführer als Grenzgänger ?
« Antwort #2 am: 01. November 2006, 20:45:08 »
Sorry, es sollte beschränkt Einkommenpflichtig lauten