Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wichtig: Erstattung CSG für jeden Grenzgänger mit KV außerhalb von Frankreichs!  (Gelesen 5520 mal)

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Offline Ringel

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Ich war gestern bei meinem freundlichen französischen Finanzamt; und das ist wirklich positiv und ernst gemeint.
Eigentlich wollte ich nur meine Grenzgänger-Bescheinigung erneuern lassen und bekam den Hinweis, dass ich einiges an zuviel gezahlten Steuern zurückfordern kann.
Hintergrund ist eine ganz aktuelle Gerichtsentscheidung, wonach Grenzgänger mit einer Krankenversicherung außerhalb Frankreichs die CSG "RÜCKWIRKEND!" nicht zu zahlen brauchen!
Schnelles Handeln ist jedoch gefragt, weil sonst die Ansprüche verjähren. Den entsprechenden Artikel findet ihr im Anhang.

Viele Grüße
Der Ringel

Offline Ringel

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Ergänzung zur Steuererklärung 2018 zur Erstattung der CSG
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2019, 14:17:27 »
Laut meiner Finanzbeamten kann man für 2018 noch eine Ergänzung zur Steuererklärung abgeben.
Hier sind dann die Ziffern 8SH (bzw. 8SI) und 8RF auszufüllen.
Für die Jahre davor muss man allerdings leider schriftlich eine Reklamation einreichen.
Ich hänge mal noch Bilder vom entsprechenden Formular an.

Bei der schriftlichen Reklamation tue ich mir jedoch schwer. Hätte hier eventuell jemand eine Formulierungshilfe?
Zur Not auch gerne per PM.

Dank und Gruß
Der Ringel
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2019, 15:35:05 von Ringel »

Offline Tina.!

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Hallo Ringel!

Danke für den Hinweis!
Darf ich ganz blöd fragen, was CSG ist? Die Sozialabgaben werden ja sowieso abgezogen. Welcher BEtrag ist es genau, der da zurückgefordert werden kann?

Dankeschön im Voraus!

Viele GRüße
Tina

Offline Ringel

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Hallo Tina,

auf meinem Steuerbescheid steht der Betrag unten auf der 2. Seite neben der Rubrik:
"Montant de CSG déductible sur revenus du patrimoine pris en comptepour l'imposition des revenus perçus en 2019."

Viele Grüße
Der Ringel

Offline Frontalier

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Danke Ringel für die tolle Nachricht.

Das Thema beschäftigt mich schon seit dem Steuerjahr 2014 und ich bin froh, dass endlich Klarheit geschaffen worden ist und wir von der Doppelbesteuerung befreit werden.
So wie ich dich verstehe und den Artikel wird nach Ausfüllen des Formulars der Grenzgänger von den Sozialabgaben automatisch befreit. Auch für die Folgejahre oder muss jedes Jahr besagtes Feld befüllt werden?
Für die Jahre 2015,2016 und 2017 gibt es ein Reklamationsschreiben, welches ich bisher immer fristgerecht eingereicht habe.
Leider hatte ich von den Finanzbehörden bis dato noch nie eine fallabschließende Antwort erhalten, vllt ja jetzt wo das Urteil wohl gesprochen ist.
Ich kann dir dieses Reklamationsschreiben gerne zur Verfügung stellen.

LG

Offline Waylon57

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Ich verstehe jetzt nicht ganz, warum ihr sowas überhaupt zahlen müsst.

Offline Frontalier

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Hallo Waylon,
auf Einkünfte aus Mieten, Zinsen etc (ausgenommen nicht selbstständige Arbeit) wurden bisher immer vom frz. Staat Sozialabgaben einbehalten, ob man wollte oder nicht. Dieses Thema beschäftigt seit Jahren die europäischen Gerichte und nun wurde entschieden, dass dies nicht zulässig sei, da wir Grenzgänger bereits in Deutschland Sozialabgaben abführen. Bedeutet, dass man ab sofort wie Ringel beschrieben durch das richtige Setzen des Häkchens ab 2018 davon befreit ist. Für die vergangenen Jahre muss man widersprechen und hoffen, dass man das Geld wieder sieht.
Ich hoffe ich konnte dir das auf die Schnelle näherbringen.

Offline Waylon57

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Danke Frontalier für die Erklärung.

Offline Ringel

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Ich kann dir dieses Reklamationsschreiben gerne zur Verfügung stellen.

Oh, vielen Dank!
Das wäre toll...

LG

Offline moni

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Hallo Ringel,

Gute Info, die Du da beigesteuert hast!  :doppeld:
Weißt Du, ob das auch für Gewinnausschüttungen gilt, dass diese nicht mehr mit CSG bedacht werden? Oder sind es nur Kapitalerträge etc.?
Grüße
moni

Offline Frontalier

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Hallo Moni, es betrifft alle revenu du patrimoine.
Hierzu zählen Mieterträge, Zinsen, Dividenden, Gewinne bei Hausverkäufen etc. Also im Prinzip fällt fast alles drunter außer Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
Ich habe mich gestern auf diversen frz. Seiten noch weiter schlau gemacht und komme aktuell zu folgendem Kenntnisstand.
Für die vergangenen Jahre kann man auf die o.g. Erträge die bisher in der Steuer immer mit CSG CRDS und prelevemenbts sociaux belastet worden sind komplett zurückfordern. Da es leider wie bei allem Fristen gibt kann man (so habe ich es verstanden) bis zum 31.12.2019 noch maximal bis ins Steuerjahr 2016 zurückgehen. Ab der diesjährigen Steuerklärung für 2018 besteht/bestand die Möglichkeit durch das Setzen des Häkchens( siehe Info von Ringel) sich von den Sozialabgaben befreien zu lassen. Eine Änderung ist nachträglich online noch möglich!!

Es gibt bei aller Freude jedoch einen kleinen Wehrmutstropfen. Insgesamt betragen die Sozialabgaben in Frankreich 17,2 %. Sie setzen sich zusammen aus CSG 9,2% CRDS 0,5% und prelevements solidarité 7,5%.  Befreit werden wir zukünftig von CSG und CRDS -> immerhin 9,7%. Die prelevements solidarité bleiben jedoch auch für Grenzgänger bestehen.

Für die vergangenen Jahre können aber die vollen Sozialabgaben noch zurückgefordert werden inkl. prelevements solidarité.

Immerhin ein Teilerfolg der zahlreichen Grenzgängerorganisationen etc...

@ Ringel. Teile mir per pn deine e mail mit und ich sende dir das schreiben zu


Offline Sabine

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Erstattung CSG für jeden Grenzgänger mit KV außerhalb von Frankreichs!
« Antwort #11 am: 04. November 2019, 06:27:13 »
Danke Ringel für die tolle Nachricht.

Das Thema beschäftigt mich schon seit dem Steuerjahr 2014 und ich bin froh, dass endlich Klarheit geschaffen worden ist und wir von der Doppelbesteuerung befreit werden.
So wie ich dich verstehe und den Artikel wird nach Ausfüllen des Formulars der Grenzgänger von den Sozialabgaben automatisch befreit. Auch für die Folgejahre oder muss jedes Jahr besagtes Feld befüllt werden?
Für die Jahre 2015,2016 und 2017 gibt es ein Reklamationsschreiben, welches ich bisher immer fristgerecht eingereicht habe.
Leider hatte ich von den Finanzbehörden bis dato noch nie eine fallabschließende Antwort erhalten, vllt ja jetzt wo das Urteil wohl gesprochen ist.
Ich kann dir dieses Reklamationsschreiben gerne zur Verfügung stellen.

LG

Hallo zusammen,
das sind wirklich tolle Nachrichten.

@Frontalier: könntest Du mir das Schreiben auch freundlicherweise zur Verfügung stellen?

LG

Offline Frontalier

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Ich habe erfreuliche Nachrichten.

Mir wurde gestern ein Bescheid vom frz. Finanzamt zugestellt, dass mir für das Jahr 2015 die reklamierten Sozialabgaben zurückerstattet werden.
Nun stehen bei mir noch die Ersattung für die Jahre 2016 und 2017 aus...Bin gespannt wann ich dort endlich Bescheid bekomme.

Habt ihr auch bereits Rückmeldungen erhalten.

In diesem Zusammenhang: Bitte vergisst auf der Steuerklärung nicht das Feld 8SH.
Dieses muss als Grenzgänger angekreuzt werden damit wir zukünftig direkt von der Abgabe (ZUMINDEST TEILWEISE) befreit sind. Ansonsten muss man wieder reklamieren etc.
Sehr lästig und aufwendig.

E

Offline Schwenker82

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d. h. betrifft nicht die Grenzgänger welche "nur" Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" beziehen ???
vive la france

Offline Kaltblut

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d. h. betrifft nicht die Grenzgänger welche "nur" Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" beziehen ???

Da ist eine gute Frage, die ich auch gern wissen würde :laugh:
Aber Frontalier hat oben ja klar schon gesagt, dass es nicht für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit gilt.

Meine Frage geht jetzt an Euch alle raus, die - wie ich - nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit haben: habt Ihr trotzdem das Kästchen 8ST angekreuzt, um sicher zu gehen? Oder gibt das einen Fehler bei der Declaration?

Viele Grüße,
Christian